Tonnerwetter
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- 19 April 2019
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Liebe Forumsmitglieder
Erst einmal wünsche ich Euch allen schöne Feiertag.
Zu mir: Ich bin leider in der Situation das ich ALG II beantragen muss. Meine 2 älteren Kinder besitzen ein Sparbuch mit jeweils 10 000€.
Ich hab das Sparbuch 2017 für meine Kinder angelegt es läuft aber auf ihren Namen.
Ich weiß das der Betrag das Schonvermögen für Minderjährige Kinder überschreitet und wenn ich es richtig verstanden habe, es auch nicht möglich ist den Betrag darüber auf mich und meinen Mann anzurechnen.
Nun zu meiner Frage: Ich selbst besitze auch ein Sparbuch auf dem sich aktuell noch ca. 5000€ befinden. Darf ich den Betrag der über dem Schonvermögen meiner 2 älteren Kinder liegt vor Antragsstellung auf mich und meinen jüngsten Sohn übertragen. Meinem Sohn ebenfalls ein Sparbuch anlegen mit maximal 3100 € und den Rest auf mein Sparbuch einzahlen damit es als Vermögen von mir und meinem Mann gewertet wird?
Danke für Eure Hilfe.
Erst einmal wünsche ich Euch allen schöne Feiertag.
Zu mir: Ich bin leider in der Situation das ich ALG II beantragen muss. Meine 2 älteren Kinder besitzen ein Sparbuch mit jeweils 10 000€.
Ich hab das Sparbuch 2017 für meine Kinder angelegt es läuft aber auf ihren Namen.
Ich weiß das der Betrag das Schonvermögen für Minderjährige Kinder überschreitet und wenn ich es richtig verstanden habe, es auch nicht möglich ist den Betrag darüber auf mich und meinen Mann anzurechnen.
Nun zu meiner Frage: Ich selbst besitze auch ein Sparbuch auf dem sich aktuell noch ca. 5000€ befinden. Darf ich den Betrag der über dem Schonvermögen meiner 2 älteren Kinder liegt vor Antragsstellung auf mich und meinen jüngsten Sohn übertragen. Meinem Sohn ebenfalls ein Sparbuch anlegen mit maximal 3100 € und den Rest auf mein Sparbuch einzahlen damit es als Vermögen von mir und meinem Mann gewertet wird?
Danke für Eure Hilfe.