Sozialshilfe, Wohngeld, Kostenbeihilfe ......

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Barrayar

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Hallo

Ich wollte wissen, ob das noch gibt wie z.b. Sozialshilfe, Wohngeld, Kostenbeihilfe......?

Und zum anderen wie kann man die beantragen? Kollidiert das nicht mit H4 Satz?
Z.b. Eine Brille, denn es kann sein das ich wegen Hornhautsverkrümmung fast jedes Jahr neue Glässer brauche.
Bisher kam ich dank meinen Eltern gut zurecht, da sie verstorben sind, muss ich die Gürtel enger schnallen. Daher wollte ich mich mal schlau machen, ob Ergänzungen beantragen kann usw..
 
Hallo,

wenn du ALG II bekommst kannst du kein Wohngeld beantragen, weil die Miete
vom JC gezahlt wird.

Hast du wegen deiner Augen eine GdB ?

Was meinst du jetzt mit Kostenbeihilfe für was?

Gruß:icon_pause:
 
Ups mit Unkostenbeihilfe habe ich wohl falsch ausgedrückt. Wollte damit sagen, (weiss nicht genau wie man das nennt) das man weitere Unterstützung z.b. Brille, Hörhilfen, Prothesen, Fuss...., usw., usw.. Liesse beliebig erweitern, denn mit 374 Euro kann man solche Sachen sehr schlecht bezahlen, weil das Geld von vorne bis hinten nicht ausreicht. Daher wollte ich wissen, ob da Möglichkeiten gibt. Eine habe ich gehört wie z.b. das: SGB XII ......
Also externe Leistungen, die einen Zweck dienen uns die Sachen zu kriegen die wir unbedingt benötigen. Z.b. Eine neue Brille, oder für Menschen die Behinderung am Füssen haben, usw., usw., usw.. Dies meine ich. Ich kenne mich da nicht so gut aus.

Sorry, was ist GdB ?
 
Behinderung an Füssen meine ich, das diese Menschen ganz spezielle Schuhe bzw. Schuheinlagen benötigen. Die Behinderung eines Menschen ist so vielfältig, das ich den Namen dazu nicht kenne. Darum habe ich allgemein verfasst, weil es jeden Betrifft. Deshalb.
 
hallo barrayar,

diese frage kann man lediglich sehr allgemein beantworten. im SGBII besteht die möglichkeit ein darlehen zu bekommen um sich diese dinge ev. zu besorgen.

vorausetzung für etliche alltägliche hilfsmittel bei behinderung ist erst mal die ärztliche verordnung. bei speziellen schuheinlagen bezahlt die KK einen gewissen satz, bei vielen anderen dingen auch. hierbei besteht die möglichkeit sich von der zuzahlung bei der KK befreien zu lassen für chronisch erkrankte, und lediglich die hilfsmittel zu ordern die mit der pauschale abgedeckt sind. falls das nicht möglich ist, bleibt das darlehen im SGBII bezug. wie es mit der übernahme im SGBXII nun aussieht weiß ich nicht.

falls die behinderung sehr gravierend ist, wäre auch der grad der behinderung GdB festzustellen.

brillen sind ausgenommen, da wurd schon der tip gegeben, fielmann oder eine brillenvericherung abschließen wäre auch eine möglichkeit.

weder das SGBII noch das SGBXII sehen den bezug von zusätzlichem wohngeld vor.

liebe grüße von barbara
 
Einfach gesagt, wenn du im SGB 2 bist, bekommst du keine zusätzlichen Hilfen von anderen Stellen, also Wohngeld, Leistungen vom Sozialamt etc.

In den von dir beschriebenen Fällen ist nur das Jobcenter zuständig.
Und eben bei Krankheit bzw Hilfsmitteln die Krankenkasse.

Leistungen wie Darlehen oder Zuschüsse kannst du nur beim Jobcenter beantragen.

Möglicherweise gibt es noch für (Schwer) Behinderte Leistungen von anderen Stellen, dass weiss ich nicht so genau.
 
Aha, vielen Dank für die Antworten. Man kann also salopp sagen, die Zusammenlegung ist gut gemeint aber ist fürchterlich voll in Hose gegangen. Wenn man was brauchte, so konnte man zum Sozialsamt hingehen. Aber jetzt hat das alles zum negativen verkehrt.

@DieFrettchen
80% habe ich bei meiner Hörbehinderung. Augen? Keine Ahnung, da muss ich mal schlau machen.

@alexander29
Ja, habe was gefunden, aber werd nicht ganz schlau, habe die schon angefragt ob ich das trotz meiner Situation beantragen kann. Wäre schön, wenn das ginge. Aber mal schauen.

FÜR Menschen, die Blind (oder stark Sehbehindert sind) oder Gehörlos sind, können das einlesen und beantragen.
LWL - Behindertenhilfe - Blinde u. Gehörlose
 
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