Hallo Heidschnucke,
nun ja, was bei dir damals der Fall war und heute eben bei
Kreativlos muß ja nicht überein stimmen, oder.
Heutzutage wird alles mögliche Versucht, um eine mögliche EMR bzw. Teil-EMR zu vermeiden. Warum wohl sonst werden gut 50% der Anträge bereits beim ersten mal abgelehnt.
Hinter all dem steht sogar noch das BSG mit seiner Rechtsauffassung. Das LSG Berlin-Brandenburg hat vor nicht allzu langer Zeit einen Fall zugunsten eines Betroffenen entschieden, welche in Summe aller seiner gesundheitlichen EInschränkungen eine volle EMR zugesprochen bekam. Gegen dieses Urteil legte die DRV erwartungsgemäß Revision vor dem BSG Az.: B 13 R 7/18 R ein und vor kurzem kam es dazu zu einer mündlichen Verhandlung, zu welcher das BSG unzählige Experten schriftlich anfragte. Demnach gibt es in Deutschland Arbeit in ausreichendem Maß, welche eine Niederschwellige Tätigkeit umfassen soll wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.. Noch interesanter scheint dann die Aussage des BSG zu sein:
Mithin ist insoweit nicht generell von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszugehen.
Die bedeutet nun für die DRV wieder einmal juristisches Hochwasser, kann sie doch durch eine entsprechende Verweisung bei den Fällen wo nicht direkt eine gesundheitliche Leistungseinschränkung die Erwerbsfähigkeit auf 3-6 Std./tägl. bzw. sogar unter 3 Std./tägl. aus rein medizinischer Sicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt herab setzt, sich auf eine entsprechende Verweisung berufen.
Die dummen sind damit wieder einmal mehr die Kranken und noch schlimmer all jene welche bereits wegen des Alters wohlmöglich eh kaum noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Nur das ist eben nicht das Risiko der DRV, sondern alleine das der AfA.
Bei Tätigkeiten wie Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen, ist es inzwischen auch vollkommen irrelevant mit welchem Einkommen diese Arbeiten vergütet werden, sowe wie realitätsfern solche Arbeiten jenseits einer möglichen Umsetzung stehen, denn wer nicht mehr dauerhaft stehen, sitzen, gehen kann sowie nur noch leichte Tätigkeiten ausführen kann, soll bitte wie Reinigungsarbeiten verrichten, welcher in überwiegend gebückter Haltung verrichtet werden, oder Teile transportieren die wohl wegen ihrer Natur etwas wiegen. Hinzu käme noch die Frage, welcher Arbeitgeber jemanden mit solch multimorbiden Einschränkungen einzustellen bereit wäre, wenn dieser wohlmöglich noch einen SchwerB-Ausweis vorweisen könnte.
Bei alledem scheint dann auch interessant, daß die DRV selbst beim vorliegenden eines Reha-Abschlussberichtes mit einer Leistungsfähigkeit von z.B. nur noch 3-6 Std./tägl. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder gar unter 3 Std./tägl. sich selbst äußerst selten daran gebunden sieht entsprechend dem sozialmedizinischen Gutachten zu verfahren. Da wird seitens der Verwaltung einfach wiedersprochen das die gesundheitlichen Einschränkungen in dem Ausmaß vorliegen und der EMR Antrag dreist abgelehnt. Und dies ist wohlgemerkt keine Seltenheit, immerhin werden so fast 50% der Erstantäge beschieden.
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@Kreativlos
Ich habe den Eindruck, dass es einfacher ist sich mit dem Teufel zu einigen als mit der DRV.
Nun ja, da kann ich dir aus meiner eigenen leidlichen Erfahrung nur recht geben.
Mal sehen wie lange die DRV noch so weiter lügt. Im Moment habe ich das Gefühl, dass die zuständige Richterin auf den Lügen der DRV eingeht.
Nun ja, die DRV lügt nicht, die sehen das lediglich aus einer ganz anderen eben ihrer eigenen Verwaltungssicht. Du kannst mir glauben, ich hab diese Sichtweise bereits ausführlich kennen gelernt.
Ob der Richter hier jetzt wirklich parteiisch ist, daß kann unsereins mangels der Verfahrenskenntnis leider nicht beurteilen. Letzten Endes wird er sich aber eher seinen eignen Gutachter anschließen als den der DRV, denn immerhin läßt er sie ja deshalb anfertigen.
Ich persönlich befinde mich aktuell auch wieder einmal in einer Auseinandersetzung mit der DRV. Die haben mir jetzt zum 30.06.2019 meine seit über 20 Jahren gezahlte Rente von einem Tag auf den anderen auslaufen lassen. Angeblich reichen meine medizinischen Befunde nicht mehr für eine Rentenverlängerung aus. Der besondere Witz dabei ist, daß ich ein Gerichtsurteil für eine unbefristet BU-Rente bis zur Regelaltersrente habe, welche mir die DRV nach meiner Reha in 2012 dann zu einer vollen EMR Arbeitsmarktrente anhob. Selbst wenn man mir jetzt die Arbeitsmarktrente nicht mehr weiter zahlen will, dann muß zumindest die rangniedrigere BU-Rente jedoch laut § 89 Abs. 1 SGB VI ab dem Tag des Fristende (30.06.2019) der ja befristeten Arbeitsmarktrente an deren Stelle nathlos weiter gezahlt werden. Nun was glaubst du wohl, was das die DRV interessiert - nichts - rein gar nichts, zumal ich die DRV darauf auch noch ausdrücklich schriftlich hingewiesen hatte.
Da will man jetzt offenbar mit einem 20min. Gespräch (Anamnese) als auch 10min. Untersuchung (natürlich ohne Röntgenbilder, C´t bzw. MRT) durch deren ärztlichen Gutachter belegen, daß meine örthopädischen Erkrankungen per Wunderheilung verschwunden sind. Vielleicht spekuliert man ja auch seitens der DRV Verwaltung darauf mir eine fehlende Mitwirkung am Heilungserfolg zu unterstellen, weil ich mich in den letzten 20 Jahren nicht an der Wirbelsäule hab operieren lassen um meine Erwerbsfähigkeit zu verbessern - wer weiß das schon. Bei letzterem dürfte es hier wohl eher ein Schuß in den Ofen werden, denn solch riskante und komplizierte OP´s muß man sich lt. BSG eben keineswegs unterziehen, zumal damit weder meine BU-Rente noch eine Teil-EMR vermieden werden könnte.
Nun ja, also hab ich jetzt eine Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht gestellt, mal schauen wie die DRV darauf reagieren wird.
Grüße saurbier