E
ExitUser
Gast
hallo, und danke das ihr so einen tollen widerspruch für die kindergeld verrechnug im februar2010 bereit gestellt habt.
nach dem ich im januar überzahlt wurde und mir im februar die kindergeld überzahlung wieder abgezogen wurde bin ich sofort in widerspruch gegangen. diesem wurde auch binnen 7 tagen statt gegeben, das geld erhielt ich zurück. nun erhielt ich von der arge leipzig einen anhörungsbogen das ich um 40euro (2kinder) überzahlt wurde. auf anfrage wurde mir mitgeteil das, dem widerspruch nur statt gegeben wurde da die verrechnung (also der abzug im februar) nicht rechtens war. zurück zahlen muss ich diese 40eu allerdings.
ich habe den widerspruch allerdings so verstanden das diese überzahlung ein fehler der arge war und ich der richtigkeit des bescheides vertraut habe...(...)und da das geld schon ausgegeben ist und mir nicht mehr zur verfügung steht, muss ich es nicht zurück bezahlen.
zudem ist es bei mir so, das ich noch mal eine schulische ausbildung mache und nur für meine kinder alg2 bekomme.ich selber habe wohngeld + bildungskredit und muss die krankenkasse aus eigener tasche bezahlen...ich habe also etwa 150eu weniger wie mit komplett alg2 für 3 personen(1erwachsener + 2kinder). ich bin gar nicht in der lage das geld zurück zu bezahlen...- bis zum 8.3. muss ich den anhörungsbogen ausgefüllt haben...- wie verhalte ich mich jetzt? muss ich die überzahlung zurück zahlen???wie argumentiere ich in dem anhörungsbogen???
zudem habe ich in diesen widerspruch doch nicht die verrechnung bemägelt sondern der tatsache das ich generell das geld zurück zahlen soll.hä???
nach dem ich im januar überzahlt wurde und mir im februar die kindergeld überzahlung wieder abgezogen wurde bin ich sofort in widerspruch gegangen. diesem wurde auch binnen 7 tagen statt gegeben, das geld erhielt ich zurück. nun erhielt ich von der arge leipzig einen anhörungsbogen das ich um 40euro (2kinder) überzahlt wurde. auf anfrage wurde mir mitgeteil das, dem widerspruch nur statt gegeben wurde da die verrechnung (also der abzug im februar) nicht rechtens war. zurück zahlen muss ich diese 40eu allerdings.
ich habe den widerspruch allerdings so verstanden das diese überzahlung ein fehler der arge war und ich der richtigkeit des bescheides vertraut habe...(...)und da das geld schon ausgegeben ist und mir nicht mehr zur verfügung steht, muss ich es nicht zurück bezahlen.
zudem ist es bei mir so, das ich noch mal eine schulische ausbildung mache und nur für meine kinder alg2 bekomme.ich selber habe wohngeld + bildungskredit und muss die krankenkasse aus eigener tasche bezahlen...ich habe also etwa 150eu weniger wie mit komplett alg2 für 3 personen(1erwachsener + 2kinder). ich bin gar nicht in der lage das geld zurück zu bezahlen...- bis zum 8.3. muss ich den anhörungsbogen ausgefüllt haben...- wie verhalte ich mich jetzt? muss ich die überzahlung zurück zahlen???wie argumentiere ich in dem anhörungsbogen???
zudem habe ich in diesen widerspruch doch nicht die verrechnung bemägelt sondern der tatsache das ich generell das geld zurück zahlen soll.hä???