...Mein Kumpel bezog seit Anfang des Jahres
ALG I.
Dann fand er Mitte des Jahres auf eigene Initiative Arbeit (ohne
Hilfe der Agentur).
Leider verstand er sich mit dem Vorarbeiter überhaupt nicht und hat das Arbeitsverhältnis nach zwei Monaten gekündigt.
Rick hat wegen seiner Kündigung mit einer dreimonatigen Sperre von
ALG I gerechnet und wollte deswegen SOFORT
ALG II (Hart IV) beantragen. Doch eine Angestellte der
ARGE, welcher der Sachverhalt mit der Kündigung erklärt wurde, wies ihn darauf hin, dass er ja einen Anspruch auf
ALG I hätte und demgemäß nicht Harz IV beantragen könnte. Ok, also hat Rick
ALG I beantragt. Nach über einem Monat kam dann der Bescheid ins Haus geflattert, dass er für drei Monate gesperrt wird und dementsprechend keinen Pfennig sehen wird.
Nicht mit etwas Rechnen, sondern Antrag stellen und sehen was dabei rauskommt. Gegen eine Sperre Widerspruch einlegen, wenn es nachvollziehbare Gründe für eine Kündigung gab. Man muß sich als Arbeitnehmer auch jetzt nicht alles gefallen lassen. Auch vor einer Sozialgerichtsklage nicht zurückschrecken.
Besteht das Risiko, daß doch ALG II bezogen werden muß, dann einen Antrag unter Vorbehalt der Zahlung von ALG I stellen. Dann liegt der Antrag der ARGE vor und es geht kein Geld verloren.
Ok, also ist Rick mit dem Schrieb zur
ARGE gegegangen und hat diesmal
Hartz IV beantragt. Dieser Antrag ist übrigens immer noch nicht beschieden. Und ganz abgesehen davon, hat Rick durch diese Verzögerung mehr als einen Monat Anspruch auf
Hartz IV verloren.
Vorschuß verlangen.
Und ich vermute, dass diese Information (die Auskunft
Hartz IV könne nicht beantragt werden) von besagter Dame eine ganz bewußte Fehlinformation war um die Angelegenheit zu verschleppen und Geld einzusparen.
Meist haben die einfach nur keine Ahnung.
Die Verzögerungen mit Hart IV gingen dann noch weiter, weil der Eingangsstempel nicht draufgemacht wurde.
Darauf muß man selbst achten.
Rick hat mittlerweile Mietschulden bis unters Dach und braucht dringenst das Geld; das zehrt unheimlich an seinen Nerven.
Antrag bei der ARGE auf Übernahme der Mietschulden stellen.
Diese fiesen Verschleppungs- und Verzögerungstaktiken finde ich richtig übel, das möchte ich mal hier gesagt haben.
Die erlebt praktisch jeder. Nicht umsonst ist der Witz vom Beamtenmikado schon recht alt. (Wer ihn nicht kennt, es geht darum, daß der Beamte verliert, der sich als erster bewegt.)
Mal sehen, was als nächstes kommt.
ARGEN und Agenturen sind recht einfallsreich.
Gruß
ULTIMAX