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Anmerkung zu: BAG 5. Senat, Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 857/06
Autor: Dr. Thomas Voelzke, RiBSG
Quelle : GesetzesPortal
Autor: Dr. Thomas Voelzke, RiBSG
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D. Auswirkungen für die Praxis
Das Urteil des BAG bekräftigt, dass aus dem der Arbeitsgelegenheit zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis keine arbeitsrechtlichen Ansprüche für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erwachsen. Dem Hilfebedürftigen kann deshalb auch bei Missachtung der Maßgaben des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II allenfalls ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Leistungsträger zustehen (Harks in: jurisPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rn. 98), der vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen ist.
Quelle : GesetzesPortal