Für diese Art von Arbeit, war ich laut vorletzter EGV vorgesehen. Genannt wurde sie FAV.
Für mich ist das genauso ein gequirlte - Stinkhaufen - wie jede andere Form von Arbeitsgelegenheit.
Weder ist noch wird sie freiwillig sein, noch wird sie so bezahlt, dass sich eine Aufstockung im Regelfall erübrigt, noch ist das Arbeitsverhältnis dauerhaft.
Man bekommt die Möglichkeit, für maximal 24 Monate in einen geförderten Arbeitsverhältnis zu arbeiten und sich durch Leistung und haufenweiser Entbehrung eine Anstellung zu erarbeiten, da die Zusätzlichkeit aufgehoben wurde und auch privatwirtschaftliche Betriebe sich Arbeitslose krallen können.
Vielleicht irre ich mich ja, aber für mich hieße dass:
Arbeitsloser A. bekommt bei Firma XYZ eine 24 monatige Anstellung im Rahmen dieser Arbeitsförderung. Er schafft es auch sich als guter Mitarbeiter zu beweisen und erhält nach Ende der 24 Monate einen Arbeitsvertrag.
Mit diesen Arbeitsvertrag, kann dann die Firma erneut Förderung für den Ex-Arbeitslosen einsacken, weil ja die Anstellung im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme, nicht mit einer regulären Anstellung zu vergleichen ist.
Hinzu kommt dann auch noch, dass nach 24 Monaten "Probearbeit" im Maßnahmeverhältnis, nochmal die normalen 6 Monate oben drauf gehaut werden können, wenn es einen richtigen Arbeitsvertrag gibt.
Wie gesagt vielleicht irre ich mich, aber das ist meine Vorstellung.