Guten Tag allerseits. Bevor ich einen neuen Thread eröffne möchte ich lieber hier fragen, da mein Fall ähnlich, wenn auch nicht gleich gelagert ist -
Ich habe mich vor gut drei Monaten von meiner Freundin getrennt, jedoch gestaltet sich die Wohnungssuche in Köln mehr als schwierig. Nun komme/bin ich ab dem 1.Juli im SGBII Bezug und wir wohnen immer noch zusammen.
Räumliche Trennung, zwei Betten, zwei TV-Geräte, getrenntes Geschirr, keinerlei Zugang auf das Konto des anderen sind vorhanden.
Wir haben definitiv WG-Status.
Jedoch kommen mir schon die Anforderungen/die Beweise die ich deswegen vorzulegen hab, wie reine Schikane vor.
Wie schätzt ihr ein, ob ich entweder Widerspruch werde einlegen, oder vors Sozialgericht werde ziehen müssen? Und wie schätzt ihr meine Chancen dort ein, gesetzt den Fall die erkennen unseren WG-Status nicht an?
Danke im voraus.

Ich habe mich vor gut drei Monaten von meiner Freundin getrennt, jedoch gestaltet sich die Wohnungssuche in Köln mehr als schwierig. Nun komme/bin ich ab dem 1.Juli im SGBII Bezug und wir wohnen immer noch zusammen.
Räumliche Trennung, zwei Betten, zwei TV-Geräte, getrenntes Geschirr, keinerlei Zugang auf das Konto des anderen sind vorhanden.
Wir haben definitiv WG-Status.
Jedoch kommen mir schon die Anforderungen/die Beweise die ich deswegen vorzulegen hab, wie reine Schikane vor.
Wie schätzt ihr ein, ob ich entweder Widerspruch werde einlegen, oder vors Sozialgericht werde ziehen müssen? Und wie schätzt ihr meine Chancen dort ein, gesetzt den Fall die erkennen unseren WG-Status nicht an?
Danke im voraus.

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