RickBlaine
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Hallo,
ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber den Tipp bekommen dass wenn man z.B. Vollzeit gearbeitet hat, und zusätzlich durchgehend einen 450€ Job hatte, dass die 450€ dann bei Arbeitslosigkeit (der Vollzeitstelle) nicht angerechnet/abgezogen werden wenn die 450€ Beschäftigung lückenlos bestehen bleibt.
Im Netz finde ich dazu leider nichts. Kennt jemand so eine Regelung und kann mich auf entsprechende Paragraphen weiterleiten?
ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber den Tipp bekommen dass wenn man z.B. Vollzeit gearbeitet hat, und zusätzlich durchgehend einen 450€ Job hatte, dass die 450€ dann bei Arbeitslosigkeit (der Vollzeitstelle) nicht angerechnet/abgezogen werden wenn die 450€ Beschäftigung lückenlos bestehen bleibt.
Im Netz finde ich dazu leider nichts. Kennt jemand so eine Regelung und kann mich auf entsprechende Paragraphen weiterleiten?
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