Im Dezember 2007 erhielten 5,0 Prozent aller unter
65-Jährigen in Bayern Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw.
Sozialgeld16, in Westdeutschland waren dies 9,5 Prozent,
in Deutschland 10,6 Prozent, in Baden-Württemberg
5,5 Prozent und in Nordrhein-Westfalen 11,5 Prozent.
Die Anteile variieren in Bayern regional zwischen 1,7 Prozent
und 15,4 Prozent, wobei die Städte meist höhere
Quoten als ihr Umland aufweisen.
Zwischen Juni 2005 und Dezember 2007 hat sich die soziodemografische Zusammensetzung der SGB II-Bedarfs-gemeinschaften verändert: So ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren an allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften zwischen 1,9 Prozentpunkten (ein Kind unter 15 Jahren) und 0,5 Prozentpunkten (drei und mehr Kinder unter 15 Jahren) gestiegen.
Der Anteil der Alleinerziehenden nahm im gleichen
Zeitraum um 3,1 Prozentpunkte zu, während der Anteil
der Paare bzw. Lebensgemeinschaften mit Kindern nur
um 0,4 Prozentpunkte gestiegen ist.
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht
aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben seit 2003
einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Die Zahl der Personen,
die eine dieser Leistungen in Anspruch nahmen, ist von
2003 auf 2006 um knapp 30 Prozent gestiegen, die Zahl
der Leistungsempfängerinnen und -empfänger je 1.000
Einwohner lag 2006 in Bayern bei 6,6, in Westdeutschland
bei 8,7.
Niedrige Erwerbseinkommen können zu schwierigen wirtschaftlichen
Verhältnissen führen. Daher muss die Entwicklung
niedrig entlohnter Vollzeiterwerbstätigkeit
näher betrachtet werden. Dabei werden in diesem Bericht
diejenigen Personen, die weniger als zwei Drittel
des Medianlohns verdienen, dem Niedriglohnsektor
zugerechnet (vgl. Abschnitt 2.2.2). Danach lag die Niedriglohngrenze
in Bayern im Jahr 2006 bei einem Bruttomonatslohn
von 1.754 Euro.
Der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen,
deren Einkommen unter dieser Niedriglohngrenze
liegt, stieg in Bayern im Zeitraum von 2000
bis 2006 von 15,6 Prozent auf 17,1 Prozent (Westdeutschland:
Anstieg von 15,4 % auf 17,9 %). 40,9 Prozent der
unter 25-jährigen Vollzeitbeschäftigten waren im Jahr
2006 Niedriglohnbezieher (Westdeutschland: 45,2 %). In
der Altersgruppe der 25- bis unter 35-jährigen Vollzeitbeschäftigten
betrug der Anteil der Niedriglohnbezieher
17,3 Prozent (Westdeutschland: 20,2 %), bei den 35- bis
unter 65-Jährigen lag er zwischen 13,0 Prozent und 14,5
Prozent. Frauen sind zu 29,7 Prozent Niedriglohnbezieher,
Männer zu 10,6 Prozent. Niedriglohnbezieher sind
vorrangig Erwerbstätige, die zu ihrer Ausbildung keine
Angaben machten sowie Volks-, Haupt- und Realschüler
ohne Berufsausbildung.
Niedriglohn ist in Bayern besonders
verbreitet im Gastgewerbe (Anteil: 64,4 %), bei privaten
Haushalten mit Hauspersonal (61,3 %), bei Hilfsarbeiterinnen
und Hilfsarbeitern (65,5 %), bei sonstigen
Dienstleistungsberufen (59,3 %) sowie bei Textilund
Bekleidungsberufen (40,9 %), in der Land- und Forstwirtschaft
(40,3 %) sowie in Ernährungsberufen (39,6 %).
Bei immerhin 29,7 Prozent der Haushalte macht der Niedriglohn
80 bis 100 Prozent des monatlichen Haushaltsbruttoeinkommens
aus Erwerbstätigkeit aus.
Bei rund 40 Prozent der Haushalte beläuft sich sein Anteil auf mehr als
die Hälfte des Bruttoerwerbseinkommens. Da jedoch nicht
bekannt ist, in wieweit die betroffenen Haushalte neben
dem Niedriglohn über ein höheres – oder überhaupt ein
weiteres/anderes – Einkommen verfügen, kann hieraus
nicht hinreichend sicher abgeleitet werden, dass ein zunehmender
Niedriglohnbereich zu einer zunehmenden
Armutsrisikoquote führt.
Hinsichtlich der Vermögensverteilung zeigen sich für
Bayern Strukturen, wie sie auch für Deutschland insgesamt
zu beobachten sind.
30 Prozent der Haushalte hatten am Nettogesamtvermögen
einen Anteil von unter einem Prozent, 50 Prozent der
Haushalte erreichten am Gesamtvermögen einen Anteil
von 6,4 Prozent. 60 Prozent der Haushalte verfügten
über einen Nettovermögensanteil von 13,6 Prozent.
Die 20 Prozent der vermögensstärksten Haushalte konnten
hingegen über einen Anteil am Gesamtvermögen von
61,1 Prozent verfügen.17 Vor diesem Hintergrund hat die
Quantifizierung eines durchschnittlichen Nettovermögens
je Haushalt von 202.558 Euro (ganz überwiegend
Immobilienwert) nur sehr geringen Informationswert.
Die Vermögensverteilung ist – wie bundesweit und
in allen hochentwickelten Ländern, zu denen zeitnahe
Vermögensverteilungen bekannt sind – sehr viel ungleicher
als die Einkommensverteilung.
Mit einem Gini-Koeffizienten von 0,62 ist die Vermögensverteilung
in Bayern jedoch etwas weniger ungleich als in Westdeutschland
(0,66).
Das durchschnittliche Nettogeldvermögen je Haushalt
lag in Bayern im Jahr 2003 bei 54.604 Euro18 bzw. 58.073
Euro19, in Westdeutschland hingegen bei 44.067 Euro
bzw. 47.892 Euro. Bei einer Betrachtung über alle Haushalte
nach der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers
schwankt das durchschnittliche Nettogeldvermögen
zwischen 25.231 Euro bei Haushalten mit
einem sonstigen Nichterwerbstätigen als Haupteinkommensbezieher
und Selbstständigenhaushalten mit
107.248 Euro (vgl. Darstellung 1.47).
Haushalte von Alleinerziehenden
haben danach 16.427 Euro Nettogeldvermögen,
Paare ohne Kinder im Haushalt und sonstige
Haushalte können über ein Nettogeldvermögen von
71.929 Euro bzw. 94.575 Euro verfügen.
57,7 Prozent der Haushalte – 5,9 Prozentpunkte mehr als
in Westdeutschland – verfügten 2003 über Immobilienvermögen,
51,7 Prozent nutzen ihr Wohneigentum bzw.
Teile davon selbst. Das durchschnittliche Nettoimmobilienvermögen
betrug 137.945 Euro bzw. 242.089 Euro.
Über das höchste Nettogesamtvermögen konnten erwartungsgemäß
die 45- bis 70-Jährigen verfügen. Haushalte
mit einem Mann als Haupteinkommensbezieher
hatten ein in etwa doppelt so hohes Vermögen als Haushalte
mit einer Frau als Haupteinkommensbezieherin.