Grundsätzlich ist es nunmal in Deutschland so, dass jeder seinen Lebensunterhalt selbst verdienen soll und muss. Dies gilt besonders für Bezieher von Leistungen nach dem SGB. Dies ist die derzeit geltende Rechtslage.
Du kannst als Aufstocker jederzeit deinen Job wechseln, sofern du mindestens das gleiche Einkommen erwirtschaftest, wie bei deinem aktuellem Job.
Wenn du jedoch von einem sv-pflichtigem TZ-Job auf einen Minijob wechseln willst, dann solltest du schon sehr gute Gründe haben, die das JC auch akzeptieren muss.
Dies können eigentlich nur noch medizinische Gründe sein, also, dass du aus gesundheitlichen Gründen die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, oder du enge Verwandte pflegen möchtest.
Die Pendelzeit dürfte es ja eigentlich nicht sein, denn die hast du sicherlich schon überprüft, bevor du den aktuellen TZ-Job angenommen hast. Es sei denn, du bist bisher mit einem PKW zur Arbeit gefahren, der nun nicht mehr zur Verfügung steht und du jetzt nur noch mit dem ÖPNV fahren kannst und dabei die Fahrtzeiten die Grenzen für die zumutbare Pendelzeit überschreiten.