Hallo alle zusammen,
ich brauche DRINGEND euren Rat und eure Hilfe . Es geht um meine Cousine. Sie ist Dipl-Ing.graf. teh. und hat ihr Studium in Kroatien absolviert. Da Facharbeiter mit solchen Abschlüssen im Ausland mehr Möglichkeiten eine Arbeit zu finden haben, ist sie nach Deutschland gekommen. In Kroatien hat sie hin und wieder als freiberufliche Ingeneuerin gearbeitet. Arbeitsverträge wurden hier nicht abgeschlossen. Sie ist nun nach Deutschland gekommen und hatte am Anfang erst auf dem Wasen und später im Restaurantbereich Küche etc. gearbeitet. Diese Arbeit hatte sie nur aus der Not erst einmal angenommen und wollte sich dann selbst auf dem Arbeitsmarkt umsehen.
Irgendwann erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung. Ihre Rechte musste sie vor dem Arbeitsgericht ausfechten, was ihr auch gelang. Beim AA fingen die Probleme gleich bei der Arbeitslosenmeldung an. Erst erhielt sie eine Sperre, da sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hatte (in dieser Zeit war sie krankgeschrieben und hatte erst viel später die Kündigung in ihrem Briefkasten vorgefunden). Dann meinte die SB sie könne sie nur im Hotelgewerbe vermitteln, da sie keine Chancen am Arbeitsmarkt als Akademikerin hätte. Meine Cousine hat dann erst mal selbst vor sich hin gewurtschelt und im Alleingang immer wieder gekämpft und auf ihre Rechte gepocht, dass sie eine Arbeitsvermittlerin bekommt, die sich mit dieser rechtlichen Situation bzw. mit Vermittlung von Akademikern auskennt. Nach über 5 Monaten erhielt sie die nun jetzige Arbeitsvermittlerin. Davor hatte der mediznische Dienst ein Gutachten aufgrund der Aktenlage erstellt, ohne meine Cousine selbst begutachtet zu haben. Es wurde aufgrund ihrer Knieprobelme eine wechselnde, vollschichtige Arbeit zwischen Stehen, Sitzen und Gehen festgestellt.
Die jetzige SB fing dann gleich an sie mit Stellen im Hotel an der Rezeption zu vermitteln auch mit dem Argument, dass sie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte ???!!!
Sie degratierte meine Cousine im Lebenslauf als Datenerfasserin und nicht als Ingenieurin. Sie hätte laut ihrer Meinung nicht die Berufserfahrung, weil sie keine Arbeitsverträge vorlegen kann. Dass sie freiberuflich gearbeitet hatte, interessierte die SB nicht.
Dann legte sie ihr eine Eingliederungsvereinbarung vor, die so wie ich es jetzt im Nachhinein recherchiert habe, nichtig ist, weil sie nur Forderungen meiner Cousine beinhaltet aber keine Pflichten des AA. Meine Cousine wollte dies erst nicht unterschreiben wurde aber so vehement eingeschüchtert, dass sie es dann unterschrieb. Die Arbeitsvermittlerin bombardierte sie von nun an mit Stellen vorwiegend im Hotel-Restaurantbereich, in Zeitfirmen als Bürogehilfin...etc. Als meine Cousine in Eigenintitative einen nicht zu zahlenden Kurs privat im IT-Bereich für zwei Wochen in Frankfurt am Main nach vorheriger Rücksprache mit ihrer SB genehmigt bekam und den Ort verließ, wurde während ihrer Ortsabwesenheit sie wiederum mit Kursen seitens des AA (wie bewerbe ich mich richtig Gruppengespräch) eingeladen. Auf Frage meiner cousine, ob es da Probleme mit dem ALG I gäbe, verneinte die SB dies. Das ALG I würde ganz normal ausbezahlt werden. Eine Bewerbung der zur Sperre geführten Stelle schickte meine Cousine damals anstatt mit dem Internet per Post, weil sie Internetprobleme hatte.
Meine Cousine hatte dann Ende August keine Auszahlung des ALG I erhalten, keinen Bescheid einfach nichts. Nach Rückkehr erwartete sie gleich ein Gesprächstermin bei der Vertreterin der SB . Wieso bei der Vertretung, wurde nicht gesagt. In der Einladung stand dass über die berufliche Siutation gesprochen wird. Als wir vor Ort (ich begleitete nun meine Cousine zu diesem Termin) ankamen, hieß es, dass sie sich nur Anwesend melden sollte, dass sie wieder im Lande wäre.
Und da offenbarte die SB nur meiner Cousine, dass für die Ortsabewesenheit ihr dass vom Urlaub abgezogen wird. Meine Cousine wusste bis dahin nicht, dass ihr Urlaubstage zustehen.
Dann erhielt sie zwei Anhörungsbögen kurz bevor sie wieder aus Frankfurt zurückkam, wieso sie sich an zwei Stellen nicht beworben hätte. Die Frist konnte sie aber zur Beantwortung nicht einhalten, weil sie nicht vor Ort war. Und dass wusste die SB ganz genau, ignoriert es aber. Dann bekam sie wie gesagt das ALG I nicht ausgezahlt ohne schriftlichen Bescheid oder ähnlichem. Sie erhielt dann nochmal einen Brief in dem erneut die Anhörungsbögen zugesandt wurden. Wir füllten es gemeinsam aus, und sie gab es unter Eingangsstempel vom AA persönlich am Schalter ab.
Wir haben letzte Woche eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine Abschrift der Amtsleiterin übermittelt. Wir haben gegen den noch nicht vorgelegten Bescheid über die Sperre höchst hilfsweise und fristwahrend Widerspruch eingelegt. Haben auch die Eingliederungsvereinbarung höchst hilfsweise, ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht mit sofortiger Wirkung gekündigt und hingewiesen dass er nichtig ist, da die Zusage angemessener vermittlungsunterstützender Leistungen fehlt und damit nichtig ist.
Wir haben darauf hingewiesen, dass in der EGV kein Mitspracherecht vorhanden war, dass dieser schon vor Termin von der SB vorgefertigt wurde. Außerdem wurde in dieser auch festgehalten, dass eine Ortsabewesenheit davor von dem AA vorher genehmigt werden muss.
Meine Cousine ist seit letzter Woche für zwei Wochen krankgeschrieben. Nach Erhalt dieses Schreibens unsererseits haben wir nun drei Schreiben vom AA erhalten.
In dem ersten teilen sie mit, dass sie sich auf eine Stelle nicht beworben hätte (Hotel). Sie sei mit dem Angebot belehrt worden, dass eine Sperrfrist nach § 159 SGB III gegeben ist, wenn durch ihr Verschulden kein Beschäftigugnsverhältnis zustande kommt. Sie (meine Cousine) hätte die Arbeit nicht angenommen. Sie hätte auch keinen wichtigen Grund für Ihr Verhalten mitgeteilt. Wurde auch von der SB gar nicht gefragt. Die Sperrzeit beträgt 6 Wochen gem. § 159 Abs. 4 Nr. 2 SGB III. Die Sperrzeit mindert das ALG um 42 Tage. Nach der Sperrzeit werden sie ihr weiter keine Leistung zahlen, weil sie arbeitsunfähig erkrankt ist und keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall hat. Wenn sie wieder arbeitsfähig ist, soll sie die Leistung neu beantragen.
Dann hat sie eine weitere Sperrfrist von 21 Tagen erhalten. Da soll sie 39,86 dem Arbeitsamt zurückzahlen, weil sie sich für eine weitere Stelle nicht beworben hat, obwohl sie den Anhörungsbogen schon übermittelt hat und rein geschrieben hat, dass sie sich schriftlich dort beworben hat, weil ihr Internet nicht geht. Was machen wir, wenn die Bewerbung auf dem Postweg verschütt gegangen ist. Dass kann doch meine Cousine gar nicht beweisen, dass sie sie versendet hat. Und zu guter Letzt hat sie noch einmal eine Stelle bei der Zeitfirma angeboten bekommen. Und da ist ihr wirklich ein Lapsus passiert. Sie hat vor so vielen Stellenausschreibungen diese komplett übersehen. Und hier will die SB eine weitere Sperrfrist eventuell aussprechen und hat nun eine Anhörung übermittelt. Das ALG ruht jetzt erst einmal.
So, sorry, dass ich so ausführlich geschrieben habe. Also wie gesagt, wir haben schon eine Fachaufsichtsbewerde angefertigt haben uns gegen die EGV gewehrt etc. und fristwahrend schon einmal Widerspruch gegen den damals nicht vorlegten Bescheid wegen Sperrfrist Widerspruch eingelegt.
Wie sollen wir nun weiter vorgehen gegen die drei neuen Briefe? Ist dass alles so rechtens? Mein gesunder Menschenverstand sagt NEIN. Sie wurde auf Ihre Rechte null hingewiesen. Man hat sogar ihren Lebenslauf degradiert von einer Ingeneurin zur Datenerfasserin. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die SB nur daran gelegen ist, ihr das ALG I komplett zu streichen egal mit welchen Mitteln. Haben wir irgend etwas übersehen?
Herzlichen Dank fürs Durchlesen und für Eure Hilfe .
Viele Grüße gluehwurm
ich brauche DRINGEND euren Rat und eure Hilfe . Es geht um meine Cousine. Sie ist Dipl-Ing.graf. teh. und hat ihr Studium in Kroatien absolviert. Da Facharbeiter mit solchen Abschlüssen im Ausland mehr Möglichkeiten eine Arbeit zu finden haben, ist sie nach Deutschland gekommen. In Kroatien hat sie hin und wieder als freiberufliche Ingeneuerin gearbeitet. Arbeitsverträge wurden hier nicht abgeschlossen. Sie ist nun nach Deutschland gekommen und hatte am Anfang erst auf dem Wasen und später im Restaurantbereich Küche etc. gearbeitet. Diese Arbeit hatte sie nur aus der Not erst einmal angenommen und wollte sich dann selbst auf dem Arbeitsmarkt umsehen.
Irgendwann erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung. Ihre Rechte musste sie vor dem Arbeitsgericht ausfechten, was ihr auch gelang. Beim AA fingen die Probleme gleich bei der Arbeitslosenmeldung an. Erst erhielt sie eine Sperre, da sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hatte (in dieser Zeit war sie krankgeschrieben und hatte erst viel später die Kündigung in ihrem Briefkasten vorgefunden). Dann meinte die SB sie könne sie nur im Hotelgewerbe vermitteln, da sie keine Chancen am Arbeitsmarkt als Akademikerin hätte. Meine Cousine hat dann erst mal selbst vor sich hin gewurtschelt und im Alleingang immer wieder gekämpft und auf ihre Rechte gepocht, dass sie eine Arbeitsvermittlerin bekommt, die sich mit dieser rechtlichen Situation bzw. mit Vermittlung von Akademikern auskennt. Nach über 5 Monaten erhielt sie die nun jetzige Arbeitsvermittlerin. Davor hatte der mediznische Dienst ein Gutachten aufgrund der Aktenlage erstellt, ohne meine Cousine selbst begutachtet zu haben. Es wurde aufgrund ihrer Knieprobelme eine wechselnde, vollschichtige Arbeit zwischen Stehen, Sitzen und Gehen festgestellt.
Die jetzige SB fing dann gleich an sie mit Stellen im Hotel an der Rezeption zu vermitteln auch mit dem Argument, dass sie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte ???!!!
Sie degratierte meine Cousine im Lebenslauf als Datenerfasserin und nicht als Ingenieurin. Sie hätte laut ihrer Meinung nicht die Berufserfahrung, weil sie keine Arbeitsverträge vorlegen kann. Dass sie freiberuflich gearbeitet hatte, interessierte die SB nicht.
Dann legte sie ihr eine Eingliederungsvereinbarung vor, die so wie ich es jetzt im Nachhinein recherchiert habe, nichtig ist, weil sie nur Forderungen meiner Cousine beinhaltet aber keine Pflichten des AA. Meine Cousine wollte dies erst nicht unterschreiben wurde aber so vehement eingeschüchtert, dass sie es dann unterschrieb. Die Arbeitsvermittlerin bombardierte sie von nun an mit Stellen vorwiegend im Hotel-Restaurantbereich, in Zeitfirmen als Bürogehilfin...etc. Als meine Cousine in Eigenintitative einen nicht zu zahlenden Kurs privat im IT-Bereich für zwei Wochen in Frankfurt am Main nach vorheriger Rücksprache mit ihrer SB genehmigt bekam und den Ort verließ, wurde während ihrer Ortsabwesenheit sie wiederum mit Kursen seitens des AA (wie bewerbe ich mich richtig Gruppengespräch) eingeladen. Auf Frage meiner cousine, ob es da Probleme mit dem ALG I gäbe, verneinte die SB dies. Das ALG I würde ganz normal ausbezahlt werden. Eine Bewerbung der zur Sperre geführten Stelle schickte meine Cousine damals anstatt mit dem Internet per Post, weil sie Internetprobleme hatte.
Meine Cousine hatte dann Ende August keine Auszahlung des ALG I erhalten, keinen Bescheid einfach nichts. Nach Rückkehr erwartete sie gleich ein Gesprächstermin bei der Vertreterin der SB . Wieso bei der Vertretung, wurde nicht gesagt. In der Einladung stand dass über die berufliche Siutation gesprochen wird. Als wir vor Ort (ich begleitete nun meine Cousine zu diesem Termin) ankamen, hieß es, dass sie sich nur Anwesend melden sollte, dass sie wieder im Lande wäre.
Und da offenbarte die SB nur meiner Cousine, dass für die Ortsabewesenheit ihr dass vom Urlaub abgezogen wird. Meine Cousine wusste bis dahin nicht, dass ihr Urlaubstage zustehen.
Dann erhielt sie zwei Anhörungsbögen kurz bevor sie wieder aus Frankfurt zurückkam, wieso sie sich an zwei Stellen nicht beworben hätte. Die Frist konnte sie aber zur Beantwortung nicht einhalten, weil sie nicht vor Ort war. Und dass wusste die SB ganz genau, ignoriert es aber. Dann bekam sie wie gesagt das ALG I nicht ausgezahlt ohne schriftlichen Bescheid oder ähnlichem. Sie erhielt dann nochmal einen Brief in dem erneut die Anhörungsbögen zugesandt wurden. Wir füllten es gemeinsam aus, und sie gab es unter Eingangsstempel vom AA persönlich am Schalter ab.
Wir haben letzte Woche eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine Abschrift der Amtsleiterin übermittelt. Wir haben gegen den noch nicht vorgelegten Bescheid über die Sperre höchst hilfsweise und fristwahrend Widerspruch eingelegt. Haben auch die Eingliederungsvereinbarung höchst hilfsweise, ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht mit sofortiger Wirkung gekündigt und hingewiesen dass er nichtig ist, da die Zusage angemessener vermittlungsunterstützender Leistungen fehlt und damit nichtig ist.
Wir haben darauf hingewiesen, dass in der EGV kein Mitspracherecht vorhanden war, dass dieser schon vor Termin von der SB vorgefertigt wurde. Außerdem wurde in dieser auch festgehalten, dass eine Ortsabewesenheit davor von dem AA vorher genehmigt werden muss.
Meine Cousine ist seit letzter Woche für zwei Wochen krankgeschrieben. Nach Erhalt dieses Schreibens unsererseits haben wir nun drei Schreiben vom AA erhalten.
In dem ersten teilen sie mit, dass sie sich auf eine Stelle nicht beworben hätte (Hotel). Sie sei mit dem Angebot belehrt worden, dass eine Sperrfrist nach § 159 SGB III gegeben ist, wenn durch ihr Verschulden kein Beschäftigugnsverhältnis zustande kommt. Sie (meine Cousine) hätte die Arbeit nicht angenommen. Sie hätte auch keinen wichtigen Grund für Ihr Verhalten mitgeteilt. Wurde auch von der SB gar nicht gefragt. Die Sperrzeit beträgt 6 Wochen gem. § 159 Abs. 4 Nr. 2 SGB III. Die Sperrzeit mindert das ALG um 42 Tage. Nach der Sperrzeit werden sie ihr weiter keine Leistung zahlen, weil sie arbeitsunfähig erkrankt ist und keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall hat. Wenn sie wieder arbeitsfähig ist, soll sie die Leistung neu beantragen.
Dann hat sie eine weitere Sperrfrist von 21 Tagen erhalten. Da soll sie 39,86 dem Arbeitsamt zurückzahlen, weil sie sich für eine weitere Stelle nicht beworben hat, obwohl sie den Anhörungsbogen schon übermittelt hat und rein geschrieben hat, dass sie sich schriftlich dort beworben hat, weil ihr Internet nicht geht. Was machen wir, wenn die Bewerbung auf dem Postweg verschütt gegangen ist. Dass kann doch meine Cousine gar nicht beweisen, dass sie sie versendet hat. Und zu guter Letzt hat sie noch einmal eine Stelle bei der Zeitfirma angeboten bekommen. Und da ist ihr wirklich ein Lapsus passiert. Sie hat vor so vielen Stellenausschreibungen diese komplett übersehen. Und hier will die SB eine weitere Sperrfrist eventuell aussprechen und hat nun eine Anhörung übermittelt. Das ALG ruht jetzt erst einmal.
So, sorry, dass ich so ausführlich geschrieben habe. Also wie gesagt, wir haben schon eine Fachaufsichtsbewerde angefertigt haben uns gegen die EGV gewehrt etc. und fristwahrend schon einmal Widerspruch gegen den damals nicht vorlegten Bescheid wegen Sperrfrist Widerspruch eingelegt.
Wie sollen wir nun weiter vorgehen gegen die drei neuen Briefe? Ist dass alles so rechtens? Mein gesunder Menschenverstand sagt NEIN. Sie wurde auf Ihre Rechte null hingewiesen. Man hat sogar ihren Lebenslauf degradiert von einer Ingeneurin zur Datenerfasserin. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die SB nur daran gelegen ist, ihr das ALG I komplett zu streichen egal mit welchen Mitteln. Haben wir irgend etwas übersehen?
Herzlichen Dank fürs Durchlesen und für Eure Hilfe .
Viele Grüße gluehwurm