Sperre obwohl keine Eingliederungsvereinbarung besteht?

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Irgendwer

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Hallo ihr Lieben,

habe mich mal hier angemeldet, da ich im Internet keine Antwort gefunden habe und jetzt denke, ich sei ein Einzelfall. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich bin U25 und bekomme ca 200 Euro ALG2 und 192 Euro Kindergeld. Sowie 160 Euro Miete vom Jobcenter, allerdings direkt an die Vermieter gezahlt. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er ist berufstätig und wir sind noch im sogenannten Probejahr also sind unsere Einkommen inoffiziell getrennt, und es ist keine eheähnliche Gemeinschaft. Wir wohnen auf einem Dorf und haben kein Auto. Ich sollte nun Mitte August eine Abendschule besuchen vom Jobcenter aus, allerdings habe ich das nicht befolgt (obwohl ich es eigentlich wollte aber das hat jetzt keine Bedeutung) meine Sachbearbeiterin weiß davon noch nichts und hat mich zu einem Gespräch eingeladen, in dem ich die nicht vorhandene Schulbescheinigung vorlegen sollte. Ich bin nicht erschienen, und habe daraufhin einen Bescheid mit 10% Kürzung erhalten. Alles gut, ist berechtigt, seh ich ein. Allerdings wurde ich nun zum 28. zu einem neuen Termin eingeladen und soll die Bescheinigung vorlegen, wenn nicht dann Sperre. Wie viel steht dort nicht. und falls ich sie zu spät einreiche wird die Überweisung meiner Leistung verspätet sein. Ich bin jetzt krankgeschrieben, auch für diesen Tag (den 28.
), aber trotz Krankschreibung wird die Leistung doch trotzdem nicht überwiesen oder? Und auf mein Kindergeld hat das JC doch keinen Einfluss, oder sehe ich das falsch? Ach und wird bei der ersten 100% Sperre auch die Miete nichtmehr gezahlt?

Falls ich es vergesse: Meine Sachbearbeiterin hat bis jetzt immer vergessen eine Eingleiderungsvereinbarung zu erstellen. Wir haben alles nur mündlich abgesprochen, weil sie davon ausging, dass ich zur Abendschule gehe. Und unterschrieben habe ich gar nichts. Hat sie auch nicht verlangt.

Ich hoffe mir kann jemand helfen :idea:

Liebe Grüße und danke im voraus:idea:
 

Merse

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zu einem Gespräch eingeladen, in dem ich die nicht vorhandene Schulbescheinigung vorlegen sollte.

Das war der einzige Grund für die Einladung? Das Einreichen einer Bescheinigung kann auch bei einer Vorsprache ohne Meldetermin erfolgen. Es kann sogar per Post oder Email erfolgen. Wären alles mildere Mittel, die vorher auszuschöpfen gewesen wären.
 

Irgendwer

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Ja laut Einladung war es die einzige Begründung aber Fakt ist, das ich zu einem Meldetermn nicht erschienen bin, und die Schulbescheinigung nicht vorlegen kann, da es keine gibt.
Aber das war ja auch nicht mein Anliegen :)
 

erwerbsuchend

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@ Irgendwer,

früher oder später wird das JC Kenntnis davon erlangen, dass du jene Schule nicht besuchst. Hast du dafür eine gute Erklärung für das JC ?

Sämtliche Sanktionsbeträge werden von der ALG 2 -Regelleistung lt. Bewilligungsbescheid berechnet. Wenn ich dich richtig verstehe, dann erhälst du als Regelleistung 200,00 EUR. Daher wird jede Sanktion auf Basis dieser 200,00 EUR berechnet, was die Meldeversäumnisse betrifft. Da du U25 bist, gibt es nur 2 Sanktionsstufen. Stufe 1 ist der 100%ige Wegfall der Regelleistung, also der 200,00 EUR, Stufe 2 ist dann inkl. Einbehaltung der KDU .

Wie lautet der genaue Einladegrund für den 28.? Geht es dabei wieder nur um die Abgabe oder Vorlage der Schulbescheinigung oder auch generell um die Besprechung der beruflichen Situation?

Du hast deine AU für diesen Termin bereits im JC nachweisbar eingereicht?
 

Irgendwer

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Als Grund für die Einladung ist nur Abgabe der Schulbescheinigung angegeben. Wahrscheinlich wollte sie dies mal eine EGV machen. Ich habe ab 1.11. wahrscheinlich einen Job und werde dann auch umziehen (ohne Antrag, ohne Einwilligung, verlange dann ab 1.11. auch keine Miete oder irgendwelche Leistungen,da ich eh zu meinem Vater umziehe aber das ist wieder ne andere Geschichte.)

Nein,die AU schicke ich Montag los, sodass sie Dienstag da ist. Dachte ich schicke paralell eine Email an sie, das ich um einen neuen Termin bitte. Ist das eine gute Idee? Es geht mir jetzt auch nur darum das ich im Oktober noch Leistungen brauche. Sprich wenigstens die Miete und das Kindergeld. Ich stehe jetzt ein bisschen auf dem Schlauch: Also wird mir eine 100% Sanktion bevorstehen? Dann bleibt mir doch noch die KDU und Kindergeld oder? Können die jetzt zum Oktober schon die Miete einbehalten?

Danke nochmal für jede Hilfe
 

Dark Vampire

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@erwerbsuchend

Sanktionen werden immer vom maßgeblichen Regelsatz der ihr zustünde berechnet,unabhängig davon ob Einkünfte abgezogen werden wie Kindergeld ect. in diesem Falle 409 Euro, davon dann 10% ---->40,90
 

erwerbsuchend

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@ Dark Vampire,

danke für deinen Hinweis.

Dann wird also auch bei einem Regelbedarf von 200,00 EUR jede Sanktion auf Basis des 100% Satzes von 409,00 EUR berechnet? Somit würde jedes Meldeversäumnis von TE mit mehr als 10% sanktioniert, wenn da gleich 40,90 EUR fällig werden, bei nur 200,00 EUR Regelleistung?

Nein,die AU schicke ich Montag los, sodass sie Dienstag da ist. Dachte ich schicke paralell eine Email an sie, das ich um einen neuen Termin bitte. Ist das eine gute Idee?

@ Irgendwer,

verschicke diese Erklärung lieber per Fax mit qualifiziertem Sendebericht, so hast du einen Nachweis über die Informierung deiner SB .

ch stehe jetzt ein bisschen auf dem Schlauch: Also wird mir eine 100% Sanktion bevorstehen?

Ich hatte mich da etwas unklar ausgedrückt. Je Meldeversäumnis wird dein Regelsatz um 10% reduziert.

Eine 100% Sanktion oder eine Komplettsanktion droht dir erst, wenn du z.B. ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis verhinderst.
 

Irgendwer

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Danke für die Antworten.
@erwerbsuchend
Ich habe ja im Prinzip ein Ausbildungsverhältnis verhindert, da ich nicht,wie besprochen, zur Abendschule gegangen bin. Allerdings gibt es keinen Eingliederungsvertrag... das ich eine 10% Sperre kriege steht ja schon fest. Aber jetzt soll ich eine 100% Sperre bekommen, wenn rauskommt (und das wird es nächste woche, da ich meiner sachbearbeiterin eine email schicke, da ich krankgeschrieben bin) das ich niemals zur besagten schule gegangen bin.

Meine Frage ist einfach nur ob ich bei der ersten 100% Sanktion auch keine Miete bekomme und ob das JC Einfluss auf dad Kindergeld hat.
 

erwerbsuchend

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Ich habe ja im Prinzip ein Ausbildungsverhältnis verhindert, da ich nicht,wie besprochen, zur Abendschule gegangen bin. Allerdings gibt es keinen Eingliederungsvertrag...
Aber jetzt soll ich eine 100% Sperre bekommen, wenn rauskommt (und das wird es nächste woche, da ich meiner sachbearbeiterin eine email schicke, da ich krankgeschrieben bin) das ich niemals zur besagten schule gegangen bin.

Bei dem ersten Pflichtverstoß nach §31 SGB II erhälst du als U25 eine 100% Sanktion auf den dir zustehenden Regelsatz, siehe dazu §31a (2) SGB II. Die KDU werden dann entweder weiterhin dir ausgezahlt oder aber direkt vom JC an den Vermieter überwiesen.

Man kann nun streiten, ob dafür eine EGV notwendig ist oder nicht. In deinem Fall könnte man die mündliche Vereinbarung zwischen SB und dir über deinen Besuch der Abendschule als eine solche Vereinbarung ansehen. Wobei auch deine Vermutung zutreffen kann, dass bei dem kommenden Termin auch eine schriftliche EGV vereinbart werden soll.

Ob diese mögliche Sanktion Bestand hat oder nicht, wird davon abhängen, wie du den Nichtbesuch der Abendschule erklärst. Gibt es dafür wichtige Gründe?
 

Irgendwer

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@erwerbsuchend

Kurze Zusammenfassung: Ich wohne auf einem Dorf, 8 km zum nächsten Bahnhof, wo der Zug zur Schule fährt. Der letzte Bus zum Bahnhof fährt um 18 uhr und zurück auch. Und die Schule fängt um 17 Uhr an. Das heißt ich müsste mit dem Fahrrad fahren.
Wäre an sich kein Problem, leider wusste ich nicht das die Strecke SOOO Anstrengend ist (fast nur bergauf)... hab auch der SB gesagt werde mit Fahrrad fahren.. tja da war ich wohl ein wenig voreilig, mein Fehler. Und jetzt ist mir das auch total unangenehm dort hinzugehen und zu sagen das ich nicht jeden Tag 8km bergauf fahren möchte.. vorallem jetzt im Winter. Hab ja im Juli noch gesagt, dass ich dann mit dem Rad fahre. Hab in dem Moment auch nicht drüber nach gedacht,das der Winter ansteht..

Solange meine Miete für Oktober noch gezahlt wird ist ja alles gut.
Im November bin ich eh raus beim Jobcenter.

Und was ist mit Kindergeld? Hat das JC Einfluss darauf?


Übrigens finde ich es super das es so ein Forum gibt. Hab hier schon viele spannende Themen gefunden:)
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Eine Sanktion kann es nur geben wenn etwas schriftliches vorhanden ist, das du dich verpflichtet hast an der Abendschule teilzunehmen.
Liegt überhaupt irgendwas schriftliches vor wo, was, wann usw. du machen sollst?
Du kannst ruhig zu dem Meldetermin gehen und sagen dass das mit der Abendschule nicht klappt, solange nichts schriftliches vorliegt das dich dazu verpflichtet.
 

Irgendwer

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@swavolt
Es gibt noch gar nichts. Bin seit Mai dort angemeldet und war jetzt 2 mal bei meiner SB ,sie hatte zwischendurch n paar wochen Urlaub,in der Zeit sollte ich mich in der Schule "bewerben" + anmelden. Sowas dauert 4-6 Wochen. Hab ich auch getan. Hatte dann Anfang Juli einen Termin bei der SB und musste nur die Anmeldung abgeben, welche sie kopiert hat.

Ne, wenn ich eh krankgeschrieben bin,tu ich mir das nicht an. Ich schreib ihr ne Mail,das das nicht geklappt hat. Und sollte sie mir eine 100% Sanktion reindrücken, werde ich Widerspruch einlegen.

In einem extra Schreiben, dass ich am Freitag bekommen habe, steht, wenn ich die Schulbescheinigung verspätet (Frist 28.09.) vorlegen sollte, kann es zu einer verspäteten Überweisung der Leistungen kommen. Meint ihr, damit ist auch die Miete gemeint?
Und wenn sie die Mail, in der steht, dass es keine Bescheinigung gibt, liest, dann wartet sie ja auf nix mehr und dann kann es sich ja auch nicht verspäten, oder? :D
 

Irgendwer

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Oben schreibst Du es gibt nichts schriftliches?
Die Anmeldung ist was?

Ja, es gibt eine Anmeldung für die Schule das heißt ein "Nachweis" fürs JC das ich einen Termin mit dem Schulleiter hatte. Die richtige Schulbescheinigung hätte ich erst bekommen wenn ich 2-4 wochen schon zur Schule gegangen wäre. aber es gibt ja keine schriftliche Verpflichtung des Jobcenters, bzw keinen Vertrag oder ähnliches in dem steht,das ich dort hingehen muss.
 

FrauStahl

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Fasse ich das richtig zusammen:
- Du hast keine EGV
- Keine Zuweisung zur Schule
Oder sonst irgendwas schriftliches?

Was soll denn in der Abendschule egtl gemacht werden? Eine Berufsausbildung? Ein höherer Schulabschluss?

Du sagst außerdem, dass die Anbindung Probleme macht.
8KM sind ein ganzes Stück und im Durchschnitt braucht man bei flachem Gelände hier ca 30 Minuten. Wie lange würdest du denn für den kompletten Weg brauchen? Also quasi von Tür zu Tür?
Abgesehen davon, wie lange sollst du die Schule denn besuchen? Jetzt stehen Herbst und Winder vor der Tür. Als Radfahrer hast dus bei schlechter Witterung schwer trocken irgendwo anzukommen und evtl sogar noch Schulunterlagen /Bücher zu befördern. Auf dem Dorf ist bei Gegenwind oder gar Glätte und Schnee mit dem Rad manchmal sogar garkein Durchkommen, außer man hat Profiausrüstung und ist sehr geübt. Solltest du also die Schule länger besuchen sollen ist Rad definitiv keine zuverlässige Dauerlösung.
 

SB Feind

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Keine EGV , keine Zuweisung. Nur mündlich besprochen. Aber die Anmelde bestätigung könnte im Streitfall vor Gericht als Indiz benutzt werden.
 

AnonNemo

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Super-Moderation
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erwerbsuchend meinte:
In deinem Fall könnte man die mündliche Vereinbarung zwischen SB und dir über deinen Besuch der Abendschule als eine solche Vereinbarung ansehen.
Wer ist in der Beweispflicht, dass da eine mündliche Vereinbarung geschlossen wurde?

Kleiner Tipp: Nicht Irgendwer!

Zerberus X meinte:
Oben schreibst Du es gibt nichts schriftliches?
Die Anmeldung ist was?
Überlesen, dass es nichts schriftliches (z. B. EGV , Zuweisung usw.) vom Amt gibt?

Was hier nochmals von ...
Irgendwer meinte:
aber es gibt ja keine schriftliche Verpflichtung des Jobcenters, bzw keinen Vertrag oder ähnliches in dem steht,das ich dort hingehen muss.
... bestätigt wird.

@Irgendwer:
Ich sehe keine Möglichkeit, dass du von der AfA gesperrt werden kannst.
Wie es aber mit der privatrechtlichen Anmeldung bei der Abendschule aussieht, welche du nicht eingehalten hast ... *Schulter zuck*

FrauStahl meinte:
Du sagst außerdem, dass die Anbindung Probleme macht.
Das ist, bei selbst gewünschten Dingen (Arbeitsplatz, Schule), nicht das Problem.

Deshalb versuchen die Arbeitgeber (Probearbeit) oder die SBs (Maßnahme, Arbeitgeber) den eLB in die Ecke zu stellen, dass der eLB selbst diesen Wunsch hat.
In solchen Fällen kommt der Zumutbarkeitsparagraf nicht mehr zur Geltung ... der eLB hat es freiwillig gemacht.

SB Feind meinte:
Aber die Anmelde bestätigung könnte im Streitfall vor Gericht als Indiz benutzt werden.
Nöö, ohne Schulabschluss hätte ich mich auch bei einer Abendschule angemeldet ... so ganz ohne Hilfe ... ähm, Bevormundung ... durch das Amt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Er ist ja nicht hingegangen.
Und irgendwas/Schuljahr bezahlt hat er auch nicht.
Deshalb keine Verpflichtung. Keine Sperre.
 
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