Hallo,
zunächst einmal ein großes Lob an alle, die sich die Zeit nehmen und die in diesem Forum gestellten Fragen beantworten.
Ich bin zurzeit ALG1 Empfänger. Mein Sachbearbeiter bedroht mich mit einer Sperrzeit, weil ich "das Zustandekommen einer Beschäftigungsaufnahme durch mein Verhalten im Vorstellungsgespräch vereitelt habe."
Hierzu erhielt ich einen Anhörungsbogen den ich bereits ausgefüllt (Widerspruch) wieder zurück geschickt habe.
Weiterhin werde ich mit VV von Zeitarbeitsfirmen regelrecht zugemüllt. Mittlerweile habe ich keinen Antrieb mehr mich dort zu bewerben, ggf. vorzustellen und stets auf neue das gleiche Schauspiel abzuziehen um bloß nicht bei den Menschenhändlern eingestellt zu werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass ich in Kürze mit einer Sperrzeit sanktioniert werde. Diese würde dauerhaft bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchszeit sein, da ich mich allen Aufforderungen der Agentur verweigern werde. Das habe ich für mich bereits akzeptiert. Eine gewisse Zeit werde ich das auch finanziell durchhalten.
Meine Fragen zum Sachverhalt sind nun folgende:
1. Bin ich, trotz Sanktion, bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchszeit weiterhin krankenversichert? Und wie verhält es sich danach? Wendet sich die Krankenkasse dann automatisch mit einer Zahlungsaufforderung an mich? Und wie hoch sind die monatlichen Beiträge?
2. Ich beziehe Wohngeld, habe ich trotz Sanktion beim ALG1 weiterhin Anspruch darauf? Und ändert sich an diesem Anspruch etwas, nachdem die ALG1 Anspruchszeit ausläuft, ich also ganz offiziell keine Leistungen mehr beziehe (weder ALG2 noch sonst irgendwas)
3. Beiträge zur Rentenversicherung werden für die Sperrzeit nicht gezahlt, darauf lege ich auch keinen Wert. Gibt es sonst noch irgendwelche Nachteile die ich von der dauerhaften Sperrzeit zu erwarten habe?
4. Dadurch dass ich keine Leistungen mehr erhalte, habe ich auch keine Motivation mehr mich in irgendeiner Weise mit der Arbeitsagentur auseinanderzusetzen. D. h. ich würde also nach der Sperre mit sofortiger Wirkung alle meine Bemühungen einstellen, sowie jegliche Kommunikation mit dem Amt aussetzen. Fragen (ob schriftlich oder telefonisch) werde ich nicht mehr beantworten. Geforderte Auskünfte oder Ähnliches nicht erteilen. Ich würde das Prozedere bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchzeit durchziehen. Hätte ich durch dieses Verhalten (die totale Verweigerung meinerseits) weitergehende Nachteile zu befürchten?
Vielen Dank für eure Antworten
zunächst einmal ein großes Lob an alle, die sich die Zeit nehmen und die in diesem Forum gestellten Fragen beantworten.
Ich bin zurzeit ALG1 Empfänger. Mein Sachbearbeiter bedroht mich mit einer Sperrzeit, weil ich "das Zustandekommen einer Beschäftigungsaufnahme durch mein Verhalten im Vorstellungsgespräch vereitelt habe."
Hierzu erhielt ich einen Anhörungsbogen den ich bereits ausgefüllt (Widerspruch) wieder zurück geschickt habe.
Weiterhin werde ich mit VV von Zeitarbeitsfirmen regelrecht zugemüllt. Mittlerweile habe ich keinen Antrieb mehr mich dort zu bewerben, ggf. vorzustellen und stets auf neue das gleiche Schauspiel abzuziehen um bloß nicht bei den Menschenhändlern eingestellt zu werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass ich in Kürze mit einer Sperrzeit sanktioniert werde. Diese würde dauerhaft bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchszeit sein, da ich mich allen Aufforderungen der Agentur verweigern werde. Das habe ich für mich bereits akzeptiert. Eine gewisse Zeit werde ich das auch finanziell durchhalten.
Meine Fragen zum Sachverhalt sind nun folgende:
1. Bin ich, trotz Sanktion, bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchszeit weiterhin krankenversichert? Und wie verhält es sich danach? Wendet sich die Krankenkasse dann automatisch mit einer Zahlungsaufforderung an mich? Und wie hoch sind die monatlichen Beiträge?
2. Ich beziehe Wohngeld, habe ich trotz Sanktion beim ALG1 weiterhin Anspruch darauf? Und ändert sich an diesem Anspruch etwas, nachdem die ALG1 Anspruchszeit ausläuft, ich also ganz offiziell keine Leistungen mehr beziehe (weder ALG2 noch sonst irgendwas)
3. Beiträge zur Rentenversicherung werden für die Sperrzeit nicht gezahlt, darauf lege ich auch keinen Wert. Gibt es sonst noch irgendwelche Nachteile die ich von der dauerhaften Sperrzeit zu erwarten habe?
4. Dadurch dass ich keine Leistungen mehr erhalte, habe ich auch keine Motivation mehr mich in irgendeiner Weise mit der Arbeitsagentur auseinanderzusetzen. D. h. ich würde also nach der Sperre mit sofortiger Wirkung alle meine Bemühungen einstellen, sowie jegliche Kommunikation mit dem Amt aussetzen. Fragen (ob schriftlich oder telefonisch) werde ich nicht mehr beantworten. Geforderte Auskünfte oder Ähnliches nicht erteilen. Ich würde das Prozedere bis zum Ende meiner ALG1 Anspruchzeit durchziehen. Hätte ich durch dieses Verhalten (die totale Verweigerung meinerseits) weitergehende Nachteile zu befürchten?
Vielen Dank für eure Antworten