Staatlich finanziertes Prekariat, Ausgegrenzt für zwei Euro

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wolliohne

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Von Hans-Dieter Hey


Peter Zalewski hat Mut und Zivilcourage. Er ist bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen, um seinen Ein-Euro-Job als Arbeitsverhältnis einzuklagen, weil er Schulter an Schulter mit alle anderen KollegInnen bei der Arbeiterwohlfahrt gearbeitet hatte. Dass daraus nichts wurde, darüber freuen sich Kirchen, Wohlfahrtsverbände und der Staat, denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil für die Mächtigen, aber nicht für die Rechtlosen gesprochen. Warum? Im Gegensatz zu ihren Verlautbarungen wollte die Politik mit den Integrationsjobs weder integrieren noch „richtige“ Arbeitsplätze schaffen.


Ausgegrenzt gegen Aufwandsentschädigung

In einer Veranstaltung zu „Ein-Euro-Jobs“ der Gewerkschaft ver.di im Kölner DGB-Haus am 17. Oktober erzählte Peter Zalewski, wie er Arbeit beim Bundesarbeitsgericht eingeklagt hat, weil er gern arbeiten wollte. Am 15. März 2005 wurde ihm unter der Androhung des Wegfalls der Regelleistung Hartz IV die Maßnahme Nummer 310 in der Küche der Arbeiterwohlfahrt in Karlsruhe „vorgeschlagen“. Dafür sollte er für 20-30 Stunden in der Woche zusätzlich zwei Euro Aufwandsentschädigung die Stunde erhalten. Die Aufgabe umfasste das Befüllen der Essencontainer und das Ausfahren von Essen auf Rädern. Nicht nur finanziell bekam er zu spüren, dass er nicht wirklich zur Belegschaft gehörte, obwohl er Schulter an Schulter mit den Beschäftigten im gleichen Aufgabenbereich arbeitete. Erst auf Verlangen hin bekam er Mitte Mai bis Mitte Juni 2005 und bei vielen Wochenendeinsätzen nur zwei Ruhetage.[...]Quelle Neue Rheinische Zeitung: Staatlich finanziertes Prekariat
 
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