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Ich beantragte bei meinem Jobcenter (Bayern) Sperrmüllkosten in Höhe von 14,50 €. Ich berief mich rein vorsorglich auf das Urteil: S 35 AS 201/11.
Unverständlicher Weise erhielt ich von meinem Jobcenter folgende Ablehnung:
Leider muss Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx auf Übernahme von Sperrmüllkosten abgelehnt werden.
Begründung:
Für die Berücksichtigen von Kosten der Sperrmüllentsorgung gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage. Nach der Rechtsprechung sind solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Umzügen gem. § 22 SGBII zu berücksichtigen. Ein solcher legt hier nicht vor.
Die beantragte Leistung ist folglch durch den Regelbedarf als Pauschale bereits abgedeckt. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne de auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (§20 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch-SGB II) . Die Zahlung des Regelbedarfs erfolgt pauschaliert nach den festgesetzten Regelbedarfen. Darüber hinaus ist keine weitere Leistung mehr möglich.
Wie denkt Ihr darüber?
Unverständlicher Weise erhielt ich von meinem Jobcenter folgende Ablehnung:
Leider muss Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx auf Übernahme von Sperrmüllkosten abgelehnt werden.
Begründung:
Für die Berücksichtigen von Kosten der Sperrmüllentsorgung gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage. Nach der Rechtsprechung sind solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Umzügen gem. § 22 SGBII zu berücksichtigen. Ein solcher legt hier nicht vor.
Die beantragte Leistung ist folglch durch den Regelbedarf als Pauschale bereits abgedeckt. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne de auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (§20 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch-SGB II) . Die Zahlung des Regelbedarfs erfolgt pauschaliert nach den festgesetzten Regelbedarfen. Darüber hinaus ist keine weitere Leistung mehr möglich.
Wie denkt Ihr darüber?