AW: Sozialgericht Dresden beurteilt Sanktionen bei Hartz IV auch als verfassungswidri Wieso bis heute nur 2 Richter diesen Gedanken haben
Der Gothaer SG-Richter hat in einer (auf Youtube hochgeladenen) Diskussion mit Ralph Boes erklärt:
Der von ihm ans BVerfG weitergeleitete Fall wäre der
erste gewesen, der ALLE Bedingungen erfüllt hat, um diesen Weg überhaupt beschreiten zu können.
D. h., Der JC-Sanktionsbescheid war laut SGB(!!!) rechtsgültig(!!!), ABER laut GG
"wahrscheinlich" (deshalb die Weiterleitung an das BVerfG) rechtswidrig.
Da die eLBs keine Lobby (mit den entsprechend [finanziell] motivierten RAs) haben, die solche (Schlupf)Löcher/Missstände ausfindig machen und dann auch entsprechend umsetzen ... braucht es einen aufmerksamen "Vorreiter".
@#HIV#:
Wer soll der zweite Richter sein? Der aus Dresden?
Bei dem würde ich sagen: Der zählt nicht, weil er sich "nur" an das Verfahren vom Gothaer Richter (im positiven Sinn als "Trittbrettfahrer") angehängt hat.
Der erste (bzw. jetzt sogar der zweite) Stein ist im Rollen ... da ist zu hoffen, dass es sich zu einer Lawine auswächst!