Ständige Diskussionsrunden mit SB welche Tätigkeiten zumutbar sind. Untersuchung durch ÄD wird vom SB geblockt!

Leser in diesem Thema...

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Hallo Forengemeinde,

ich habe jetzt seit über 3 Monaten ein Problem mit meinem SB .

Kurz zu meiner medizinischen Vorgeschichte:

Vor 35 Jahren schwerer Motorradunfall aufgrund dessen mir fast ein Unterschenkel ampurtiert wurde.
Anschließend 2 Jahre krank.
Danach Umschulung vom Schlosser zum Techn. Zeichner da Beruf nicht mehr ausübbar (Leider hab ich keine Unterlagen der DRV /KK mehr).
Ich hatte erst befristet einen GDB von 50% + g, danach 20%.
Vor 12 Jahren ging es dann los mit den Folgebeschwerden. Also neuen Folgeantrag gestellt.
Darauf folgte dann die Änderung auf einen GDB 30%.
Im letzten Jahr (vor Erstantrag ALG 2 ) der dritte gescheiterte Versuch auf GDB 50% + g.
Ich bekomme immer wieder nur 30% mit dem Zusatzvermerk "Die Behinderung hat zu einer dauernden
Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt
" bestätigt. Anscheinend muss das Bein erst abfallen bevor man hier 50% bekommt!?
Alles ist ärztlich dokumentiert. Da ich im Vorfeld meinem Hausarzt mitgeteilt hatte das ich diesen (erneuten) Antrag stellen werde,
hat der mich sofort zur Abklärung zu Fachärzten überwiesen. Von daher habe ich alles aktuell (Neurologe, Gefäßchirurgie, Orthopäde, Radiologe, MRT).

Nun zu meinem Problem!
SB sagt "Sie müssen sich auf alles Bewerben, auch auf Helferstellen in der Produktion oder im Lager."
Ich antworte "Diese arbeiten kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht tätigen. Darum habe ich ja mal umgeschult.
Ich bin gerne bereit das durch den ÄD feststellen zu lassen."
SB : "Nö. Ist nicht nötig. Wenn ich ein Attest hätte könnte ich ja mal was schauen."
Zwei Tage später hab ich das Attest zum JC gebracht, es wurde kopiert und ich bekam die Bestätigung der Abgabe.
Jetzt wieder Termin SB . Gleicher Ablauf wie immer.
Ich: "Das Attest habe ich aber vorgezeigt und es wurde kopiert!"
SB : "Hmmmm.... seh ich hier nicht."
Ich: "Macht nix. Hab das Attest und die Abgabebestätigung zufällig dabei.":bigsmile:
SB schaut sich das Attest an, kopiert es und sagt... "Sie müssen sich trotzdem weiter auf diese Stellen bewerben. Sie sind verpflichtet ihre Bedürftigkeit... blah, blah, blah...."

Also daher meine Fragen:

Wie komme ich zum ÄD ?
Schriftl. Antrag im JC abgeben mit Bezug auf §10 SGB II?
Bei Vorstellungsgesprächen (wenn ich überhaupt mal eins bekomme) erwähne ich meine Einschränkungen und das Attest.
Spätestens bei dem Thema "Bereitstellung von orthopädischem Fußschutz" (s. Anhang) ist der Drops eh gelutscht.
Nur habe ich keinen Bock mehr Zeit, Geld und Materialien für solche überflüssigen Bewerbungen zu verschwenden!
Auch auf diese andauernden kontraproduktiven Diskussionsrunden mit SB 'chen gehen mir auf den Keks und ich will jetzt mal die Reißleine ziehen!

Für Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß
 

Anhänge

  • info_orth_fuss.pdf
    74,8 KB · Aufrufe: 103

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
Zu erst einmal, wenn Du Unterlagen abgegeben hast und dafür auch einen Nachweis. Kann es Dir egal sein, ob Dein SB diese sieht oder nicht. Sind die verschwunden liegt hier ein Verstoß gegen den Datenschutz vor und dies würde ich dann beim LandesDatenschutzZentrum zur Anzeige bringen. Anzeige wegen Verlust von Sozialdaten des Betroffenen.

Was meinst Du, wie vorsichtig die SB in Zukunft mit Deinen Unterlagen umgehen. Hab es gerade mal wieder angewendet. Oh Wunder die angeblich nicht eingereichten Unterlagen sind auf wundersame Weise plötzlich wieder da und das erneut schriftlich bestätigt.
 

Badener

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
29 Sep 2015
Beiträge
557
Bewertungen
373
Hallo,
hier wäre die Überlegung von mir ... wenn man sich bewirbt .... ob die Umschulung im Lebenslauf "erklärt"werden kann ... also z.B. aus Gesundheitlichen Gründen (evtl. sogar: keine stehende Tätigkeit möglich) .... was meint ihr .. ob das als negativ Bewerbung ausgelegt werden kann???
LG
 

gizmo

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Dez 2011
Beiträge
3.907
Bewertungen
1.249
Hy, weis nicht daher Frage ich mal.

Weist du ob deine berufliche Reha abgeschlossen ist, sprich hast du min. über ein halbes Jahr versicherungspflichtig Gearbeitet?

Sollte das so sein, würde ich hier einen neuen Reha - Antrag stellen, Schriftlich. Dem Reha - Antrag kann sich dein Mob nicht entziehen, mit Abgabe des Antrages fällt jegliche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ins Wasser.

Dein Mob hat dann zu klären wer der Kostententräger ist im Falle einer neuen beruflichen Reha. Gleichzeitug ist die Verwendung im ersten Arbeitsmarkt noch zu prüfen.
-------------
-------------

Sollte deine berufliche Reha noch nicht abgeschlossen sein, stelltst du bitte auch einen Reha - Antrag, dieser wird dann aber ins Wasser fallen, da dann noch ein nicht abgeschlossener Rehafall vorliegt und dein letzter Rehaträger dein Kostenträger ist. Hier folgt auch eine Überprüfung zur Verwendung im ersten Arbeitsmarkt.
 

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Hy, weis nicht daher Frage ich mal.
Hallo,
die Umschulung war vor über 30 Jahren und seitdem habe ich auch in dem Beruf gearbeitet. Jetzt mit Mitte 50 werde ich garantiert keine Reha mehr bekommen! Ehrlich gesagt will ich das auch gar nicht. Ich bin nicht krank sondern habe halt eine erworbene Behinderung mit der ich meinen erlernten (Umschulung) Beruf ohne Weiteres mehr als 6 Stunden am Tag ausüben könnte wenn man mich den ließe...
 

gizmo

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Dez 2011
Beiträge
3.907
Bewertungen
1.249
Hallo,
die Umschulung war vor über 30 Jahren und seitdem habe ich auch in dem Beruf gearbeitet. Jetzt mit Mitte 50 werde ich garantiert keine Reha mehr bekommen!

Ne, berufliche Reha muss nicht eine Umschulung sein, das kann auch eine Weiterbildung sein, denke hier ist die RV zuständig, zb. Technikerschule.
----------------

Es geht hier nicht darum das du eine Umschulung bekommst, sondern das die Verwendung zum ersten Arbeitsmarkt geprüft wird, da will dein Mob nicht ran.

Was du dann willst steht auf einen ganz anderen Blatt, vorher aber nichts ausschliessen, erst nach der Überprüfung.
 

Fabiola

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Mai 2015
Beiträge
3.269
Bewertungen
6.388
Wie komme ich zum ÄD ?
Schriftl. Antrag im JC abgeben ...
Ich würde formlos und nachweislich beim JC einen Antrag auf Einschaltung des ärztlichen Dienstes abgeben. Einzeiler reicht - bitte kein Krankengeschichte erzählen.
In etwa:
"Aufgrund meiner Beschwerden und Einschränkungen beantrage ich hiermit die Einschaltung des ärztlichen Dienstes."

Ich gebe Dir dazu noch einen Link an die Hand.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397427.pdf
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Hallo!
Tue bitte den Ratschlag von @Solanus nicht so einfach ab! Dass einfach angeblich kopierte, ärztliche Atteste verschwinden, solltest Du nicht einfach hinnehmen! Man könnte um dieses Thema ganz viel Theater veranstalten, allein weil Du siehst, dass nicht für Dich, sondern gegen Dich gearbeitet wird. Es gab Fälle, da musste die Geschäftsführung klären, wo die angeblich verschwundenen "Datenerhebungen, also ausgehändigten Unterlagen! geblieben sind!
Bei Vorsatz oder Vernichtung von Unterlagen gibt es sogar eine Freiheitsstrafe!

Untersuchung:
Wenn dem Leistungsträger ges. Einschränkungen bekannt werden die vermittlungsrelevant sind, hat dieser eine Untersuchung anzuordnen. Hierbei hat der Träger kein Ermessen. Steht so ähnlich in den fachlichen Weisungen der JC . Wenn Du bei einer Optionskommune bist, basteln die sich ihr eigenes SGB . :wink::icon_mrgreen:

Schriftlich mitteilen
, dass Einschränkungen bestehen die vermittlungsrelevant sind und du eine Untersuchung forderst. Anmerken kannst Du, dass bereits angegebene Einschränkungen keine Beachtung finden und viele Vermittungsvorschläge nicht zumutbar sind und dieses vorher anscheinend nicht geprüft wird. Fordere eine schriftliche Antwort.

Das ist auch ein selbstgemachtes Problem, wenn von sich aus Atteste und Angaben macht. Die JC machen es sich dann zu einfach! Und eigentlich müssen Atteste beachtet werden! Wenn nichts passiert, schalge Dich nicht mit SB herum, sondern melde es höher beim KRM in Nürnberg! BEi Optionskommunen dann separat nachgucken wo. Landrat oder ähnliches.

Nachtrag zu #9 weiß nicht ob man das beantragen kann. Zudem ist es nicht immer der ärztliche Dienst.
 

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Hallo und Danke für die Antwort!
[...]
Untersuchung:
Wenn dem Leistungsträger ges. Einschränkungen bekannt werden die vermittlungsrelevant sind, hat dieser eine Untersuchung anzuordnen. Hierbei hat der Träger kein Ermessen. Steht so ähnlich in den fachlichen Weisungen der JC . Wenn Du bei einer Optionskommune bist, basteln die sich ihr eigenes SGB . :wink::icon_mrgreen:
Ist keine Optionskommune !
Ich habe dem SB meinen Bescheid über die 30% GDB vorgelegt auf dem ja die körperliche Beeinträchtigung erwähnt wird. Ärztliche Gutachten.... NIEMALS! Hab ihm aber gesagt um welche Behinderung es sich handelt.
Nachtrag zu #9 weiß nicht ob man das beantragen kann. Zudem ist es nicht immer der ärztliche Dienst.[/B]
Ich weiß. Fachliche Weisung §10 SGB II, Punkt 2.1 :peace:
P.S. Die dort aufgeführten Beispiele für körperliche Gründe treffen alle zu! :icon_hihi:
 

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Ich würde formlos [...]
Hallo und Danke,

ich habe jetzt auch mal meine Denkmurmel angeworfen und das so formuliert:

"[Meine Anschrift]

[JC Anschrift]
[Datum]
Festellung der Zumutbarkeit durch den Ärztlichen Dienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst nach §10 SGB II zur Feststellung welche bestimmte Arbeiten ich Aufgrund meiner körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr ausführen kann. Auf Wunsch übersende ich dem zuständigen Ärztlichen Dienst aktuelle Bescheinigungen, Befunde und Atteste meiner Fachärzte sowie des Kreises XXXXXX.

Ich bedanke mich im Voraus für die Zusendung des schriftlichen Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

ich"

Natürlich wird das alles schön nach DIN 5008 formatiert. Ich will ja keine Formfehler begehen....:biggrin:
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
...
"[Meine Anschrift]

[JC Anschrift]
[Datum]
Festellung der gesundheitlichen Einschränkungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch den Ärztlichen Dienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst nach §10 SGB II zur Feststellung, welche bestimmte Arbeiten ich Aufgrund meiner körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr ausführen kann. Auf Wunsch übersende ich dem zuständigen Ärztlichen Dienst aktuelle Bescheinigungen, Befunde und Atteste meiner Fachärzte sowie des Kreises XXXXXX.

Ich bedanke mich im Voraus für die Zusendung des schriftlichen Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

ich"

Natürlich wird das alles schön nach DIN 5008 formatiert. Ich will ja keine Formfehler begehen....:biggrin:

vielleicht so?
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
Die Diskussionen kannst du dir doch schenken. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Du bewirbst dich auf die VVs. Wirst du tatsächlich eingeladen und es sind Arbeitsaufgaben, bei denen deine Behinderung eine Rolle spielt, musst du sie ja angeben. Entscheidet sich der Arbeitgeber dann trotzdem noch für eine Einstellung, muss er den Arbeitsplatz entsprechend leidensgerecht gestalten. Wirst du abgelehnt, wirst du eben abgelehnt.

1a) Die Ablehnung schmeckt deiner Vermittlerin nicht, sie meint z. B., du hättest dich schlecht dargestellt, die Einstellung vereitelt, dann folgt eine Sanktion von 30 %. Dagegen wirst du sicherlich in Widerspruch und notfalls Klage gehen. Spätestens vor Gericht wird man deine gesundheitliche Eignung prüfen, denn damit argumentierst du ja u d hast Atteste.

2. Du machst einen Termin mit dem Teamleiter und bittest ihn, dafür zu sorgen, dass man für dich eine Begutachtung beim ÄD veranlasst.

3. Du erhebst Fachaufsichtsbeschwerde gegen deine Vermittlerin weil sie, obwohl du es mit Attest nachgewiesen hast, dass bei dir Einschränkungen vorliegen unterlässt, dies bei den VVs zu beachten bzw., dich zum ÄD zu schicken.
 

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Die Diskussionen kannst du dir doch schenken. Es gibt mehrere Möglichkeiten: [...]

Hallo und Danke für die Tipps!

Das tolle ist ja das ich auf ein Mal seit 2 Monaten keine VV 's mehr bekomme. Zuerst wird mir gesagt "Warum haben Sie sich nicht beworben? Sie müssen jede... blah, blah, blah..." Und nach der Diskussionsrunde "Sie müssen sich bewerben. Machen Sie sich mal Gedanken über für Sie passende Stellen." Quasi nach dem Motto "Mach Du dir mal schnell Gedanken, aber lass uns aus dem Spiel!"

Was das Thema Sanktionen betrifft habe ich auf das Spielchen einfach keinen Bock. Ich müsste ja eine "Verfehlung" begehen die ich ja eigentlich gar nicht machen müsste. Nur um dann erstmal mit viel weniger Geld auskommen zu müssen und das Einklagen was das JC eigentlich von sich aus machen müsste!

Punkt 2 ist da schon eher das was ich mir vorstelle. Bekommt der Teamleiter nicht das Schreiben intern weitergeleitet? Oder wird direkt gerufen wenn ich beim JC sitze und das abgebe?:biggrin:
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
Bekommt der Teamleiter nicht das Schreiben intern weitergeleitet? Oder wird direkt gerufen wenn ich beim JC sitze und das abgebe?

Welches Schreiben? Jedes JC kann seine Postbearbeitung so machen, wie es das will. Im Prinzip kann sogar jeder Teamleiter sein eigenes Süppchen kochen. In meinem JC gibt es z. B. einen Teamleiter, der liest alles, was in den Postkorb (eAkte) kommt und reagiert durchaus auch darauf, wenn er es für geboten hält. Andere TL gucken sich das gar nicht an und überlassen die Postverteilung den jeweiligen Sachbearbeitern. Von daher kannst du nicht davon ausgehen, dass deine Schreiben in jedem Fall zum TL gelangen. Dann musst du es schon so adressieren.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Celestial,

Was das Thema Sanktionen betrifft habe ich auf das Spielchen einfach keinen Bock. Ich müsste ja eine "Verfehlung" begehen die ich ja eigentlich gar nicht machen müsste. Nur um dann erstmal mit viel weniger Geld auskommen zu müssen und das Einklagen was das JC eigentlich von sich aus machen müsste!

Kann ich voll verstehen und solche Ratschläge kann wohl nur jemand geben, der sein monatliches Einkommen ziemlich sicher hat ... :sorry:

Dem Antrag / Textvorschlag von @doppelhexe kann ich da eher folgen und das solltest du ruhig auch machen.

Nachweislich abgeben beim JC mit Stempel auf einer Kopie davon.
Parallel vielleicht noch deine Geschichte (ähnlich wie du das hier beschrieben hast) zusammen mit deinem Antrag auf Untersuchung durch den ÄD deines JC direkt an das KRM in Nürnberg (per Mail) senden, die freuen sich doch immer wieder über "Kundenreaktionen".

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Das sorgt dann für etwas "Wirbel" in deinem JC vor Ort und ich denke es wird dann bald zu einer ordentlichen Klärung deiner Leistungsfähigkeit und Beachtung der Einschränkungen für die Arbeitsvermittlung kommen.

Noch ganz nebenbei angemerkt, hast du vom JC da aber nicht viel zu erwarten, auch deine Bewerbungen für andere Stellen waren ja noch nicht sehr erfolgreich, das liegt ganz sicher eher (auch) am Lebensalter als an deiner Ausbildung oder deinem "guten Willen" und natürlich auch mit, an der schon zu langen Arbeitslosigkeit.

Die Umschulung würde ich allerdings nicht als "Krank" sondern als Fortbildung / Umschulung in den Lebenslauf schreiben.

Mit potenziellen AG redet man ansonsten nicht über Krankheiten und legt schon gar keine Atteste vor ... es genügt doch allgemein anzumerken, wenn du dich gesundheitlich / körperlich nicht in der Lage siehst die gestellten Aufgaben zu erfüllen, da wird man dich sowieso nicht haben wollen. :icon_evil:

Ein Schwerbehinderten-Ausweis hilft dir da auch nicht raus, das wäre höchstens ein zusätzliches "Vermittlungs-Hemmnis", mit deinem SB würde ich gar nicht mehr diskutieren wollen, ER hat es doch auch noch nicht geschafft, dich überhaupt in Arbeit zu bringen.

Lass dir doch nicht auf diesem Wege, die "Schuld an der aktuellen Arbeitsmarktlage" in die Schuhe schieben ... wenn du gesund und putzmunter wärst hätte der auch keine Arbeit für dich "auf Lager" ... jedenfalls keine gut Bezahlte, mit der du vom JC wieder weg kommen kannst.

MfG Doppeloma
 

Celestial

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Okt 2016
Beiträge
97
Bewertungen
58
Hallo Celestial,
Dem Antrag / Textvorschlag von @doppelhexe kann ich da eher folgen und das solltest du ruhig auch machen.

Nachweislich abgeben beim JC mit Stempel auf einer Kopie davon.
Parallel vielleicht noch deine Geschichte (ähnlich wie du das hier beschrieben hast) zusammen mit deinem Antrag auf Untersuchung durch den ÄD deines JC direkt an das KRM in Nürnberg (per Mail) senden, die freuen sich doch immer wieder über "Kundenreaktionen".
Ja, gebe ich nächste Woche ab wenn alle wieder nüchtern sind. Und grundsätzlich nur mit Bestätigung bzw. diesem Ausdruck aus deren System.

Noch ganz nebenbei angemerkt, hast du vom JC da aber nicht viel zu erwarten, auch deine Bewerbungen für andere Stellen waren ja noch nicht sehr erfolgreich, das liegt ganz sicher eher (auch) am Lebensalter als an deiner Ausbildung oder deinem "guten Willen" und natürlich auch mit, an der schon zu langen Arbeitslosigkeit.
Schade, ich dachte ich geh dahin, der Messias steigt vom Himmel herab und überreicht mir einen Arbeitvertrag der sowas von.... :biggrin:
Nein, Scherz beiseite. Der Zahn wurde mir schon beim ALG 1 gezogen. O-Ton: "Ja Herr XY, Sie müssen ja noch mindestens 10 Jahre arbeiten. Aber, ich will da ja nicht so drauf rumreiten, Ihr Alter...." Natürlich nur mündlich... :doh:

Die Umschulung würde ich allerdings nicht als "Krank" sondern als Fortbildung / Umschulung in den Lebenslauf schreiben.
Bitte nichts zusammenschmeißen! Ich war 2 Jahre krank und habe dann 2 Jahre Umschulung mit Prüfung vor der IHK gemacht.
Das erstere steht unter "Berufstätigkeiten", das zweite unter "Berufliche- u. Schulische Ausbildung".
Mein Lebenslauf ist so ziemlich das einzige was nicht vom JC bemängelt wird! :peace:

Mit potenziellen AG redet man ansonsten nicht über Krankheiten und legt schon gar keine Atteste vor ... es genügt doch allgemein anzumerken, wenn du dich gesundheitlich / körperlich nicht in der Lage siehst die gestellten Aufgaben zu erfüllen, da wird man dich sowieso nicht haben wollen. :icon_evil:
Soetwas tue ich ja auch nicht da ich mich nur auf Stellen bewerbe die meiner Behinderung gerecht werden und die ich machen kann (wenn denn eine da ist). Kommt die Frage Aufgrund der Angaben im Lebenslauf beantworte ich sie sachlich korrekt und wahrheitsgemäß.

Lass dir doch nicht auf diesem Wege, die "Schuld an der aktuellen Arbeitsmarktlage" in die Schuhe schieben ... wenn du gesund und putzmunter wärst hätte der auch keine Arbeit für dich "auf Lager" ... jedenfalls keine gut Bezahlte, mit der du vom JC wieder weg kommen kannst.
Lasse ich auch nicht. Den Unfall hatte ich nun mal. Ich habe mein Leben lang im "neuen" Beruf gearbeitet und würde es noch wenn mein letzter Arbeitgeber nicht über die Wupper gegangen wäre. Meine Standardantwort: "Keine Ahnung warum ich nicht eingestellt wurde. Da müssen Sie den Arbeitgeber fragen!" Der Rest ist dann, wie erwähnt, Diskussionsrunde...:censored:
 
Oben Unten