Annie
Priv. Nutzer*in
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Hallo,
ich habe einen Brief erhalten indem unter anderem eine Bescheinigung gefordert wird ob mein Vermieter an mich untervermieten darf. Da ich erst seit über 10 Jahren hier wohne war das ja zu erwarten (nicht!).
Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich reagieren soll. Diesem Schreiben liegt keine RFB bei. Ist dies nun überhaupt ein Verwaltungsakt gegen den ich Widerspruch einlegen kann oder nur ein Informationsschreiben? SB schreibt er "bitte um Klärung" da in der Leistungsakte kein entsprechendes Dokument vorliegt.
Normalerweise würde ich das einfach ignorieren da eine solche Bescheinigung nicht unter die Mitwirkungspflichten fällt. Zur Berechnug der KDU ist das sowieso irrelevant. Und da ich hier nicht erst seit gestern wohne frage ich mich wieso SB das jetzt haben möchte.
Die Frage ist also ob ich Widerspruch einlegen kann/darf oder anders gesagt: Wie unterscheide ich einen Verwaltungsakt von einem Informationsschreiben? Nicht dass da noch irgendeine Frist abläuft.
Ich beziehe Rente wegen voller EM auf Dauer plus Grundsicherung.
ich habe einen Brief erhalten indem unter anderem eine Bescheinigung gefordert wird ob mein Vermieter an mich untervermieten darf. Da ich erst seit über 10 Jahren hier wohne war das ja zu erwarten (nicht!).

Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich reagieren soll. Diesem Schreiben liegt keine RFB bei. Ist dies nun überhaupt ein Verwaltungsakt gegen den ich Widerspruch einlegen kann oder nur ein Informationsschreiben? SB schreibt er "bitte um Klärung" da in der Leistungsakte kein entsprechendes Dokument vorliegt.
Normalerweise würde ich das einfach ignorieren da eine solche Bescheinigung nicht unter die Mitwirkungspflichten fällt. Zur Berechnug der KDU ist das sowieso irrelevant. Und da ich hier nicht erst seit gestern wohne frage ich mich wieso SB das jetzt haben möchte.
Die Frage ist also ob ich Widerspruch einlegen kann/darf oder anders gesagt: Wie unterscheide ich einen Verwaltungsakt von einem Informationsschreiben? Nicht dass da noch irgendeine Frist abläuft.
Ich beziehe Rente wegen voller EM auf Dauer plus Grundsicherung.