Ehrlicherjackob
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Da gibt es keine haltbaren Gründe weil es hier um das Umgangsrecht mit dem eigenen KindDann kann man schauen, ob die Ablehnungsgründe haltbar sind.
Rz.7.130 Seite 62
(5) Hält sich eine Leistungsbezieherin oder ein Leistungsbezieher z. B. zur Ausübung des Umgangsrechts mit ihrem oder seinem Kind (ihren oder seinen Kindern) in der Zeit von Freitagmittag bis Sonn-tagabend außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, ist die-ser Aufenthalt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel nicht zustimmungspflichtig. Diese Zeiträume sind nicht auf die 21 Kalendertage anzurechnen.
Quelle auch im Anhang
dank dir aber die leben nicht in Deutschland sondern in Spanien .Es ist sogar möglich das in deinem Fall das JC die Fahrkosten zum Umgang mit dem Kind tragen muss (§ 21 Abs. 6 SGB II).
danke kerstin soll ich das in meinem antrag gleich fragen meinst du?Das handhabt jedes JC anders. Manche verlangen ene persönliche Rückmeldung, manche nicht.
In der Regel wollen die Kontrollieren, ob du rechtzeitig wieder da bist. Bist du nicht rechtzeitig zurück, kann dir rückwirkend die Leistung vollständig gestrichen werden. Normalerweise schreiben die etwas dazu in der Bewilligung.ich meine beim Jobcenter?
Nein, wenn man will, dass du dich meldest, dann hat das in der Bewilligung der OAW zu stehen.danke kerstin soll ich das in meinem antrag gleich fragen meinst du?
Stelle doch einen Antrag für die Reisekosten. Ich bin der Meinung, das wir das hier schon hatten, das Kinder im Ausland besucht wurden und sich an den Kosten beteiligt wurde. Bin der meinung, das war ein usa#fall....dank dir aber die leben nicht in Deutschland sondern in Spanien .
aber da steht auch für deutschland lebendes kind.Lies dir mal diesen Thread durch:
Deswegen liebe ich die seite danke für den tip!elterliche Umgangsrecht wahrnehmen" schreiben... klingt nicht so nach Holiday, sondern du gehst deiner Pflicht nach
Ach wirklich. Das war mir jetzt wirklich neu. Schon mal auf den Gedanken gekommen das dies bestenfalls als Argumentationshilfe gedacht ist.
Es ist vor allem in Teilen nicht sachlich und überzogen... mag zwar ein wenig "geschwollen" klingen...
Des Weiteren hat nicht das JC festzulegen wie lange der Umgang zu dauern hat. Bestenfalls schreibt man dort das manZudem bitte ich um klar definierte, schriftliche Mitteilung wie lange ich den Umgang in der Weihnachtszeit erstrecken darf.
Den Unsinn mit den Feiertagen sollte man von vornherein rauslassen. So etwas hat in einem sachlichen Antrag nichtsGerade im christlich geprägten Spanien zur Weihnachtszeit ist dies für Kinder zu diesem besonderen Fest von elementarer Bedeutung. Der Glaube, die Tradition, das ausgewogene Essen im familiären Kreis, alles was es uns auch hier bedeutet, steht für einen Besuch auf dem Spiel. Sei es die Misa del Gallo, die Messe des Hahns, bei uns die Mitternachtsmesse… Sei es der Dia de los Inocentes, Tag des unschuldigen Kindes… Sei es die Fiesta de la Coretta, die Jahreswende… Sei es die Fiesta de Loco, das Fest des Messdieners… Sei es das Erscheinen des Olentzero, der Kohlenbrenner der aus den Bergen kommt… Sei es der Abschluss am Dreikönigstag, Dia de los Reyes…
Kostenübernahme wird gemäß § 21 Abs.6 SGB II mit beantragt. Nicht in Anlehnung.Kostenübernahme in Anlehnung an § 21 Abs. 6 SGB II
Wie soll das Jokecenter benennen in welcher Höhe sie Kosten übernehmen wenn die entstehenden Kosten nicht benannt werden ?Zwecks besserer Planung bitte ich um Angabe der mir zu genehmigenden Dauer des Aufenthaltes sowie die Höhe der Kostenübernahme des Jobcenters.
Beide Sätze sollte man sich sparen es sei denn der TE hätte schon gleichlautende Anträge schriftlich gestellt die ebenso schriftlich mit fadenscheinigenEs kann nicht sein, dass Kinder die leittragenden sind und mir die elterliche Fürsorge und der Umgang durch das Jobcenter erschwert werden. Ich habe mein Kind mittlerweile ein Jahr nicht mehr gesehen!!!!
Es kann nicht sein, dass Sie mit minderen Auskünften meine elterliche Fürsorge sowie mein gesetzliches Umgangsrecht unterdrücken.
Wenn schon dann auch auf das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Umgang unter Verweis auf B 14 AS 47/17 Randziffer 17 und 18Es sind auch meine Rechte und Pflichten, meinen elterlichen Rechten und Pflichten soweit es geht nachzukommen und mein Umgangsrecht auszuüben.
Bitte alles genau lesen!aber da steht auch für deutschland lebendes kind.
In einem Eilverfahren (Beschluss vom 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13 B ER ) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren
Ich schrieb dir doch bereits das es als Argumentationsgrundlage dient und mehr nicht.@HermineL zunächst danke für die fachlichen Ausführungen... das es überzogen ist, war mir bewusst...
zum JC und den FH... so schreibt es unsere Optionskommune ,......
Ach ja wenn also der Vorstand von VW eine interne Weisung erteilt dann muss die ja auch für die Mitarbeiter vonok , dann mal den Fall... BfDI bespricht mit der BA dass in Formular XY was nicht so richtig ist... die BA nimmt das in den FH auf... das JC braucht sich dann nicht daran halten...
und ich finde nicht, dass es vollkommen uninteressant ist, denn meiner Meinung nach kann es nicht egal sein dass sich der eine daran richtet und der andere nicht...
lies bitte mal den im Link vom JC Hamm, die richten sich danach... meins nicht... und warum werde ich nicht gleich behandelt?? ich finde es nicht vollkommen uninteressant...
Ersteres ganz klar nein (siehe Ausführungen vorher) und das Zweite gilt für alle gleichermaßen.Da es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt, sind vorrangig die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit und die aktuellen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit maßgebliche Arbeitsgrundlage."
Bullshit !wenn ich ein Teil daran halten muss... und der andere nicht... dann haben wir schon zwei Klassen im ALG II ...
soll ich das auch mit einarbeiten??Wenn schon dann auch auf das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Umgang unter Verweis auf B 14 AS 47/17 Randziffer 17 und 18
hinweisen.
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