Hallo zusammen.
Eine Bekannte bezieht mit voller befristeter EU Rente ( keine Arbeitsmarktrente ) und GdB 40 aufstockende Sozialhilfe.
Nun ein Brief mit oben genanntem Kopf und folgendem weiterem Text:
Sehr geehrte Frau Mustermann,
Sie beziehen Leistungen nach dem 3./4. Kapitel des SGB XII. Die Stadt Leverkusen verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Job Service Leverkusen das Ziel einer bedarfsorientierte Förderung arbeitsloser Menschen. In diesem Zusammenhang findet ein Beratungsgespräch statt, bei dem mögliche und notwendige Förderangebote erörtert werden.
Ich möchte Sie hiermit auffordern, diesbezüglich beim
Job Service Leverkusen
Gerichtsstr. 10, 51379 Leverkusen, 1. OG
dienstags zwischen 09:00 und 12:30 Uhr und
donnerstag zwischen 14.00 und 16:00 Uhr
Telefon 02171/9474-11
vorzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Fachbereich Soziales
Meine Fragen: Was hat Sozialhilfe mit Paragraf 16 SGB II zu tun ?
Ist das Erscheinen irgendwann Pflicht oder Angebot ?
Was gibt es noch zu beachten ?
Eine Bekannte bezieht mit voller befristeter EU Rente ( keine Arbeitsmarktrente ) und GdB 40 aufstockende Sozialhilfe.
Nun ein Brief mit oben genanntem Kopf und folgendem weiterem Text:
Sehr geehrte Frau Mustermann,
Sie beziehen Leistungen nach dem 3./4. Kapitel des SGB XII. Die Stadt Leverkusen verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Job Service Leverkusen das Ziel einer bedarfsorientierte Förderung arbeitsloser Menschen. In diesem Zusammenhang findet ein Beratungsgespräch statt, bei dem mögliche und notwendige Förderangebote erörtert werden.
Ich möchte Sie hiermit auffordern, diesbezüglich beim
Job Service Leverkusen
Gerichtsstr. 10, 51379 Leverkusen, 1. OG
dienstags zwischen 09:00 und 12:30 Uhr und
donnerstag zwischen 14.00 und 16:00 Uhr
Telefon 02171/9474-11
vorzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Fachbereich Soziales
Meine Fragen: Was hat Sozialhilfe mit Paragraf 16 SGB II zu tun ?
Ist das Erscheinen irgendwann Pflicht oder Angebot ?
Was gibt es noch zu beachten ?