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(Düsseldorf 2009-06-05 00:25:10) - Wer in Nordrhein-Westfalen gegen Hartz-IV-Entscheidungen klagt, hat gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Das sagte der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). Im vergangenen Jahr wurde jede zweite der insgesamt 25.000 Klagen gegen Hartz IV zugunsten des Klägers entschieden. Auch bei Streitigkeiten mit den Krankenkassen lohne der Klageweg. 2008 bekamen rund 30 Prozent der Patienten, die wegen Unzufriedenheit über die Leistungen der Kassen geklagt hatten, vor dem Landessozialgericht Recht.
Sozialgerichtspräsident: Klage gegen Hartz IV lohnt sich