Hallo Forum,
obwohl die zeiten von sozialhilfe für die meisten vorbei sind, schlage ich mich gemeinsam mit meinem anwalt durch diverse Rückforderungsvarianten des Sozialamtes durch wiedersprüche und jetzt vor gericht herum....
Fallbeispiel:
Ich D Bürger kehre nach 11 Jahren im Ausland wieder nach D zurück, ich reise mit meiner lebensgefährtin (nicht deutsche) nach D, sie hat ein visum erhalten im rahmen der famulienzusammenführung, meine Vater musste ein Verplfichtungserklärung beim Ausländeramt unterschrieben, damit sie das besuchsvisum erhält....soweit so gut...nach eintreffen in D heiraten wir somit erhält sie (meine frau) eine befristete AE....jetzt laufen ein paar sachen schief, mein zukünftiger arbeitgeber mit dem ich vor einreise in kontakt war überlegt es sich anders und stellt einen jüngeren ein....so jetzt muss ich leider aufs sozialamt...der begin eines albtraums...um das ganze abzukürzen, ich reise am 16 juni 2004 ein, heirate am 7 july und beziehe sozialhilfe vom 28 july bis 31 november, seit dem durchgehend beschäftigt...
vor einem jahr erhielt ich einen Rückforderungsbescheid des sozialamtes auf basis des §92a, mein anwalt reicht einen wiederspruch ein, das war vor fast einem jahr, seither keine nachricht des soziamtes in der sache.....
anfang dieses jahres geht ein rückforderungsbescheid an meine eltern, selber betrag, diesmal mit hinweis auf §84 Ausländergestzt....
meine vater hätte eine VE für die einreise meiner frau unterschrieben (eigentlich für das besuchsvisum, den eine ausländerin verheiratet mit einem deutschen hat einen rechtsanspruch auf die erteilung einer befristeten AE und ist nicht von den einkünften abhängig zu machen)
argumentation der ausländerbehörde und des soziamates grob rechtswiedrig, den es wird behauptet das ohne die VE keine einreise möglich gewesen wäre, also nach dem motto, keine VE, keine Einreise somit ist die heirat mit einem deutschem staatsbürger nicht möglich daher haftet der jenige der das besuchsvisum erst ermöglicht hat....
zusätzlich eine nette anektote: als ich am 1 dez. 2004 wieder einen job hatte dachte ich es geht wieder aufwärts...dachte ich das sozialamt und das amtsgericht erteilten einen strafbefehl in höhe von 1500€ wegen sozialhilfe betrug...begründung ich hätte am 30 Nov. unrechtmässig sozialhilfe erhalten....mein erstes gehalt erhielt ich aber erst am 15 januar 2005 somit war die leistung auch berechigt...das hat weder richter noch staatsanwalt interresiert......mein anwalt (und meine 500 euronen dank) wurde der strafbefehl zurückgenommen und das verfahren eingestellt...
Hat jemand änliche erfahrungen gemacht oder was denkt ihr über diesen fall....ist das alltag bei uns in deutschland ?
die rückforderung an meinen vater geht jetzt vor das verwaltungsgericht...die rückforderung an mich, selbe geschichte (sogar anwalt wies nicht genau was sache ist)lässt auf sich warten...
wie kann man sich gegen solche offentsichtlichen rechtsbrüche den wehren ?
obwohl die zeiten von sozialhilfe für die meisten vorbei sind, schlage ich mich gemeinsam mit meinem anwalt durch diverse Rückforderungsvarianten des Sozialamtes durch wiedersprüche und jetzt vor gericht herum....
Fallbeispiel:
Ich D Bürger kehre nach 11 Jahren im Ausland wieder nach D zurück, ich reise mit meiner lebensgefährtin (nicht deutsche) nach D, sie hat ein visum erhalten im rahmen der famulienzusammenführung, meine Vater musste ein Verplfichtungserklärung beim Ausländeramt unterschrieben, damit sie das besuchsvisum erhält....soweit so gut...nach eintreffen in D heiraten wir somit erhält sie (meine frau) eine befristete AE....jetzt laufen ein paar sachen schief, mein zukünftiger arbeitgeber mit dem ich vor einreise in kontakt war überlegt es sich anders und stellt einen jüngeren ein....so jetzt muss ich leider aufs sozialamt...der begin eines albtraums...um das ganze abzukürzen, ich reise am 16 juni 2004 ein, heirate am 7 july und beziehe sozialhilfe vom 28 july bis 31 november, seit dem durchgehend beschäftigt...
vor einem jahr erhielt ich einen Rückforderungsbescheid des sozialamtes auf basis des §92a, mein anwalt reicht einen wiederspruch ein, das war vor fast einem jahr, seither keine nachricht des soziamtes in der sache.....
anfang dieses jahres geht ein rückforderungsbescheid an meine eltern, selber betrag, diesmal mit hinweis auf §84 Ausländergestzt....
meine vater hätte eine VE für die einreise meiner frau unterschrieben (eigentlich für das besuchsvisum, den eine ausländerin verheiratet mit einem deutschen hat einen rechtsanspruch auf die erteilung einer befristeten AE und ist nicht von den einkünften abhängig zu machen)
argumentation der ausländerbehörde und des soziamates grob rechtswiedrig, den es wird behauptet das ohne die VE keine einreise möglich gewesen wäre, also nach dem motto, keine VE, keine Einreise somit ist die heirat mit einem deutschem staatsbürger nicht möglich daher haftet der jenige der das besuchsvisum erst ermöglicht hat....
zusätzlich eine nette anektote: als ich am 1 dez. 2004 wieder einen job hatte dachte ich es geht wieder aufwärts...dachte ich das sozialamt und das amtsgericht erteilten einen strafbefehl in höhe von 1500€ wegen sozialhilfe betrug...begründung ich hätte am 30 Nov. unrechtmässig sozialhilfe erhalten....mein erstes gehalt erhielt ich aber erst am 15 januar 2005 somit war die leistung auch berechigt...das hat weder richter noch staatsanwalt interresiert......mein anwalt (und meine 500 euronen dank) wurde der strafbefehl zurückgenommen und das verfahren eingestellt...
Hat jemand änliche erfahrungen gemacht oder was denkt ihr über diesen fall....ist das alltag bei uns in deutschland ?
die rückforderung an meinen vater geht jetzt vor das verwaltungsgericht...die rückforderung an mich, selbe geschichte (sogar anwalt wies nicht genau was sache ist)lässt auf sich warten...
wie kann man sich gegen solche offentsichtlichen rechtsbrüche den wehren ?