DeppvomDienst
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Aus einem anderen Thread ergab sich folgende Fragestellung:
Darf oder kann ein Selbständiger im Leistungsbezug eine gewerblich von der Steuer absetzbare Spende, z. B. an einen Verein, gegen Spendenquittung leisten?
Beispiel:
Ich habe eine zeitlich befristete Spendenaktion gemacht, bei der ich mitgeteilt habe, dass ein bestimmter prozentualer Anteil des Umsatzes am Ende des Zeitraumes als Spende an Verein XY fließen wird.
Ergebnis:
Entsprechende Mehreinnahmen in dem Monat, eine Umsatzsteigerung in dem Geschäftsmonat im Gegensatz zum Vorjahr um ca. 100%.
Das heisst, selbst wenn ich den Betrag, den ich spende (und der durchaus ein guter dreistelliger Betrag wurde!), von den Umsätzen abziehe, habe ich immer noch mehr Umsätze erzielt als im Vorjahr im selben Zeitraum.
Die Spendenaktion war für Verein XY ein Erfolg und ich habe dadurch sogar auch noch höhere Umsätze erzielt.
Und hinzu kommt noch, dass ich durch diese Spendenaktion bei XY begeistert empfangen wurde und dadurch nun auch Aufträge generiere, das heisst, mich bereits für einen Auftrag gebucht hat und mich künftig auch als offiziellen Sponsor führen möchte (aka "kostenlose Werbung")
Auswirkungen?
Ich bin mal gespannt, wenn ich meine abschließende EKS abgebe, ob die mir den Spendenbetrag rausstreichen werden. Ich freu mich schon, wenn das ganze vor das Sozialgericht geht ^^, ich habe tonnenschwere Argumente, das Jobcenter wird dabei einfach nur mit Volldampf vor die Wand fahren
Meine Frage ist höchstens:
Wo verbucht man die?
Werbekosten?
Oder in die Extrafelder, die man manuell ergänzen kann?
Darf oder kann ein Selbständiger im Leistungsbezug eine gewerblich von der Steuer absetzbare Spende, z. B. an einen Verein, gegen Spendenquittung leisten?
spenden und kapitalertragssteuer in zusammenhang mit alg I oder alg II liest sich schon etwas wie comedy.
anders wäre das sicher wenn hier hier im forum der lottomillionäre wären.
Beispiel:
Ich habe eine zeitlich befristete Spendenaktion gemacht, bei der ich mitgeteilt habe, dass ein bestimmter prozentualer Anteil des Umsatzes am Ende des Zeitraumes als Spende an Verein XY fließen wird.
Ergebnis:
Entsprechende Mehreinnahmen in dem Monat, eine Umsatzsteigerung in dem Geschäftsmonat im Gegensatz zum Vorjahr um ca. 100%.
Das heisst, selbst wenn ich den Betrag, den ich spende (und der durchaus ein guter dreistelliger Betrag wurde!), von den Umsätzen abziehe, habe ich immer noch mehr Umsätze erzielt als im Vorjahr im selben Zeitraum.
Die Spendenaktion war für Verein XY ein Erfolg und ich habe dadurch sogar auch noch höhere Umsätze erzielt.
Und hinzu kommt noch, dass ich durch diese Spendenaktion bei XY begeistert empfangen wurde und dadurch nun auch Aufträge generiere, das heisst, mich bereits für einen Auftrag gebucht hat und mich künftig auch als offiziellen Sponsor führen möchte (aka "kostenlose Werbung")
Auswirkungen?
Ich bin mal gespannt, wenn ich meine abschließende EKS abgebe, ob die mir den Spendenbetrag rausstreichen werden. Ich freu mich schon, wenn das ganze vor das Sozialgericht geht ^^, ich habe tonnenschwere Argumente, das Jobcenter wird dabei einfach nur mit Volldampf vor die Wand fahren

Meine Frage ist höchstens:
Wo verbucht man die?
Werbekosten?
Oder in die Extrafelder, die man manuell ergänzen kann?