larifari123
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 August 2019
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Hallo allerseits,
ich hoffe hier auf Hilfe.
Vor ein paar Wochen habe ich die Übernahme der NK-Nachzahlung für 2018 beantragt. Dies tat ich schon für das Jahr 2017, dort wurde dem Antrag auch stattgegeben.
Dieses Mal sieht die Sache anders aus: Angeblich wurde sogar zu viel an mich ausgezahlt und ich bekäme einen gesonderten Bescheid über die Summe, die ich dem Amt angeblich zurückzahlen muss.
Kurz zu den Hintergründen:
Mein Mitbewohner hat in Absprache mit den Vermietern mit mir einen Untermietvertrag abgeschlossen, in dem Grundmiete, Nebenkosten (Betriebskosten) und Heiz- und Warmwasserversorgungskosten festgehalten sind. Diesen hatte ich bei Erstantragsstellung auch eingereicht. Demenstprechend wurde auch alles bewilligt.
Die NK-Abrechnung, die ich eingereicht hatte, um die Übernahme zu beantragen, betrifft NUR die Betriebskosten der Wohnung, nicht die Heizkosten. Das scheint das JC aber (plötzlich) nicht zu kapieren. Die Heizkosten muss mein Untervermieter/Mitbewohner direkt mit dem Versorger begleichen. Das JC geht also davon aus, dass die Heizkosten zu viel gezahlt wurden, obwohl die NK-Abrechnung nix damit zu tun hat. Eigentlich ist aus der NK-Abrechnung auch ersichtlich, dass darin keine Heizkosten enthalten sind, jeder Posten ist ganz normal ausgeführt. Vielleicht verwirrt sie das Wort "Wärmeengenerfassung" oder sonst was....
Es wird nun gefordert:
- "aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter mit separaten Angaben zur Höhe der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten für 2018 und 2019"
- "Stellungnahme, warumIhr Mitbewohner im Jahr 2018 lediglich x Euro dazu gezahlt hat"
Letzter Punkt lässt sich auch auf diese vergessenen, getrennten Heizkostengeschichte zurückführen....
Nun wäre meine Frage, ob es reicht, erneut den Untermietvertrag mit den erforderten Informationen zuzusenden und die Sache zu erklären. Bzw., muss ich den Mietvertrag überhaupt ERNEUT einreichen? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke schonmal vielmals!
ich hoffe hier auf Hilfe.
Vor ein paar Wochen habe ich die Übernahme der NK-Nachzahlung für 2018 beantragt. Dies tat ich schon für das Jahr 2017, dort wurde dem Antrag auch stattgegeben.
Dieses Mal sieht die Sache anders aus: Angeblich wurde sogar zu viel an mich ausgezahlt und ich bekäme einen gesonderten Bescheid über die Summe, die ich dem Amt angeblich zurückzahlen muss.
Kurz zu den Hintergründen:
Mein Mitbewohner hat in Absprache mit den Vermietern mit mir einen Untermietvertrag abgeschlossen, in dem Grundmiete, Nebenkosten (Betriebskosten) und Heiz- und Warmwasserversorgungskosten festgehalten sind. Diesen hatte ich bei Erstantragsstellung auch eingereicht. Demenstprechend wurde auch alles bewilligt.
Die NK-Abrechnung, die ich eingereicht hatte, um die Übernahme zu beantragen, betrifft NUR die Betriebskosten der Wohnung, nicht die Heizkosten. Das scheint das JC aber (plötzlich) nicht zu kapieren. Die Heizkosten muss mein Untervermieter/Mitbewohner direkt mit dem Versorger begleichen. Das JC geht also davon aus, dass die Heizkosten zu viel gezahlt wurden, obwohl die NK-Abrechnung nix damit zu tun hat. Eigentlich ist aus der NK-Abrechnung auch ersichtlich, dass darin keine Heizkosten enthalten sind, jeder Posten ist ganz normal ausgeführt. Vielleicht verwirrt sie das Wort "Wärmeengenerfassung" oder sonst was....
Es wird nun gefordert:
- "aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter mit separaten Angaben zur Höhe der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten für 2018 und 2019"
- "Stellungnahme, warumIhr Mitbewohner im Jahr 2018 lediglich x Euro dazu gezahlt hat"
Letzter Punkt lässt sich auch auf diese vergessenen, getrennten Heizkostengeschichte zurückführen....
Nun wäre meine Frage, ob es reicht, erneut den Untermietvertrag mit den erforderten Informationen zuzusenden und die Sache zu erklären. Bzw., muss ich den Mietvertrag überhaupt ERNEUT einreichen? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke schonmal vielmals!