SPON: Bei "unrentabler Selbständigkeit" soll Hartz IV gestrichen werden

Leser in diesem Thema...

Er will bereits nach eineinhalb Jahren überprüfen lassen, ob ein Geschäftsmodell tragfähig sei. Ansonsten müsse man die aufstockende Leistung von Hartz IV verweigern.
D.h. die hören dann auf und bekommen den vollen Regelsatz, oder was?! :icon_confused:

Die "schlauen" Leute, die solchen Schwachsinn öffentlich einfordern, haben offenbar noch immer nicht verstanden, dass sie dann mehr zahlen müssen als bei den Aufstockern, die ja zumindest arbeiten gehen.
 
Dann soll man doch bitte auch so konsequent sein und die Aufstockerei von Arbeitsverhältnissen, die bei echter Marktwirtschaft schon lange verschwunden wären und mit jährl. 11 Mrd. Euro subventioniert werden, beenden.
 
Dann soll man doch bitte auch so konsequent sein und die Aufstockerei von Arbeitsverhältnissen, die bei echter Marktwirtschaft schon lange verschwunden wären und mit jährl. 11 Mrd. Euro subventioniert werden, beenden.
Eben, die meisten privatn Postdienste bekennen mit breitem Grinsen sich dazu, ohne Quersubvention aus dem Niedriglohnbereich gar nicht existieren zu können. Auch Firmen wie der DAIMLER profitieren davon, ebenso die AfAs , bei denen der Wachschutz aufstocken muss.
Denen is eben echt nix mehr peinlich. :icon_lol:
 
Frage: Worum geht es seit Jahren bei dem Thema Selbständigkeit hintergründig?

Antwort:
Es gibt nur eine bestimmte Menge an Geld der Privathaushalte zu verteilen und diese Menge wollen die Großunternehmen und Monopolisten der jeweiligen Branche abgreifen!

Jeder Selbständige der aus diesem Kreislauf Geld entfernt ist ein Verlust für die Zwangs-Wachstums-Finanz-Großunternehmens-Verbrecher-Bande!

Zusätzlich lassen sich Selbständige viel schwerer kontrollieren und gängeln als Lohn- und Prekärsklaven.

Deshalb müssen die Selbständigen weg...nach und nach...ALLE!

LG MM
 
D.h. die hören dann auf und bekommen den vollen Regelsatz, oder was?! :icon_confused:

Wenn man - wie Minn - das Ladenlokal schließen und Aufträge liegen lassen soll, um sich in einer "Maßnahme" Computerspielen hinzugeben, dann ist das die logische Schlußfolgerung.

Die "schlauen" Leute, die solchen Schwachsinn öffentlich einfordern, haben offenbar noch immer nicht verstanden, dass sie dann mehr zahlen müssen als bei den Aufstockern, die ja zumindest arbeiten gehen.

Das ist denen egal. An solche Posten läßt man nur Leute, die absehbar den Betriebsablauf nicht stören werden.
 
Wenn man - wie Minn - das Ladenlokal schließen und Aufträge liegen lassen soll, um sich in einer "Maßnahme" Computerspielen hinzugeben, dann ist das die logische Schlußfolgerung.

... was in dem Fall von Minn aber auch bedeutet, dass das Jobcenter draufzahlen muss, sowohl was den Regelsatz als auch was die Kosten für diese Maßnahme anbelangt.
Und einen qualifizierten Bewerber, der jahrelang ein Geschäft geführt hat und unternehmerisch tätig war, in irgendeinen Job zu vermitteln, ist auch nicht so einfach möglich, wie sich das Jobcenter evtl. denkt.
Das muss schon ein Chef sein, mit dem einigermaßen auf Augenhöhe kommuniziert werden kann. Oder soll Minn in Zukunft die kleine "Dummfrau" spielen?

Als logische Konsequenz daraus macht eine Geschäftsaufgabe wirklich nur dann Sinn, wenn bereits vorher eine andere Option gegeben ist.
Hat das Jobcenter ein entsprechendes Angebot gemacht (und ich rede weder von Spüljobs noch von Toilettenputzen auf Minijobbasis!) - falls nein: definitiv weitermachen !:icon_hmm:
 
Und einen qualifizierten Bewerber, der jahrelang ein Geschäft geführt hat und unternehmerisch tätig war, in irgendeinen Job zu vermitteln, ist auch nicht so einfach möglich, wie sich das Jobcenter evtl. denkt.
Das muss schon ein Chef sein, mit dem einigermaßen auf Augenhöhe kommuniziert werden kann. Oder soll Minn in Zukunft die kleine "Dummfrau" spielen?

Genau den Aspekt sieht SB 'chen nicht. Als ich seinerzeit, Mitte der 70er Jahre, das Angebot erhielt, Auslandsbaustellen meines AG zu betreuen, hatte ich einen sehr ehrlichen Chef. Der sagte mir klipp und klar: Wenn Du das machst, dann sei Dir bitte bewußt - Du bekommst nie mehr in Deinem Leben eine Stelle in Deutschland. Denn mit der dort erforderlichen selbstständigen Art zu arbeiten, kann man Dich hier nicht mehr gebrauchen. Er hatte Recht, wie ich nach 17 Jahren Ausland feststellen durfte.
 
... was in dem Fall von Minn aber auch bedeutet, dass das Jobcenter draufzahlen muss, sowohl was den Regelsatz als auch was die Kosten für diese Maßnahme anbelangt.
Und einen qualifizierten Bewerber, der jahrelang ein Geschäft geführt hat und unternehmerisch tätig war, in irgendeinen Job zu vermitteln, ist auch nicht so einfach möglich, wie sich das Jobcenter evtl. denkt.

Ich denke, es geht auch sehr um die Bereinigung der Statistik. Je weniger Arbeitslose die Statistik zählt, umso interessanter wird es doch z.B. für Anleger, in einem Land zu investieren.

Selbstständige, aber auch festangestellte Leute, die zur Aufgabe ihrer Arbeit gezwungen wurden, können schnell mit Sinnlos-Maßnahmen aus der Statistik gekickt werden.

Und wer sich das Ende seiner lange aufgebauten Selbstständigkeit zu Herzen nimmt, bekommt vielleicht noch gesundheitliche Probleme. Krankgeschriebene - siehe oben - fallen aus der Statistik raus.
 
Als ich seinerzeit, Mitte der 70er Jahre, das Angebot erhielt, Auslandsbaustellen meines AG zu betreuen, hatte ich einen sehr ehrlichen Chef. Der sagte mir klipp und klar: Wenn Du das machst, dann sei Dir bitte bewußt - Du bekommst nie mehr in Deinem Leben eine Stelle in Deutschland. Denn mit der dort erforderlichen selbstständigen Art zu arbeiten, kann man Dich hier nicht mehr gebrauchen. Er hatte Recht, wie ich nach 17 Jahren Ausland feststellen durfte.

Ob das alle potentiellen Arbeitgeber so verstanden haben, glaube ich nicht - da dürfte doch dem einen oder anderen Kompetenz und Wille zum Blick über den Tellerrand am Rheingraben fehlen. Aber bei einem Selbständigen, noch dazu wenn der nichts delegieren konnte, sind die zukünftigen Konflikte auch einem Blinden mit Krückstock offensichtlich. Das Problem ist hier leider, daß Krückstöcke nicht zu den Arbeitsmitteln der SB gehören.
 
... was in dem Fall von Minn aber auch bedeutet, dass das Jobcenter draufzahlen muss, sowohl was den Regelsatz als auch was die Kosten für diese Maßnahme anbelangt.

Darüber haben die SBs nicht nachzudenken. Schließlich können die meisten Maßnahmen (man beachte die Geschichte dieses Begriffes Klick mich ) in den Augen eines verständigen Menschen nur ein legaler Weg zur Privatisierung von Steuergeldern sein:

Selbstständige, aber auch festangestellte Leute, die zur Aufgabe ihrer Arbeit gezwungen wurden, können schnell mit Sinnlos-Maßnahmen aus der Statistik gekickt werden.

Als logische Konsequenz daraus macht eine Geschäftsaufgabe wirklich nur dann Sinn, wenn bereits vorher eine andere Option gegeben ist.
Hat das Jobcenter ein entsprechendes Angebot gemacht (und ich rede weder von Spüljobs noch von Toilettenputzen auf Minijobbasis!) - falls nein: definitiv weitermachen !:icon_hmm:

Ganz so einfach ist es leider nicht. Bitte verfolge mal an einem langen Winterabend diese Diskussionen.
 
Als logische Konsequenz daraus macht eine Geschäftsaufgabe wirklich nur dann Sinn, wenn bereits vorher eine andere Option gegeben ist.
Hat das Jobcenter ein entsprechendes Angebot gemacht (und ich rede weder von Spüljobs noch von Toilettenputzen auf Minijobbasis!) - falls nein: definitiv weitermachen !:icon_hmm:

Das wäre logisch, aber wird ja nicht so gemacht-ich hatte vielmehr den Eindruck, dass das Jobcenter nach dem "Tragfähigkeitsgutachten" meinte, ich solle den Laden dichtmachen ohne etwas Neues zu haben. Als ich sagte, dass ich weitermachen wolle, haben sie allerdings nichts weiter dazu gesagt. Dann wurde ich ja mit den hirnrissigen VV zugeballert und dieser Maßnahme. Was mir hierbei immer noch nicht in den Kopf will, ist die Qualität der VV , ich empfand diese wirklich als Beleidigung. Ich bin der Meinung, dass man so etwas dann nun wirklich nicht verdient hat! Ich denke auch, dass es als Besserqualifizierter extrem schwer ist, eine Stelle zu bekommen, die jeder Ungelernte machen kann. Komplett dequalifizieren muss man sich zudem auch nicht!
Naja, ich hoffe, ich habe jetzt erstmal etwas Ruhe vor denen...
 
Das wäre logisch, aber wird ja nicht so gemacht - ich hatte vielmehr den Eindruck, dass das Jobcenter nach dem "Tragfähigkeitsgutachten" meinte, ich solle den Laden dichtmachen ohne etwas Neues zu haben. Als ich sagte, dass ich weitermachen wolle, haben sie allerdings nichts weiter dazu gesagt. Dann wurde ich ja mit den hirnrissigen VV zugeballert und dieser Maßnahme.

Das JC hat - bekanntlich von der damaligen Spitze des BMAS - in aller Öffentlichkeit die Vorgabe erhalten, die Selbständigen aus dem Bezug zu werfen. Die wird dann einfach, ohne lange darüber nachzudenken, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt.

...
Aber: Als vor einigen Monaten ein Verband der Selbstständigen und Freiberufler deswegen bei der derzeit noch amtierenden Frau von der Leine war, da fiel die aus allen Wolken, als sie erfuhr, daß es da für die Existenzgründer und kleinen Selbstständigen die Mindestbeiträge zur GKV von im Normalfall rund 350 Euro/Monat gibt. Sie habe gedacht, das liefe auch prozentual vom Verdienst, wie bei den Angestellten und Arbeitern. Denkste!

(im Nachbarfred zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge)
Und auf solchem Mist wuchs dann eine Lösung des Problems, die Ausgaben der eigenen Behörde nach den Vorgaben des lieben Kollegen Schäuble zu senken.

Zur Erinnerung: Das SGB II trägt den Titel Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die hilfsbedürftigen Selbständigen machen so ungefähr 3% aller Leistungsempfänger nach SGB II aus. Das Empörungspotential und die Auswirkungen auf Wahlergebnisse halten sich also in überschaubaren Grenzen.
 
Ja, ich denke auch: die Selbständigen im ergänzenden Bezug werden "geopfert".

Denn mit Verstand, Sinn, Logik hat das nichts zu tun. Lieber auf den paar Hanseln lautstark rumhacken als sich auf den Hauptkriegsschauplatz aufstockende Arbeitnehmer oder gar Vollzeitarbeitssuchende zu begeben.

Naja, letzteres geht ja nicht, hat die Politik mit der Einführung von H4 und damit beispiellosem Lohndumping selbst zu verantworten.
 
Lustig sind die Kommentare, wo es doch sinngemäß heißt: "Selbständigkeit sucht man sich ja schließlich aus".

"Unrentable Selbstständigkeit" was für ein Blödsinn, schließlich sind es nachweisbar allzuoft nur unfähige Sachbearbeiter in Verbindung mit den entsprechenden und mutwillig behindernd ausgelegte Gesetzesänderungen 2008, die heute viele Selbstständige in HartzIV "konservieren".

Zudem, ob jemand nun "unrentabel" ist als Selbstständiger, oder als aufstockend abhängig Beschäftigter ist kein Unterschied. Das GG sichert einem zu, sich seinen Job aussuchen zu können so man denn die Wahl und Möglichkeit hat. "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden."

Will man nur eines der beiden "Unrentablen" abschaffen, wäre dies z.B. ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Mehr kann ich derzeit dazu nicht sagen da ich dahingehend offene Verfahren habe und auf dem Weg zum BVerfG bin.

LG, Archibald
 
egal ob`s gefällt, ich geb auch mal meine 2 cent dazu.

Unrentable Selbständigkeit zu beenden bedeutet zwangsläufig Leistungen aus dem Vermittlungsbudget.

Die Leistungen für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
also die Leistungen für die Eingliederung in Arbeit
werden aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit gefördert.

Der Personenkreis, der dafür Förderungen aus dem Vermittlungsbudget erhalten kann, ist in § 44 Abs.(1) SGB III festgelegt.
Zitat:
§ 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Ich bin kein Arbeitsloser, weil ich das Kriterium der Erwerbslosigkeit nicht erfülle,ich bin kein von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitssuchender, kein Ausbildungssuchender und ich erfülle auch nicht die Definitionen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen nach § 17 SGB III.

§ 17 SGB III Drohende Arbeitslosigkeit
Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die 1.versicherungspflichtig beschäftigt sind, 2.alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und 3.voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

Unrentable Selbständige sind hier übrigens nicht aufgeführt

Ich bin nicht versicherungspflichtig beschäftigt, rechne nicht mit dem Ende einer Beschäftigung und auch nicht mit einer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit nach Ende einer Beschäftigung.

Ähnlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten bzw. unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. aus persönlichen Gründen einen neuen Arbeitsplatz suchen (z.B. höherer Verdienst/Wohnortwechsel) bin ich nicht von Arbeitslosigkeit bedroht und gehöre damit nicht zum förderfähigen Personenkreis.

Offensichtlich diffenziert man nicht in erwerbslose Hilfebedürftige und erwerbstätige Hilfebedürftige, wenn es um die sogenannten Pflichten gegenüber der Allgemeinheit und dem ominösen Steuerzahler geht.

Ich bin wie jeder andere Erwerbstätige nicht nur einkommenssteuerpflichtig, sondern habe darüber hinaus zum Beispiel Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer zu zahlen.

So wie ein Erwerbstätiger Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld beansprucht, ohne dass sich daraus besondere Pflichten für seine Erwerbstätigkeit oder gegenüber dem Steuerzahler ergeben,

kann ich als Erwerbstätiger eine andere Sozialleistung wie das ALG II beantragen, ohne dass sich daraus plötzlich die gesetzlichen Pflichten eines Erwerbslosen für mich ergeben.

DENN:
Nach § 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umfasst die Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen 1.zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und 2.zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das kleine Wörtchen "und" bedeutet, dass ich durchaus einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts habe, auch wenn ich keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit all den damit für Erwerbslose verbundenen Obliegenheiten in Anspruch nehmen muss, will oder darf.

Wenn ich rein rechtlich nicht zum förderfähigen Personenkreis gehöre, habe ich keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach
§ 16 SGB II und diese Kann Leistungen sind mir in einem Amtsermittlungsverfahren wegen fehlender Anspruchsvoraussetzung nicht zu gewähren.

Für Sozialleistungen gilt das Antragsgebot.

Wenn ich einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stelle, bedeutet das keinen gleichzeitigen Antrag auf Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit.

deswegen sollte man gut aufpassen was man in der EINV vereinbart.
 
Bevor das jetzt wieder andere aufgreifen: Wer Gewerbesteuer zahlt, muß schon eine ansehnliche Schar von Unterhaltsverpflichtungen haben, damit noch Hilfsbedürftigkeit gegeben ist.

Tatsache ist doch, daß wir hier über ein Sammelsurium von Wünschen diskutieren, die nur rechtzeitig vor Weihnachten zu Papier gebracht wurden. Da hat keiner gefragt, ob das sinnvoll, durchführbar oder mit der Verfassung oder anderen Gesetzen vereinbar ist.
Read the f******g Grundgesetz! | Sommer der Freiheit
 
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