Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV??

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Noxy

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Hallo,
ich (U25 ) habe vor 3 Wochen eine Sprungbrettmaßnahme angetreten zur Arbeitsvermittlung (die sollten mir passende Stellenangebote geben, mir beim Lebenslauf helfen etc).
Die meinen aber, es gibt keinerlei Erfolgschancen, mich zu vermitteln (da ich 2 Kleinkinder hab und in der 7. Woche schwanger bin), so wollen sie mir keine Stellenangebote geben. Stattdessen gucken, dass ich meine Unterlagen mal vollständig bekomme und so.

Nun soll ich aber laut meiner EGV 8 Bewerbungen im Monat auf sozialversicherungspflichtige Stellen schreiben. Kann der Maßnahmeträger nicht irgendwie mit der SB absprechen, dass das illusorisch ist?
Ich will mir jetzt nicht durch Bewerbungen, nach denen ich aber nur noch ein paar Monate arbeiten könnte, meine Chancen verderben, später mal dort einen Job für länger zu bekommen. Außerdem weiß ich nicht, wie ich jeden Monat 8 Arbeitgeber auftun soll, die jemand ungelerntes in Teilzeit für vormittags suchen :/
Ich hab jetzt Angst vor einer Sanktion, aber will mir halt meine Chancen für später nicht vollends verderben.

Liebe Grüße
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

Hallo @Noxy,

das Dumme ist, Du hast Dich mit Deiner Unterschrift zu 8 Bewerbungen/Monat verpflichtet.

Der Träger wird sicher nicht mit Deiner SB sprechen, da dem das egal ist.

Ist eines Deiner Kinder unter 3 Jahre alt ? Dann wäre Arbeit für Dich unzumutbar, §10 SGB II.
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

Wenn man krank ist muss man übrigens auch keine Bewerbungen schreiben! Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass du bei 2 Kleinkindern oft völlig überbelastet bist und auch sicher zwischendurch gewaltige Unterleibschmerzen inkl. Übelkeit und Brechreiz hast, was ja bei Schwangerschaft nicht gerade selten ist! Ich kenne Menschen die rennen jede Woche oder alle zwei Wochen zu einem anderen Arzt, weil der zuvor nichts weiter tat als krank zu schreiben! :biggrin:
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

:icon_idea:Wusstest Du schon, dass Du schwanger bist, als Du die EGV unterschrieben hast und hast es verlauten lassen ?

Ich denke aber auch, das es illusorisch ist, das Dich noch jemand einstellt aufgrund der Schwangerschaft. Wären die beiden Kleinen denn versorgt, wie alt sind sie ?

Die Maßnahme bringt dem Träger Geld, aber Dich wohl leider nicht weiter.

Bei Krankheit ist man deshalb auch leider schnell raus, da die dann jemand anderes nehmen.

Gruß Luise
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

Hallo,

@Luise ,das ist ein sehr guter Gedanke.:icon_daumen:

Wenn die Schwangerschaft erst nach Abschluss der EGV bekannt war, könnte man es mit einer Kündigung der EGV versuchen, da sich die persönlichen Verhältnisse seid Abschluss der EGV geändert haben.
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

Das setzt aber einen logischen Menschenverstand voraus, den ein Sachbearbeiter zwar manchmal sicher auch haben dürfte aber dennoch erfahrungsgemäß nicht anwenden wird (darf). Einem Versuch steht dem jedoch natürlich nichts Wege.

Eine Eingliederungsvereinbarung dient ja vordergründig den Arbeitslosen in eine Zwangsjacke zu stecken, um ihn so dann für einen Pups sanktionieren zu können. Dies wird ja schon vom Gesetz (§15 SGB II) mehr als nur offenkundig. Es ist ja mehr als absurd dass, wenn man als Arbeitsloser mit dem Bedingungskatalog in der EGV nicht freiwillig einverstanden ist, dieser dann einfach als Verwaltungsakt erlassen wird.

Es ist ja so, als würde man jemanden auf dem elektrischen Stuhl eine Vereinbarung in die Hand drücken und ihn um sein freiwilliges Einverständnis dahingehend bitten, dass man durch seinen Körper nunmehr solange Strom durchfließen lassen wird bis er tot ist und, wenn er nicht freiwillig zustimmt, dann wird man das halt trotzdem anordnen bzw. weil er nicht freiwillig einverstanden war, den Strom noch etwas minimieren, damit sich der "Querulant" noch etwas länger bis zum Eintritt seines Todes quält und ihm hoffentlich zuvor auch noch die Augäpfel herausfallen!

Es ist schon echt skurril, das ein angeblicher Rechtsstaat einem zu einer Vereinbarung das freiwillige Einverständnis zur Sanktionierung für kleinste "Vergehen" der Vergesslichkeit einräumt und dann doch diktatorisch die "Vereinbarung" einfach durch Verwaltungsakt zur Pflicht werden lässt, wenn man mit dieser nicht einverstanden ist! Das ist ohne Zweifel ein Vorgehen, wie man es an sich nur von einer Diktatur erwarten kann!
 
AW: Sprungbrett-Maßnahme will mich nicht vermitteln, aber 8 Bewerbungen/monatl in EGV

@Ghansafan, genau in diese Richtung dachte ich und einen Versuch wäre es wert. :icon_daumen:

Verstehe natürlich auch Teddys Ausführungen und weiß das EGVs nie zugunsten des Betroffenen sind, sondern nur Zwangsmaßnahmen bedeuten.

Aber: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !

Nun warten wir Noxys Antwort ab und versuchen dann weiterzuhelfen.

Gruß Luise
 
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