Ach Münsterland, von diesen Porschfahrern gibt es sicher einige. Aber das Klischee zieht nicht mehr.
Die Zahl der Anwälte, die sich selbst kaum über Wasser halten kann und selbst Leistungen der Grunsicherung bezieht, wird immer größer. Und das ist eigentlich ganz logisch.
Wenn Du und ich in unseren Mitteln und Möglichkeiten finanziell so eingeschränkt sind, dass wir uns nicht mehr rühren können, geben wir das zwangsläufig weiter. Und die Lücke, die bei uns ist, entsteht auch bei dem, dessen Rechnung wir nicht bezahlen können.
Warum soll ausgerechnet ein Anwalt sein in langen Jahren erworbenes Wissen einsetzen, ohne dafür ein Honorar zu bekommen? Kein Maurer, kein Schlosser wäre so blöd.
Du würdest auch nicht permanent unentgeltlich arbeiten, und Deine Angestellten - so Du welche hättest - wären auch nicht mit einem freundlichen Lächeln und dem Gefühl, was Gutes getan zu haben zufrieden. Damit kann man nämlich nicht einkaufen und auch keine Miete bezahlen.
Also, Anwaltsrechnungen müssen, wenn sie berechtigt gestellt werden, bezahlt werden. Frage ist nur, ob dass der Fall ist oder ob sie möglicherweise fehlerhaft sind. Und wer sie bezahlen muss.
Was nun allerdings die konkrete Fragstellung angeht, wäre noch zu prüfen, ob hier das Mandat möglicherweise "zur Unzeit" niedergelegt wurde. Das darf ein Anwalt nämlich nicht.