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Das Sozialgericht Bremen hat in einem bisher unveröffentlichten Urteil vom 15.06.2018, Az. S 28 AS 1213/16, die von Analyse & Konzepte erhobenen „Rohdaten“ beigezogen. Die Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass das Konzept den Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht genügt. Auch dieses Konzept ist nicht schlüssig.
https://www.lokalkompass.de/iserloh...-weitere-niederlage-fuer-analyse-d972747.html