Solo Morasso
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Also, sollte man die Schwerbehinderung erwähnen? SB meint "Nein"
weil Job bei ZAF wollen wir eh nicht.
Hat dein SB dies nur mit der möglichen Strafabgabe für die AG begründet oder geht es ihm eher darum, dass du schnell in Arbeit kommen sollst?.
Was im Umkehrschluß aber auch bedeuten kann, dass ich meine Schwächen im Vorstellungsgespräch nennen sollte, oder?
Also wenn man mich fragt ob ich teamfähig bin und ich mit "Nein, ich arbeite lieber alleine" antworte. Wäre das sanktionswürdig? Meine mittleren Depressionen und meine sozialen Schwierigkeiten im Umgang mit neuen, mir unbekannten, Personen sind dem Jobcenter seid Jahren bekannt. Obwohl ich diesbezüglich nichts weiter mehr unternehme.
In diesem Zusammenhang kann ich dazu nichts sagen, da mir dafür die Kenntnisse fehlen. Teamarbeit kann man aber normalerweise lernen.
Wo liege das Problem, wenn man sich "versklaven" lässt, indem man nun ein AV unterschreibt. Dann am ersten Tag, beim Bau der Pyramide, besonders "langsam" arbeitet. So das der Pharao einen nicht mehr haben möchte und der Verleiher einem dann kündigt?
Das wäre doch sanktionsfrei durchzubekommen, oder? Ich mein, man hat halt sein bestes gegeben. Oder übersehe ich da etwas?
Wenn du eine ordnungsgemäße Einweisung in die Ausführung der Arbeit erhalten hast und auch über die Kenntnisse dafür verfügst und du aus eigenem Antrieb langsam arbeitest,
Wenn zwischen dem ag und dem an Differenzen bestehen, dann darf der ag das anmahnen, schriftlich nachweislich, ansonsten darf er kündigen, aber die schuld nicht dem an zuweisen, solange er keinen Vorsatz nachweisen kann, was ohne arbeitsplatzbeschreibung schwer fallen dürfte.
Wenn ein ag jemanden einstellt, ohne dessen Sorgfalt oder Geschwindigkeit zu kennen, dann ist das gerade mal sein Pech und alles weitere eine Lüge.
Du bist schon lange auffällig hier...5ter Account?
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden?
@Solo Morasso: Wie hoch ist der GdB?
Unfassbar!
...Und wieso aendert sich die Beeintraechtigung genau zur Volljaehrigkeit?
Und wieso aendert sich die Beeintraechtigung genau zur Volljaehrigkeit?