Hallo,
eine Frage...vielleicht kann der ein oder andere, der juristisch etwas bewandert ist, dazu antworten..
ich verweigere gegenüber der Afa Schweigepflichtentbindungen...
da sie gem. § 35 SGB I ja eh freiwillig sind und ich bereits mehrfach schriftlich um einen ärztlBegutachtungtermin gebeten habe (Nahtlosigkeitsfall nach Aussteuerung)....
jetzt läuft die Klage...
was ist eigentlich, wenn das Sozialgericht von mir Schweigepflichtentbindungen haben möchte...?? also das ich meinen Arzt gegenüber dem JC von der Schweigepflicht entbinden soll...
was passiert dann mit den ggf. angeforderten Sozialdaten (gesundheitliche Daten)..bekommt die gegnerische Partei dann ebenfalls Einblick in die Gesundheitsdaten?
denn dann hätte ich mir den Zirkus ja sparen können...
es ist ja so, dass fröhlich zwischen den einzelnen Parteien während der Beweisermittlungsphase ständig Stellungnahmen hin - und hergeschickt werden..
jeweils über das Sozialgericht..
und das Sozialgericht schreibt dann z.B. meinen Anwalt an: anbei Stellungnahme der Afa vom....
mein Anwalt gibt wieder einen Schrieb ab..
dann schickt das Sozialgericht den schrieb wieder an die Afa..ob sie noch Stellung dazu nehmen wollen usw.usw...
d.h. ja auch, dass dann ggf. mein "Gegner" meine Gesundheitsdaten dann trotzdem einsehen kann...????
oder könnte man gegenüber dem Sozialgericht Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, aber die Datenweitergabe an den Antragsgegner gleichzeitig unterbinden?
wer kann da Licht ins Dunkle bringen?
eine Frage...vielleicht kann der ein oder andere, der juristisch etwas bewandert ist, dazu antworten..
ich verweigere gegenüber der Afa Schweigepflichtentbindungen...
da sie gem. § 35 SGB I ja eh freiwillig sind und ich bereits mehrfach schriftlich um einen ärztlBegutachtungtermin gebeten habe (Nahtlosigkeitsfall nach Aussteuerung)....
jetzt läuft die Klage...
was ist eigentlich, wenn das Sozialgericht von mir Schweigepflichtentbindungen haben möchte...?? also das ich meinen Arzt gegenüber dem JC von der Schweigepflicht entbinden soll...
was passiert dann mit den ggf. angeforderten Sozialdaten (gesundheitliche Daten)..bekommt die gegnerische Partei dann ebenfalls Einblick in die Gesundheitsdaten?
denn dann hätte ich mir den Zirkus ja sparen können...
es ist ja so, dass fröhlich zwischen den einzelnen Parteien während der Beweisermittlungsphase ständig Stellungnahmen hin - und hergeschickt werden..
jeweils über das Sozialgericht..
und das Sozialgericht schreibt dann z.B. meinen Anwalt an: anbei Stellungnahme der Afa vom....
mein Anwalt gibt wieder einen Schrieb ab..
dann schickt das Sozialgericht den schrieb wieder an die Afa..ob sie noch Stellung dazu nehmen wollen usw.usw...
d.h. ja auch, dass dann ggf. mein "Gegner" meine Gesundheitsdaten dann trotzdem einsehen kann...????
oder könnte man gegenüber dem Sozialgericht Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, aber die Datenweitergabe an den Antragsgegner gleichzeitig unterbinden?
wer kann da Licht ins Dunkle bringen?