Deutscher Bundestag Drucksache 16/5457
16. Wahlperiode 23. 05. 2007
Antrag
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Erhöhung des Schonvermögens im Alter für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Freibeträge zur Altersvorsorge werden erhöht. Es ist für den Einzelnen ent- würdigend und sowohl für den Staat als auch für die Solidargemeinschaft von Nachteil, wenn die Bezieher von ALG II aufgrund eines zu geringen Freibetrags zur Altersvorsorge auch im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das produziert systematisch Altersarmut, die verhindert werden muss. Die Frei- beträge zur Altersvorsorge werden deshalb bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr (höchstens 45 000 Euro) erhöht.
Berlin, den 23. Mai 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung
Die gegenwärtigen Vorschriften in § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB II) sind völlig unzureichend und vor dem Hintergrund einer wachsenden Altersarmut nicht akzeptabel. Die zu niedrigen Freibeträge für die Altersvorsorge verstärken gerade im Zusammenhang mit einem insgesamt degressiven Rentenniveau für Menschen, die im Laufe ihres Erwerbslebens über kürzere oder längere Zeiträume auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebens- unterhalts nach dem SGB II angewiesen sind, das Risiko von Altersarmut. Eine Erhöhung der anrechnungsfreien geldwerten Ansprüche je vollendetem Lebens- jahr um bis zu 450 Euro und des maximal anrechnungsfreien Freibetrags für die Altersvorsorge um bis zu 29 250 Euro ist dagegen dringend nötig, um Menschen, die bereits in ihre Altersvorsorge investiert haben, wenigstens einen minimalen Schutz ihrer Ansprüche zu gewähren und um das Risiko der Alters- armut zu vermindern. Dagegen ist eine Wiedereinführung der gegenseitigen Einstandspflicht von Eltern für ihre Kinder und von Kindern für ihre Eltern nach dem Vorbild der alten Sozialhilfe abzulehnen, weil sie den direkt und indirekt betroffenen Menschen Lebenschancen verbaut, vermeidbare innerfamiliäre Konflikte schürt und öffentlich abzusichernde Risiken in unverantwortlicher Weise privatisiert.
https://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7749509853_1605457.pdf