Sperrzeit und keine Auszahlung ALG I - Die Gründe dafür sind nicht nachvollziehbar.

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gluehwurm

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Hallo alle zusammen,

ich brauche DRINGEND euren Rat und eure Hilfe . Es geht um meine Cousine. Sie ist Dipl-Ing.graf. teh. und hat ihr Studium in Kroatien absolviert. Da Facharbeiter mit solchen Abschlüssen im Ausland mehr Möglichkeiten eine Arbeit zu finden haben, ist sie nach Deutschland gekommen. In Kroatien hat sie hin und wieder als freiberufliche Ingeneuerin gearbeitet. Arbeitsverträge wurden hier nicht abgeschlossen. Sie ist nun nach Deutschland gekommen und hatte am Anfang erst auf dem Wasen und später im Restaurantbereich Küche etc. gearbeitet. Diese Arbeit hatte sie nur aus der Not erst einmal angenommen und wollte sich dann selbst auf dem Arbeitsmarkt umsehen.

Irgendwann erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung. Ihre Rechte musste sie vor dem Arbeitsgericht ausfechten, was ihr auch gelang. Beim AA fingen die Probleme gleich bei der Arbeitslosenmeldung an. Erst erhielt sie eine Sperre, da sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hatte (in dieser Zeit war sie krankgeschrieben und hatte erst viel später die Kündigung in ihrem Briefkasten vorgefunden). Dann meinte die SB sie könne sie nur im Hotelgewerbe vermitteln, da sie keine Chancen am Arbeitsmarkt als Akademikerin hätte. Meine Cousine hat dann erst mal selbst vor sich hin gewurtschelt und im Alleingang immer wieder gekämpft und auf ihre Rechte gepocht, dass sie eine Arbeitsvermittlerin bekommt, die sich mit dieser rechtlichen Situation bzw. mit Vermittlung von Akademikern auskennt. Nach über 5 Monaten erhielt sie die nun jetzige Arbeitsvermittlerin. Davor hatte der mediznische Dienst ein Gutachten aufgrund der Aktenlage erstellt, ohne meine Cousine selbst begutachtet zu haben. Es wurde aufgrund ihrer Knieprobelme eine wechselnde, vollschichtige Arbeit zwischen Stehen, Sitzen und Gehen festgestellt.
Die jetzige SB fing dann gleich an sie mit Stellen im Hotel an der Rezeption zu vermitteln auch mit dem Argument, dass sie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte ???!!!

Sie degratierte meine Cousine im Lebenslauf als Datenerfasserin und nicht als Ingenieurin. Sie hätte laut ihrer Meinung nicht die Berufserfahrung, weil sie keine Arbeitsverträge vorlegen kann. Dass sie freiberuflich gearbeitet hatte, interessierte die SB nicht.

Dann legte sie ihr eine Eingliederungsvereinbarung vor, die so wie ich es jetzt im Nachhinein recherchiert habe, nichtig ist, weil sie nur Forderungen meiner Cousine beinhaltet aber keine Pflichten des AA. Meine Cousine wollte dies erst nicht unterschreiben wurde aber so vehement eingeschüchtert, dass sie es dann unterschrieb. Die Arbeitsvermittlerin bombardierte sie von nun an mit Stellen vorwiegend im Hotel-Restaurantbereich, in Zeitfirmen als Bürogehilfin...etc. Als meine Cousine in Eigenintitative einen nicht zu zahlenden Kurs privat im IT-Bereich für zwei Wochen in Frankfurt am Main nach vorheriger Rücksprache mit ihrer SB genehmigt bekam und den Ort verließ, wurde während ihrer Ortsabwesenheit sie wiederum mit Kursen seitens des AA (wie bewerbe ich mich richtig Gruppengespräch) eingeladen. Auf Frage meiner cousine, ob es da Probleme mit dem ALG I gäbe, verneinte die SB dies. Das ALG I würde ganz normal ausbezahlt werden. Eine Bewerbung der zur Sperre geführten Stelle schickte meine Cousine damals anstatt mit dem Internet per Post, weil sie Internetprobleme hatte.

Meine Cousine hatte dann Ende August keine Auszahlung des ALG I erhalten, keinen Bescheid einfach nichts. Nach Rückkehr erwartete sie gleich ein Gesprächstermin bei der Vertreterin der SB . Wieso bei der Vertretung, wurde nicht gesagt. In der Einladung stand dass über die berufliche Siutation gesprochen wird. Als wir vor Ort (ich begleitete nun meine Cousine zu diesem Termin) ankamen, hieß es, dass sie sich nur Anwesend melden sollte, dass sie wieder im Lande wäre.

Und da offenbarte die SB nur meiner Cousine, dass für die Ortsabewesenheit ihr dass vom Urlaub abgezogen wird. Meine Cousine wusste bis dahin nicht, dass ihr Urlaubstage zustehen.

Dann erhielt sie zwei Anhörungsbögen kurz bevor sie wieder aus Frankfurt zurückkam, wieso sie sich an zwei Stellen nicht beworben hätte. Die Frist konnte sie aber zur Beantwortung nicht einhalten, weil sie nicht vor Ort war. Und dass wusste die SB ganz genau, ignoriert es aber. Dann bekam sie wie gesagt das ALG I nicht ausgezahlt ohne schriftlichen Bescheid oder ähnlichem. Sie erhielt dann nochmal einen Brief in dem erneut die Anhörungsbögen zugesandt wurden. Wir füllten es gemeinsam aus, und sie gab es unter Eingangsstempel vom AA persönlich am Schalter ab.

Wir haben letzte Woche eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine Abschrift der Amtsleiterin übermittelt. Wir haben gegen den noch nicht vorgelegten Bescheid über die Sperre höchst hilfsweise und fristwahrend Widerspruch eingelegt. Haben auch die Eingliederungsvereinbarung höchst hilfsweise, ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht mit sofortiger Wirkung gekündigt und hingewiesen dass er nichtig ist, da die Zusage angemessener vermittlungsunterstützender Leistungen fehlt und damit nichtig ist.

Wir haben darauf hingewiesen, dass in der EGV kein Mitspracherecht vorhanden war, dass dieser schon vor Termin von der SB vorgefertigt wurde. Außerdem wurde in dieser auch festgehalten, dass eine Ortsabewesenheit davor von dem AA vorher genehmigt werden muss.

Meine Cousine ist seit letzter Woche für zwei Wochen krankgeschrieben. Nach Erhalt dieses Schreibens unsererseits haben wir nun drei Schreiben vom AA erhalten.

In dem ersten teilen sie mit, dass sie sich auf eine Stelle nicht beworben hätte (Hotel). Sie sei mit dem Angebot belehrt worden, dass eine Sperrfrist nach § 159 SGB III gegeben ist, wenn durch ihr Verschulden kein Beschäftigugnsverhältnis zustande kommt. Sie (meine Cousine) hätte die Arbeit nicht angenommen. Sie hätte auch keinen wichtigen Grund für Ihr Verhalten mitgeteilt. Wurde auch von der SB gar nicht gefragt. Die Sperrzeit beträgt 6 Wochen gem. § 159 Abs. 4 Nr. 2 SGB III. Die Sperrzeit mindert das ALG um 42 Tage. Nach der Sperrzeit werden sie ihr weiter keine Leistung zahlen, weil sie arbeitsunfähig erkrankt ist und keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall hat. Wenn sie wieder arbeitsfähig ist, soll sie die Leistung neu beantragen.

Dann hat sie eine weitere Sperrfrist von 21 Tagen erhalten. Da soll sie 39,86 dem Arbeitsamt zurückzahlen, weil sie sich für eine weitere Stelle nicht beworben hat, obwohl sie den Anhörungsbogen schon übermittelt hat und rein geschrieben hat, dass sie sich schriftlich dort beworben hat, weil ihr Internet nicht geht. Was machen wir, wenn die Bewerbung auf dem Postweg verschütt gegangen ist. Dass kann doch meine Cousine gar nicht beweisen, dass sie sie versendet hat. Und zu guter Letzt hat sie noch einmal eine Stelle bei der Zeitfirma angeboten bekommen. Und da ist ihr wirklich ein Lapsus passiert. Sie hat vor so vielen Stellenausschreibungen diese komplett übersehen. Und hier will die SB eine weitere Sperrfrist eventuell aussprechen und hat nun eine Anhörung übermittelt. Das ALG ruht jetzt erst einmal.

So, sorry, dass ich so ausführlich geschrieben habe. Also wie gesagt, wir haben schon eine Fachaufsichtsbewerde angefertigt haben uns gegen die EGV gewehrt etc. und fristwahrend schon einmal Widerspruch gegen den damals nicht vorlegten Bescheid wegen Sperrfrist Widerspruch eingelegt.

Wie sollen wir nun weiter vorgehen gegen die drei neuen Briefe? Ist dass alles so rechtens? Mein gesunder Menschenverstand sagt NEIN. Sie wurde auf Ihre Rechte null hingewiesen. Man hat sogar ihren Lebenslauf degradiert von einer Ingeneurin zur Datenerfasserin. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die SB nur daran gelegen ist, ihr das ALG I komplett zu streichen egal mit welchen Mitteln. Haben wir irgend etwas übersehen?

Herzlichen Dank fürs Durchlesen und für Eure Hilfe .

Viele Grüße gluehwurm
 

Doppeloma

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AW: Sperrzeit und keine Auszahlung ALG I Gründe nicht nachvollziehbar.

Hallo gluehwurm,

So, sorry, dass ich so ausführlich geschrieben habe.

Ist ja in der Regel auch besser umfassend informiert zu werden aber ohne genaue Daten und Einsicht in die relevanten Unterlagen nützten deine ganzen Erklärungen nicht viel, uns da irgendeinen Durchblick zu verschaffen.

Ob es rechtens ist, dass ihre Ausbildung hier in D nicht anerkannt wird und ihre kroatischen Berufserfahrungen damit, kann ich nicht beurteilen, es gibt ja oft Einschränkungen bei Anerkennung von Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden.

Hier hat sie ja offenbar überwiegend und zuletzt im Gastronomiebereich gearbeitet, es ist also durchaus üblich, dass man dann bei Arbeitslosigkeit auch in den letzten Tätigkeitsbereich wieder vermittelt wird oder werden soll.

Ihre früheren Berufserfahrungen sind ja nicht mehr so frisch wenn sie da Chancen sieht steht es ihr ja frei sich eigenständig in diesen Bereichen zu bewerben, das kann ihr ja Niemand verbieten. :icon_evil:

Also was konkret wird da jetzt von der AfA erwartet, wenn sie sich nicht beworben hat auf VV dann sind die Sperren leider üblich, was genau stimmt können wir hier kaum beurteilen.

Ihr solltet die Unterlagen nehmen und einen Anwalt für Sozial-Recht aufsuchen, damit das mal Sach- und Fachgerecht geprüft wird, wo man da ansetzen muss.

Also wie gesagt, wir haben schon eine Fachaufsichtsbewerde angefertigt haben uns gegen die EGV gewehrt etc. und fristwahrend schon einmal Widerspruch gegen den damals nicht vorlegten Bescheid wegen Sperrfrist Widerspruch eingelegt.

Wozu eine Fachaufsichtsbeschwerde, dabei kommt doch sowieso nichts raus, die EGV hätte sie NICHT unterschreiben müssen und wenn sie es getan hat, dann ist sie daran gebunden.

Dass die in der Regel nur Forderungen enthalten ist der AfA nicht so neu, daran wird die Beschwerde auch nichts ändern ... und dass sie "unter Druck" unterschrieben hat wird sie kaum beweisen können. :icon_evil:

Wie sollen wir nun weiter vorgehen gegen die drei neuen Briefe?
Sie wurde auf Ihre Rechte null hingewiesen.

Woher bitte sollen wir das wissen, was sind das für "Briefe", sind es Bescheide ... wenn ja wofür genau ???
In Bescheiden stehen auch die Belehrungen zu den Rechtsfolgen und die Hinweise zum Widerspruchsrecht.

Darauf kann sie sich also nicht berufen, dass man sie nicht darauf hingewiesen haben soll ... gegen Bescheide kann man Widerspruch einlegen, das wurde ja bereits (teilweise ) gemacht schreibst du ...

Ist dass alles so rechtens? Mein gesunder Menschenverstand sagt NEIN.

Der "gesunde Menschenverstand" hat eher selten was mit der geltenden Rechtslage zu tun, was du erwartest ist ein Blick in die Glaskugel ... :glaskugel:

Deine Cousine braucht Fachkundige Hilfe vor Ort von einem Anwalt, der sich das ALLES mal ansehen und durchlesen wird, um zu entscheiden, was man da (noch) machen kann.

Haben wir irgend etwas übersehen?

Wahrscheinlich ne Menge, das werden wir hier aber auch nicht lösen können, ohne überhaupt irgendwas von den Unterlagen zu sehen und die gesamten Zusammenhänge zu verstehen ... wir sind keine "Hellseher" ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Sperrzeit und keine Auszahlung ALG I Gründe nicht nachvollziehbar.

Bei ALG I empfiehlt es sich immer umgehend Widerspruch bzw. bei Widerspruchsbescheid Klage einzureichen, da dies die aufschiebende Wirkung auslöst und so nichts vollstreckt werden kann(Sperrzeit oder Einstellung).
 

gluehwurm

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Hallo Doppeloma,

danke für deine Rückmeldung auch wenn ich die Schärfe die ich zwischen den Zeilen herauslese ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann.

Und ganz ehrlich gesagt bringt sie mich auch nicht ansatzweise weiter. Aufgrund der sprachlichen begrenzten Möglichkeiten meiner Cousine wusste es diese nicht besser und hat sich auf die SB verlassen, dass sie die EGV unterschreiben MUSS. Uns würde es sicher auch nicht anders gehen, wenn wir in einem fremden Land kämen und unsere Rechte nicht kennen würden.

Sie hat als Ingenieurin Berufserfahrung, kann dies aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit aber nicht nachweisen wie es das AA von ihr wünscht und soll nun irgendeinen Job annehmen? Dass kann es doch auch nicht sein; zumal nicht mal ansatzweise versucht wurde, sie in einen ähnlich angelehnten Beruf ihres akademischen Grades unter zu bekommen. Im übrigen erkennt das RP ohne irgendwelche Hürden ihren Abschluss an, da diese Abschlüsse sehr rar hier in Deutschland sind (technische Grafikingenieurin)!! Und dann meint dass AA hier ein extra Süppchen kochen zu müssen, und ihren Lebenslauf abzuqualifizieren und sie als Datenerfasserin abzustempeln...

Und natürlich verlange ich von keinem hellseherische Kräfte wie du es so salopp formulierst. Wenn noch hier noch irgendwelche Angaben benötigt werden, um es besser zu beurteilen, so kann es mir doch hier geschrieben werden.

Anwaltliche Hilfe wollten wir als letztes hier in Anspruch nehmen zum einen um nicht noch mehr Druck und Schärfe in das Ganze zu bringen und natürlich auch, weil sie für einen Anwalt kein Geld hat. PKH hat sie schon einmal bei Gericht wegen der Kündiging bekommen. Ob das Gericht einen weiteren PKH Antrag in Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht ist fraglich.

Gruss
Gluehwurm

Bei ALG I empfiehlt es sich immer umgehend Widerspruch bzw. bei Widerspruchsbescheid Klage einzureichen, da dies die aufschiebende Wirkung auslöst und so nichts vollstreckt werden kann(Sperrzeit oder Einstellung).

Hallo swavolt,

Danke für deine Rückmeldung 👍.
wir haben schon hilfsweise und fristwahrend ohne den Bescheid in den Händen zu haben bei der Fachaufsichtsbeschwerde Widerspruch gegen due Sperrzeit eingelegt. Sollen wir jetzt noch einmal Widerspruch gegen die nun vorgelegten Schreiben bezgl. Sperrfrist einlegen?

Viele Grüsse
 

Fabiola

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BerndB

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Unabhängig von den ganzen Gegebenheiten:

Von der AfA nicht förderbare Kurse können auf zwei Arten besucht werden:

Während eines genehmigten Urlaubs. Ist nicht so ganz die astreine Art. Aber: Während eines genehmigten Urlaubs muss man für die AfA nicht erreichbar sein, keiner Einladung nachgehen und sich nicht bewerben.

Besuch der Maßnahmen nach § 139 (3) SGB III. Die AfA muss zustimmen, man muss zum Abbruch des Kurses jederzeit bereit sein und es wird nichts vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Was wie gelaufen ist, schreibt ein Arbeitsvermittler nieder. Darin kann man Einsicht nehmen.
 

gluehwurm

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Unabhängig von den ganzen Gegebenheiten:

Von der AfA nicht förderbare Kurse können auf zwei Arten besucht werden:

Während eines genehmigten Urlaubs. Ist nicht so ganz die astreine Art. Aber: Während eines genehmigten Urlaubs muss man für die AfA nicht erreichbar sein, keiner Einladung nachgehen und sich nicht bewerben.

Besuch der Maßnahmen nach § 139 (3) SGB III. Die AfA muss zustimmen, man muss zum Abbruch des Kurses jederzeit bereit sein und es wird nichts vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Was wie gelaufen ist, schreibt ein Arbeitsvermittler nieder. Darin kann man Einsicht nehmen.


Hallo Bernd,

danke für dein Feedback👍...tja meiner Cousine wurde auf persönliche Nachfrage VOR Antritt des Kurses ihr gesagt sie könne gehen und es hätte keine Auswirkungeb auf ihr ALG I . Erst danach erfuhr sie bei einem weiteren Termin von der Vertretung, dass es von ihren Urlaubsandpruch abgezogen wird (meine Cousine wusste bis dato nicht,dass ihr Urlaub zusteht. Und trotzdem wurde wãhrwnd ihrer bekannten Kursabwesenheit sie zu einem Gruppengespräch in diesem Zeitraum eingeladen.🤔 da weiß die linke Hand nicht was die rechte tut!

Und das AA teilt mit, da sie jetzt momentan für zwei Wochen krank geschrieben ist jein Anspruch auf ALG zu haben. Ist das so richtig?

Viele Grüsse
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

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AW: Sperrzeit und keine Auszahlung ALG I Gründe nicht nachvollziehbar.

Bei ALG I empfiehlt es sich immer umgehend Widerspruch bzw. bei Widerspruchsbescheid Klage einzureichen, da dies die aufschiebende Wirkung auslöst und so nichts vollstreckt werden kann(Sperrzeit oder Einstellung).
Seit wann denn dieses?

SGG:
§ 86a
[...]
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt
[...]
2. in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung entziehen oder herabsetzen,
 

Doppeloma

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Hallo gluehwurm,

danke für deine Rückmeldung auch wenn ich die Schärfe die ich zwischen den Zeilen herauslese ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann.

Tut mir leid aber viel mehr Klarheit gibt es immer noch nicht. :icon_evil:

Und ganz ehrlich gesagt bringt sie mich auch nicht ansatzweise weiter. Aufgrund der sprachlichen begrenzten Möglichkeiten meiner Cousine wusste es diese nicht besser und hat sich auf die SB verlassen, dass sie die EGV unterschreiben MUSS. Uns würde es sicher auch nicht anders gehen, wenn wir in einem fremden Land kämen und unsere Rechte nicht kennen würden.

Soweit richtig aber dann sollte sie NICHT ohne einen Dolmetscher zu verlangen, zu AfA -Terminen gehen und erst recht KEINE Unterschriften leisten auf Dokumente die sie noch nicht mal richtig verstanden hat. :icon_evil:

Zum Rest gibt es die Auskunfts- / Informations- und Beratungspflichten für die AfA , im SGB I (§§ 13/14/15) auch die habe Pflichten und ohne Beistand (nach § 13 SGB X) sollte sie überhaupt nicht mehr zur AfA gehen

Sie hat als Ingenieurin Berufserfahrung, kann dies aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit aber nicht nachweisen wie es das AA von ihr wünscht und soll nun irgendeinen Job annehmen?

Das passiert durchaus auch Menschen ohne den Hintergrund den deine Cousine hat, auch die AG stellen nur selten auf reiner "Vertrauensbasis" ein, wenn Jemand keine Nachweise für seine Ausbildung und erworbene Berufserfahrungen vorzuweisen hat.

Warum nimmst du an, dass man deine Cousine da anders behandeln muss, die AfA hat KEINE vernünftigen Stellenangebote ... wenn sie ehrlich wäre für Niemanden ...
Es ist natürlich immer einfacher dem Arbeitslosen und seiner (besonderen) persönlichen Situation die "Schuld" dafür zu geben.

Die "Schärfe" in meinen Aussagen betrifft nicht dich und deine Cousine, die ist eher an die AfA und das komplett "verlogene System" der angeblichen Arbeitsvermittlung gerichtet.

Man hätte sie (vermutlich) auch nicht eingestellt wenn sie sich beworben hätte ... aber nun sieht die AfA sich im Recht und verhängt eine Sperre nach der Anderen, bis vom ALGI nichts mehr übrig bleibt und schon ist sie den "Problem-Kunden" los geworden.

Dass kann es doch auch nicht sein; zumal nicht mal ansatzweise versucht wurde, sie in einen ähnlich angelehnten Beruf ihres akademischen Grades unter zu bekommen. Im übrigen erkennt das RP ohne irgendwelche Hürden ihren Abschluss an, da diese Abschlüsse sehr rar hier in Deutschland sind (technische Grafikingenieurin)!!

Wenn das so begehrt ist dann MUSS sie sich SELBER kümmern, eine Stelle zu finden, wo bitte ist dabei jetzt das genaue Problem ???

Selber bei den entsprechenden Firmen bewerben oder wie das in diesem Bereich üblicherweise gemacht wird, sorry davon habe ich tatsächlich keine Ahnung, aber das Heil von der AfA erwarten und mich über deren Unfähigkeit lange aufregen, würde ich im Leben nicht, wenn ich was kann was gesucht ist. :sorry:

Und dann meint dass AA hier ein extra Süppchen kochen zu müssen, und ihren Lebenslauf abzuqualifizieren und sie als Datenerfasserin abzustempeln...

Darauf ist sie doch nicht angewiesen wenn sie bessere Wege kennt, die AfA soll Versicherungspflichtig vermitteln (und selbst das schafft sie nicht), es steht doch JEDEM Arbeitslosen frei sich selbst und direkt an die entsprechenden AG zu wenden, wo man gebraucht werden könnte ...

Und natürlich verlange ich von keinem hellseherische Kräfte wie du es so salopp formulierst. Wenn noch hier noch irgendwelche Angaben benötigt werden, um es besser zu beurteilen, so kann es mir doch hier geschrieben werden.

Du magst es nicht verstehen ... die Angaben die noch gebraucht werden sind komplett ALLE Unterlagen die es dazu gibt und wir sind keine Anwälte sondern Laien, es ist wichtig ob Fristen eingehalten wurden bei Widersprüchen, dazu muss man die genaue Vorgeschichte kennen, mit ALLEN wichtigen Daten dazu ...

Wurden Anhörungen dazu geschickt und wurden die beantwortet, wenn ja in welcher Form und mit welchen Begründungen.
Hat die Behörde die selbst gesetzten Fristen eingehalten oder wurden die Sperrbescheide bereits zu früh geschickt ...
Wurde alles auch nachweislich zur AfA geschickt, dass die nicht behaupten können es sei gar nichts (fristgerecht) gekommen.

Widersprüche schickt man auch nicht zusammen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde ... sondern separat mit genauem Bezug auf den entsprechenden Bescheid ...

Anwaltliche Hilfe wollten wir als letztes hier in Anspruch nehmen zum einen um nicht noch mehr Druck und Schärfe in das Ganze zu bringen und natürlich auch, weil sie für einen Anwalt kein Geld hat.

Ein Anwalt kann sich das aber ALLES ansehen und rechtlich fundierte Schlüsse daraus ziehen, ob da noch was zu machen ist und wenn ja was genau ... ohne entsprechenden Druck wird die AfA sich nicht rühren. :icon_evil:

Dafür braucht deine Cousine (noch) keine PKH , dafür braucht sie einen Beratungs-Hilfe -Schein vom Amtsgericht und einen Anwalt (Sozialrecht) der sich konkret damit auskennt (ALGI / SGB III) ... denn das ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet.

Der kann dann den Beratungsschein und 15 € verlangen, auf das Geld darf er auch verzichten ...

PKH hat sie schon einmal bei Gericht wegen der Kündiging bekommen. Ob das Gericht einen weiteren PKH Antrag in Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht ist fraglich.

PKH braucht man erst für ein Gerichtsverfahren und wenn es was Neues gibt wo die für nötig wird, dann bekommt sie das auch bei einer gewissen Aussicht auf Erfolg wieder bewilligt, vom dann zuständigen Gericht.

ALGI / SGB III ist Sozialrecht und am Sozialgericht kann man zur Not auch OHNE Anwalt ein Verfahren führen wenn das erforderlich ist, habe ich selbst schon gegen ein JobCenter durchgezogen.

In der Regel wird man ihr aber PKH (die braucht man dort NUR für einen Anwalt) nicht verweigern (wenn eine Klage am SG nötig ist), gerade wenn es Sprachprobleme und Verständnisprobleme die Rechtslage betreffend gibt, das mit der Rechtslage geht genug Arbeitslosen in D nicht anders, das darfst du mir glauben.

MfG Doppeloma
 

AnonNemo

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AW: Sperrzeit und keine Auszahlung ALG I - Die Gründe dafür sind nicht nachvollziehbar.

Doppeloma meinte:
Hier hat sie ja offenbar überwiegend und zuletzt im Gastronomiebereich gearbeitet, es ist also durchaus üblich, dass man dann bei Arbeitslosigkeit auch in den letzten Tätigkeitsbereich wieder vermittelt wird oder werden soll.
Das ist das perverse in Deutschland;
Man geht her und nimmt einen Job an, welcher (weit) unter der eigenen Qualifikation ist ~> eigener Downgrade, weil man selbst über die Runden kommen will.

Kommt man nicht mehr weiter (z. B. wegen Kündigung durch den Arbeitgeber), greift die AfA diesen eigenen Downgrade gerne auf und führt einen weiteren Downgrade durch ... so landet ein Akademiker/Facharbeiter im Niedrigstlohnbereich :icon_kotz2:

Doppeloma meinte:
Ihre früheren Berufserfahrungen sind ja nicht mehr so frisch
Wie kommst du darauf?
Ich habe nichts darüber gelesen, seit wann die Cousine in Deutschland ist. Es hört sich eher so an, als wäre sie erst seit einigen Monaten hier ... gerade lange genug um einen ALG1 -Anspruch zu haben.

gluehwurm meinte:
wenn ich die Schärfe die ich zwischen den Zeilen herauslese
Da ist keine Schärfe enthalten, sondern nur die harte Realität.

Doppeloma meinte:
Dass die in der Regel nur Forderungen enthalten ist der AfA nicht so neu
Richtig, aber dafür ist das folgende umso neuer :icon_twisted:

Zusammenfassung:
Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemuhungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur
| juris Das Rechtsportal


BSG Az. B 11 AL 5/16 R v. 04.04.2017 Urteil
https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14621

BSG Az. B 11 AL 19/16 R v. 04.04.2017 Urteil
https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14645

gluehwurm meinte:
Wenn noch hier noch irgendwelche Angaben benötigt werden, um es besser zu beurteilen, so kann es mir doch hier geschrieben werden.
Wurde - etwas verklausuliert ~> ohne die entsprechenden Schreiben - doch gesagt :icon_mrgreen:
 

gluehwurm

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Das ist das perverse in Deutschland;
Man geht her und nimmt einen Job an, (..............)

Hallo AnonNemon,

Erst einmal danke für dein Stateman. Genau auch ich finde es mehr als pervers,dass das AA hier sie nur in der letzten Arbeitsstelle hin also im Niedrigstlohnbereich hier vermitteln die aber so gar nix mit ihrem Ingenieurberuf zu tun hat.

Zum anderen ist die EGV nichtig von meiner Cousine; da genau aus deinen erwähnten Punkten genau dass in ihrer fehlt. Und trotzdem versucht die SB hier eine Sperrzeit hinzubasteln und noch ein weiteres Ruhen des ALG 1 wegen einer 2 1/2 wöchigen Krankmeldung. Auch dass ist nicht zulässig. Den meine Cousine ist ja nicht auf nicht auf unbegrenzte Zeit krank geschrieben. Des grenzt ja schon an Betrug was das AA hier abzieht bzw. deren SB veranstaltet.

Due Frage ist nun, den Tipp habe ich heute telefonisch von einer Anwältin bekommen. Sie kann den Fall nicht annehmen, weil sie aufgrund des Beratungshilescheins zu wenig Gebühren bekommt und die Sache schon umfangreich ist. Sie meinte man könne direkt beim Sozialgericht Klage einreichen,damit würde es schneller zur einer Entscheidung kommen damit meine Cousine schneller ihr ALG I wieder bekommt.

Ist das sinnvoll? Wie sind hier die Erfahrungswerte bei Eilklagen in solchen Fällen?


gluehwurm
 

Doppeloma

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Hallo AnonNemo,

in Beitrag 1 wird beschrieben ...

Sie ist nun nach Deutschland gekommen und hatte am Anfang erst auf dem Wasen und später im Restaurantbereich Küche etc. gearbeitet. Diese Arbeit hatte sie nur aus der Not erst einmal angenommen und wollte sich dann selbst auf dem Arbeitsmarkt umsehen.

Ist schon richtig, dass man nicht genau orten kann, wie lange sie nun schon in D ist und nach entsprechender Arbeit gesucht hat aber das liegt ja nicht an uns, dass alles etwas "im Nebel" bleibt dazu.

Irgendwann erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung. Ihre Rechte musste sie vor dem Arbeitsgericht ausfechten, was ihr auch gelang.

Zumindest gab es ja auch schon eine gerichtliche Auseinandersetzung und so schnell sind die ja auch alle nicht ... für ALGI -Anspruch ist ja zudem eine gewisse Vorversicherungszeit erforderlich.

Die hat sie ja sicher nicht aus der freiberuflichen / selbsständigen Tätigkeit in Kroatien erworben.

Auch für einen AG der sie einstellen soll wird es wohl schwierig wenn sie keine Nachweise über ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen vorlegen kann ... :icon_kinn:

OHNE Einblick in die Unterlagen ist und konkretere Zeitangaben bleibt alles ein Blick in die Glaskugel ... :glaskugel:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo gluehwurm,

Zum anderen ist die EGV nichtig von meiner Cousine; da genau aus deinen erwähnten Punkten genau dass in ihrer fehlt.

Das werdet ihr aber auch kaum irgendwo durchbringen können, dass die EGV "nichtig" sein soll ... :icon_evil:

Und trotzdem versucht die SB hier eine Sperrzeit hinzubasteln und noch ein weiteres Ruhen des ALG 1 wegen einer 2 1/2 wöchigen Krankmeldung. Auch dass ist nicht zulässig.

Es fehlen Zahlen / Daten / Unterlagen dazu welche Rechtsgrundlagen wurden tatsächlich genannt in den Anhörungen / Sperrbescheiden ...

Wegen 2,5 Wochen Krankheit (nachgewiesen mit AU -Bescheinigung) ruht das ALGI allerdings nicht rechtmäßig ... :icon_evil:
WAS
steht konkret im Bescheid dazu als Begründung, dagegen kann und muss man vorgehen aber nicht mit Wut und Ärger sondern sachlich und fundiert.

Den meine Cousine ist ja nicht auf nicht auf unbegrenzte Zeit krank geschrieben. Des grenzt ja schon an Betrug was das AA hier abzieht bzw. deren SB veranstaltet.

Das KANN hier keiner beurteilen, was du als Betrug ansehen möchtest wenn man die gesamten Umstände nicht mal korrekt und zeitlich einigermaßen exakt nachvollziehen kann.

Due Frage ist nun, den Tipp habe ich heute telefonisch von einer Anwältin bekommen. Sie kann den Fall nicht annehmen, weil sie aufgrund des Beratungshilescheins zu wenig Gebühren bekommt und die Sache schon umfangreich ist.

Die hatte keinen "Bock" auf die Sache und es war praktisch, dass sie dir das am Telefon sagen konnte, das kannst du wenigstens auch wieder nicht beweisen.

Ein Anwalt ist nämlich gar nicht so einfach berechtigt das abzulehnen, weil er auf Beratungsschein zu wenig verdienen wird ... :icon_evil:

Sie meinte man könne direkt beim Sozialgericht Klage einreichen,damit würde es schneller zur einer Entscheidung kommen damit meine Cousine schneller ihr ALG I wieder bekommt.

Da wird man ihr empfehlen Hartz 4 zu beantragen wenn sie deswegen kein Geld mehr hat, eine EA für ALGI gibt es in der Regel so schnell nicht ... :icon_evil:

Sollte man die Sperren bei der AfA (zumindest bis zu anderen Entscheidungen am Sozialgericht) für rechtens ansehen, wird ihr ohnehin nichts Anders übrig bleiben, als vorerst ALGII beim zuständigen JC zu beantragen und dort entfällt ohnehin jeglicher Berufsschutz schon gesetzlich.

Du willst ihr helfen, das ist ja durchaus anerkennenswert aber konkrete Fragen dazu, was sie selbst schon versucht hat seit sie hier in D ist, mit ihrer so begehrten Ausbildung SELBER eine Stelle zu finden, die beantwortest du leider auch nicht ... :sorry:

Es tut mir leid aber an dieser Stelle sehe ich zumindest meine Hilfs-Versuche als gescheitert an, da widme ich mich dann doch besser Fällen wo etwas mehr Durchblick möglich ist.

MfG Doppeloma
 
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