Nequitia
Elo-User*in
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Hallo,
in einem Prozess, um für einen vom JC geforderten Umzug (der außerdem notwendig war) die Umzugskosten wieder zu bekommen (Rechtsbereich ALG 2), argumentierte der Antragsgegner (JC), dass Leistungsbeziehende Umzugskosten ja nicht vorfinanzieren können, weil sie arm sind (zwischen den Zeilen). Der Leistungsbeziehende soll mal Kontoauszüge von 4 Monate vor und 2 Monate nach dem Umzug vorlegen.
Den Glauben, dass dem Gericht der Unterschied zwischen Vermögen und Schonvermögen, sowie Ansparungen (etwa für den Ersatz von Haushaltsgegenständen wie Waschmaschine, Kühlschrank, et cetera) schon klar ist, hat es im letzten Schreiben zerschlagen und die Forderung vom JC zur Vorlage von Kontoauszügen durchgewinkt.
Bitte um Rat bezüglich des weiteren Vorgehens (Urteile, Rechtsgrundlagen). Es bereitet mir arge Bauchschmerzen, dieser scheinbaren Willkür nachzukommen.
in einem Prozess, um für einen vom JC geforderten Umzug (der außerdem notwendig war) die Umzugskosten wieder zu bekommen (Rechtsbereich ALG 2), argumentierte der Antragsgegner (JC), dass Leistungsbeziehende Umzugskosten ja nicht vorfinanzieren können, weil sie arm sind (zwischen den Zeilen). Der Leistungsbeziehende soll mal Kontoauszüge von 4 Monate vor und 2 Monate nach dem Umzug vorlegen.
Den Glauben, dass dem Gericht der Unterschied zwischen Vermögen und Schonvermögen, sowie Ansparungen (etwa für den Ersatz von Haushaltsgegenständen wie Waschmaschine, Kühlschrank, et cetera) schon klar ist, hat es im letzten Schreiben zerschlagen und die Forderung vom JC zur Vorlage von Kontoauszügen durchgewinkt.
Bitte um Rat bezüglich des weiteren Vorgehens (Urteile, Rechtsgrundlagen). Es bereitet mir arge Bauchschmerzen, dieser scheinbaren Willkür nachzukommen.