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Hallo Forengemeinde,
ich habe jetzt seit über 3 Monaten ein Problem mit meinem SB .
Kurz zu meiner medizinischen Vorgeschichte:
Vor 35 Jahren schwerer Motorradunfall aufgrund dessen mir fast ein Unterschenkel ampurtiert wurde.
Anschließend 2 Jahre krank.
Danach Umschulung vom Schlosser zum Techn. Zeichner da Beruf nicht mehr ausübbar (Leider hab ich keine Unterlagen der DRV /KK mehr).
Ich hatte erst befristet einen GDB von 50% + g, danach 20%.
Vor 12 Jahren ging es dann los mit den Folgebeschwerden. Also neuen Folgeantrag gestellt.
Darauf folgte dann die Änderung auf einen GDB 30%.
Im letzten Jahr (vor Erstantrag ALG 2 ) der dritte gescheiterte Versuch auf GDB 50% + g.
Ich bekomme immer wieder nur 30% mit dem Zusatzvermerk "Die Behinderung hat zu einer dauernden
Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt" bestätigt. Anscheinend muss das Bein erst abfallen bevor man hier 50% bekommt!?
Alles ist ärztlich dokumentiert. Da ich im Vorfeld meinem Hausarzt mitgeteilt hatte das ich diesen (erneuten) Antrag stellen werde,
hat der mich sofort zur Abklärung zu Fachärzten überwiesen. Von daher habe ich alles aktuell (Neurologe, Gefäßchirurgie, Orthopäde, Radiologe, MRT).
Nun zu meinem Problem!
SB sagt "Sie müssen sich auf alles Bewerben, auch auf Helferstellen in der Produktion oder im Lager."
Ich antworte "Diese arbeiten kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht tätigen. Darum habe ich ja mal umgeschult.
Ich bin gerne bereit das durch den ÄD feststellen zu lassen."
SB : "Nö. Ist nicht nötig. Wenn ich ein Attest hätte könnte ich ja mal was schauen."
Zwei Tage später hab ich das Attest zum JC gebracht, es wurde kopiert und ich bekam die Bestätigung der Abgabe.
Jetzt wieder Termin SB . Gleicher Ablauf wie immer.
Ich: "Das Attest habe ich aber vorgezeigt und es wurde kopiert!"
SB : "Hmmmm.... seh ich hier nicht."
Ich: "Macht nix. Hab das Attest und die Abgabebestätigung zufällig dabei."
SB schaut sich das Attest an, kopiert es und sagt... "Sie müssen sich trotzdem weiter auf diese Stellen bewerben. Sie sind verpflichtet ihre Bedürftigkeit... blah, blah, blah...."
Also daher meine Fragen:
Wie komme ich zum ÄD ?
Schriftl. Antrag im JC abgeben mit Bezug auf §10 SGB II?
Bei Vorstellungsgesprächen (wenn ich überhaupt mal eins bekomme) erwähne ich meine Einschränkungen und das Attest.
Spätestens bei dem Thema "Bereitstellung von orthopädischem Fußschutz" (s. Anhang) ist der Drops eh gelutscht.
Nur habe ich keinen Bock mehr Zeit, Geld und Materialien für solche überflüssigen Bewerbungen zu verschwenden!
Auch auf diese andauernden kontraproduktiven Diskussionsrunden mit SB 'chen gehen mir auf den Keks und ich will jetzt mal die Reißleine ziehen!
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß
ich habe jetzt seit über 3 Monaten ein Problem mit meinem SB .
Kurz zu meiner medizinischen Vorgeschichte:
Vor 35 Jahren schwerer Motorradunfall aufgrund dessen mir fast ein Unterschenkel ampurtiert wurde.
Anschließend 2 Jahre krank.
Danach Umschulung vom Schlosser zum Techn. Zeichner da Beruf nicht mehr ausübbar (Leider hab ich keine Unterlagen der DRV /KK mehr).
Ich hatte erst befristet einen GDB von 50% + g, danach 20%.
Vor 12 Jahren ging es dann los mit den Folgebeschwerden. Also neuen Folgeantrag gestellt.
Darauf folgte dann die Änderung auf einen GDB 30%.
Im letzten Jahr (vor Erstantrag ALG 2 ) der dritte gescheiterte Versuch auf GDB 50% + g.
Ich bekomme immer wieder nur 30% mit dem Zusatzvermerk "Die Behinderung hat zu einer dauernden
Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt" bestätigt. Anscheinend muss das Bein erst abfallen bevor man hier 50% bekommt!?
Alles ist ärztlich dokumentiert. Da ich im Vorfeld meinem Hausarzt mitgeteilt hatte das ich diesen (erneuten) Antrag stellen werde,
hat der mich sofort zur Abklärung zu Fachärzten überwiesen. Von daher habe ich alles aktuell (Neurologe, Gefäßchirurgie, Orthopäde, Radiologe, MRT).
Nun zu meinem Problem!
SB sagt "Sie müssen sich auf alles Bewerben, auch auf Helferstellen in der Produktion oder im Lager."
Ich antworte "Diese arbeiten kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht tätigen. Darum habe ich ja mal umgeschult.
Ich bin gerne bereit das durch den ÄD feststellen zu lassen."
SB : "Nö. Ist nicht nötig. Wenn ich ein Attest hätte könnte ich ja mal was schauen."
Zwei Tage später hab ich das Attest zum JC gebracht, es wurde kopiert und ich bekam die Bestätigung der Abgabe.
Jetzt wieder Termin SB . Gleicher Ablauf wie immer.
Ich: "Das Attest habe ich aber vorgezeigt und es wurde kopiert!"
SB : "Hmmmm.... seh ich hier nicht."
Ich: "Macht nix. Hab das Attest und die Abgabebestätigung zufällig dabei."

SB schaut sich das Attest an, kopiert es und sagt... "Sie müssen sich trotzdem weiter auf diese Stellen bewerben. Sie sind verpflichtet ihre Bedürftigkeit... blah, blah, blah...."
Also daher meine Fragen:
Wie komme ich zum ÄD ?
Schriftl. Antrag im JC abgeben mit Bezug auf §10 SGB II?
Bei Vorstellungsgesprächen (wenn ich überhaupt mal eins bekomme) erwähne ich meine Einschränkungen und das Attest.
Spätestens bei dem Thema "Bereitstellung von orthopädischem Fußschutz" (s. Anhang) ist der Drops eh gelutscht.
Nur habe ich keinen Bock mehr Zeit, Geld und Materialien für solche überflüssigen Bewerbungen zu verschwenden!
Auch auf diese andauernden kontraproduktiven Diskussionsrunden mit SB 'chen gehen mir auf den Keks und ich will jetzt mal die Reißleine ziehen!
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß