gila
StarVIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 Dezember 2008
- Beiträge
- 14.321
- Bewertungen
- 22.149
Moin!
Ich bearbeite gerade eine Sache für eine Bekannte. Folgendes: Sohn, 20 Jahre, typischerweise für das Alter noch zieml. "unbeleckt" und unbedarft
...
Hatte Job im Gartenbau ab 1.9.08. Lt. mündlicher Absprache 4 Monte Probezeit, Gehalt 11,50/Std. brutto. Der AG ließ sich mit Vertrag immer und immer wieder Zeit. Am 30.10. erhielt der junge Mann den Vertrag und musste ihn unter Druck des AG (mach schnell ich muss wech...) unterschreiben. Las ihn nicht durch und vertraute auf Mündliches. Treu und Glauben... ihm entging dadurch, dass der Vertrag bereits am 31.10. endete und der Lohn plötzlich nur 10 Eu betrug...
Er kam also am Freitag, 31.10. also noch brav in die Arbeit und da sagte man ihm, er solle am Mo., 4.11. zuhause bleiben und am 5.11. anrufen wegen eventueller Wiederaufnahme Arbeit.
Er rief am 5.11. an - man sagte ihm, es gäbe derzeit keine Arbeit.
Am 6.11. ging er und meldete sich arbeitslos.
Die Arge will nun nicht zahlen, da er die 3-Tage-Frist lt. Arbeitsvertrag nicht eingehalten hat. 7 Tage Sperre. Noch keine Antragsaufnahme bisher und keine Bearbeitung, da weitere Unterlagen noch fehlten. Sie verlangen nun ein Stellungnahme warum er 1 Tag zu spät kam. Nächster Termin erst wieder am 21.1.09(!!!!!)
Inzwischen hat der Bub seit 8.12. wieder einen Job - jedoch für die Zeit ab 1.11. bis dahin keine Kohle bekommen. Da Mutti eingesprungen ist, hatte er es auch leider nicht besonders eilig
Eine Anwältin erteilte der Mutter die Auskunft ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber sei "voraussichtl." aussichtslos. Von einer Möglichkeit, selbst umgehend zum Arbeitsgericht zu gehen wussten sie nix...
Mein Vorschlag ging dahin, die Stellungnahme so zu formulieren anhand der Fakten mit dem Fazit, dass der Bub sich in Rechtsunkenntnis und Treu u Glauben auf die Hinhaltetaktik des AG eingelassen hatte in der Hoffnung, das Arbeitsverhältnis würdee fortgesetzt.
Nachdem er am 5.11. nun endgültig tel. eine Absage erhielt, hat er sich diesen Tatsachen nach UMGEHEND am nächsten Tag arbeitslos gemeldet.
Eine Rechtsbelehrung, dass ihm eine Prüfung durch das Arbeitsgericht zugestanden hätte, hat er überdies nicht erhalten.
Bitte um Berücksicchtigung der genannten Umstände und Bewilligung und beschleunigte Auszahlung des ALGI für die Zeit 1.11. bis 7.12.
Was meint Ihr dazu! Bitte nicht so viel rumdiskutieren - eher die Erfahrenen... eilt nämlich!
Lieben Dank!
Ich bearbeite gerade eine Sache für eine Bekannte. Folgendes: Sohn, 20 Jahre, typischerweise für das Alter noch zieml. "unbeleckt" und unbedarft

Hatte Job im Gartenbau ab 1.9.08. Lt. mündlicher Absprache 4 Monte Probezeit, Gehalt 11,50/Std. brutto. Der AG ließ sich mit Vertrag immer und immer wieder Zeit. Am 30.10. erhielt der junge Mann den Vertrag und musste ihn unter Druck des AG (mach schnell ich muss wech...) unterschreiben. Las ihn nicht durch und vertraute auf Mündliches. Treu und Glauben... ihm entging dadurch, dass der Vertrag bereits am 31.10. endete und der Lohn plötzlich nur 10 Eu betrug...
Er kam also am Freitag, 31.10. also noch brav in die Arbeit und da sagte man ihm, er solle am Mo., 4.11. zuhause bleiben und am 5.11. anrufen wegen eventueller Wiederaufnahme Arbeit.
Er rief am 5.11. an - man sagte ihm, es gäbe derzeit keine Arbeit.
Am 6.11. ging er und meldete sich arbeitslos.
Die Arge will nun nicht zahlen, da er die 3-Tage-Frist lt. Arbeitsvertrag nicht eingehalten hat. 7 Tage Sperre. Noch keine Antragsaufnahme bisher und keine Bearbeitung, da weitere Unterlagen noch fehlten. Sie verlangen nun ein Stellungnahme warum er 1 Tag zu spät kam. Nächster Termin erst wieder am 21.1.09(!!!!!)
Inzwischen hat der Bub seit 8.12. wieder einen Job - jedoch für die Zeit ab 1.11. bis dahin keine Kohle bekommen. Da Mutti eingesprungen ist, hatte er es auch leider nicht besonders eilig

Eine Anwältin erteilte der Mutter die Auskunft ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber sei "voraussichtl." aussichtslos. Von einer Möglichkeit, selbst umgehend zum Arbeitsgericht zu gehen wussten sie nix...
Mein Vorschlag ging dahin, die Stellungnahme so zu formulieren anhand der Fakten mit dem Fazit, dass der Bub sich in Rechtsunkenntnis und Treu u Glauben auf die Hinhaltetaktik des AG eingelassen hatte in der Hoffnung, das Arbeitsverhältnis würdee fortgesetzt.
Nachdem er am 5.11. nun endgültig tel. eine Absage erhielt, hat er sich diesen Tatsachen nach UMGEHEND am nächsten Tag arbeitslos gemeldet.
Eine Rechtsbelehrung, dass ihm eine Prüfung durch das Arbeitsgericht zugestanden hätte, hat er überdies nicht erhalten.
Bitte um Berücksicchtigung der genannten Umstände und Bewilligung und beschleunigte Auszahlung des ALGI für die Zeit 1.11. bis 7.12.
Was meint Ihr dazu! Bitte nicht so viel rumdiskutieren - eher die Erfahrenen... eilt nämlich!
Lieben Dank!