Stadtwerke droht uns (Kind 5 Jahre) den Strom abzuklemmen, trotz neuer Wohnung.

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Frank73

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Guten Tag!

Ich möchte mich im Auftrag meiner Freundin mal erkundigen und hoffe auf schnellen Rat.

Meine Freundin und ihre Tochter (5Jahre), sind 2009 aus der gemeinsamen Wohnung, die sie mit ihrem damaligen Lebensgefährten hatte ausgezogen. Der Lebensgefährte ist in der Wohnung geblieben.

Bei der Wohnungsbaugesellschaft hat sie dann eine neue Wohnung angemietet. Die Wohnungsbaugesellschaft hat sie dann auch Automatisch bei dem selben Stromanbieter (Stadtwerke) angemeldet.

Am 5.4.11 kam dann eine Rechnung von 1051€ von der Stadtwerke für die alte Wohnung und die Drohung den Strom zu sperren wenn sie bis zum 12.4.11 nicht zahlt.

Info:
Sie hat sich am 6.10.2009 bei der Stadt umgemeldet und am 16.10.2009 in der neuen Wohnung, mit ihrer Tochter eingezogen.


So wie ich das sehe, ist doch mit der Anmeldung der neuen Wohnung bei den Stadtwerken alles erledigt gewesen. Wieso soll sie jetzt die Stromrechnung von ihrem Exfreund zahlen?

Das selbe Spiel hat der Exfreund auch mit der Wohnung abgezogen. Sie ist ausgezogen und der Exfreund wollte drinnen Wohnen bleiben. Der hat dann aber keine Miete bezahlt und sie darf jetzt auch noch Mietschulden+Nebenkosten zahlen.

Insgesamt hat sie plötzlich Schulden die sich über mehr als 3500€ betragen.


Kann da jemand Rat geben was man machen kann?

Danke
 

Zeitlos

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Nun, die Stadtwerke machen wohl gesamtschuldnerische Haftung geltend. Hat Deine Freundin bei den Stadtwerken gekündigt?
 

Frank73

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nun das mit sperren wenn man beim anderen anbieter ist halte ich für rechtlich nicht durchsetzbar. aber wie schon erwähnt ist das wohl etwas spät.

sie hätte bei der rechnung direkt reagieren müssen und nicht abwarten bis die sperre angedroht wird.

insgesamt macht es den eindruck, als wäre sie nicht wirklich in der lage solche dinge vernünftig zu regeln. (meine meinung bei der schilderung. )

sie hat ein kind und da sollte sie schon ein wenig mehr die verantwortung für ihr tun und handeln übernehmen . ein anbieter schickt eine rechnung, dann erinnerungen und mahnungen und dann erst die androhung.

man kann ihr nur glück bei der EA wünschen und hoffen das sie aus der sache lernt dinge selber zu regeln

Also da muss ich sie etwas in Schutz nehmen. Sie hat NIE ein Rechnung (ausser die letzte) bekommen. Jede Rechnung bzw. Mahnung ist zu der Alten Wohnung, wo der Ex lebt gegangen. Der hat sich nicht einmal gemeldet.

Thema ist auch durch. Ziehen nächten Monat zusammen und dann mehme ich eh alles auf meinen Namen.
Mich ärgert nur, das meine Freundin jetzt in Insolvenz gehen muss. Und dass nur wegen den Schulden Ihres Ex, der natürlich jetzt die Hände gehoben hat.

Danke für eure Hilfe .
 

strümpfchen

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Mich ärgert nur, das meine Freundin jetzt in Insolvenz gehen muss. Und dass nur wegen den Schulden Ihres Ex, der natürlich jetzt die Hände gehoben hat.

Danke für eure Hilfe .

Dennoch sollte sie ihn schriftlich für die von ihm verursachten Schulden haftbar halten. Gegebenenfalls (sofern die Gesamthöhe bekannt ist) auch einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen (geht ganz leicht ohnline und kostet nicht allzu viel). Evtl. kann er ihr auch die - zu vereinbarende- Ratenzahlung, erstatten.

Auf jedem Fall sollte sie nicht den Fehler, den ich begangen habe, machen, und wegen des gemeinsamen Kindes ihre Rechte auf Erstattung nicht geltend machen.

Hat sie den Mietvertrag für die alte Wohnung gekündigt? Wenn nein, dann hat sie wohl Pech gehabt.

Hätte auch nichts geholfen, denn ohne Herausgabe der Wohnung an den Vermieter ist sie verpflichtet weiterhin an diesen zu zahlen (Nutzungsentschädigung statt Miete). Egal ob sie alleine im Mietvertrag stand oder beide (was mir wahrscheinlicher scheint), sie haftet für die entstandenen Kosten.

Daher bei Auszug aus gemeinsam genutzten Wohnungen:
1. die gegenseitige Bevollmächtigung zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen schriftlich gegenüber dem Vermieter zurückziehen. (Dann muss der Vermieter Mahnungen etc an beide versenden) ebenso sämtliche Verträge auf den anderen umschreiben lassen (meist reicht ein einfaches gemeinsames Schreiben an den Vertragspartner)
2. Sollten Mietrückstände auflaufen, kurzfristig Räumungsklage gegen den Mitmieter erheben (geht auch auf PKH , notfalls dem Vermieter dann diesen Räumungstitel gegen Freistellung von den Forderungen "verkaufen"
3. sämtliche sonstigen Forderungen zeitnah gerichtlich geltend machen (Mahnbescheid) oder durch entsprechende Schuldanerkenntnisse (unsicherer) und damit titulieren lassen. Selbst für Mahnbescheid und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann PKH beantragt und bewilligt werden.

LG
strümpfchen
 

ManjaDD

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Wahrscheinlich meint Frank, dass das Jobcenter den kompletten Abschlag an die Stadtwerke überweist.

Die Bekannte bekommt dann weniger Regelleistung
Komisch, unser Abschlag vom Strom wird nicht vom Jobcenter übernommen und die überweisen auch nix an die Stadtwerke. Seid wann übernimmt das das Jobcenter? Das ist mir neu.

Das müssen wir alles selber machen.
 
G

gast_

Gast
Komisch, unser Abschlag vom Strom wird nicht vom Jobcenter übernommen

Strom ist fast immer im Regelsatz enthalten, (es sei denn er ist für Heizung)


und die überweisen auch nix an die Stadtwerke.

Seid wann übernimmt das das Jobcenter? Das ist mir neu.

Das müssen wir alles selber machen.
Ist aber möglich bzw wird dann gemacht, wenn jemand mit Geld nicht umgehen kann. Das übernimmt das Jobcenter aber nur insoweit, daß sie weniger Regelsatz auszahlen und eben das, was der Stromversorger zu kriegen hat, nur überweisen, also aus dem Regelsatz des Hilfeempfängers. (Man bekommt also nichts extra für Strom)
 
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