Sollte man die Schwerbehinderung bei einem ZAF-Vorstellungstermin erwähnen?

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Solo Morasso

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Hallo und einen schönen ersten Advent.

Also, sollte man die Schwerbehinderung erwähnen? SB meint "Nein", denn viele Firmen zahlen lieber die zusätzliche Abgabe/Strafe als einen Schwerbehinderten einzustellen. Mein Bauchgefühl sagt "JA", weil Job bei ZAF wollen wir eh nicht. Aber durch das lesen vieler, vieler Beiträge hier, habe ich erfahren; das Zeitarbeitsfirmen besondere Bonusse/Vergütungen bei Einstellung erhalten.

Was meint ihr?


(Und ja, ich habe mich hier durchgelesen... Aber nach mehr als 100 Seiten, mit dazugehörigen Querverlinkungen, steigt doch kein normal sterblicher Mensch mehr durch.)
 
Es gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches aussagt, dass man die Schwerbehinderung, will man die Vorzüge dadurch haben, im Lebenslauf und auch im Anschreiben angeben muss.

Was der SB sagt, würde mich überhaupt nicht interessieren.

Ob eine ZAF Bonuszahlungen für dasd einstellen eines Schwerbehinderten bekommt, das weiß ich nicht.
 
Wenn jemand eine Schwerbehinderung hat und dadurch EInscränkungen, muss das ja bei der Arbeit berücksichtigt werden. Also muss der Arbeitgeber das wissen.

Wie soll der Arbeitgeber den Zusatzurlaub gewären und den besondern Kündigungsschutz beachten, wenn er von der Behinderung nichts weiss?

Allerdings stellen ZAFs nicht gerne Schwerbehinderte ein. Sie müssten ja bei jedem neuen Einsatz erstmal prüfen, ob der Arbeitsplatz leidensgerecht ist. DAs macht Arbeit und kostet Zeit. Beides mindert den Gewinn von ZAFFen, das mögen sie nicht.
 
hi
Unbedingt erst mal gibt es zB. mehr Urlaub und die Kündigung wird erschwert . Und dann darum nehmen diese.. Firmen dann gerne Abstand von einem weil man teurer wird und es Probleme gibt dies Personen schnell wieder los zu werden.

Und was die sich wo holen darf dir so egal sein . Aber besser erst dort gar nicht sich versklaven lassen und da ist die Chance mit der Schwerbehinderung sehr förderlich und bei dem Gespräch schön immer dezent darauf hinweisen. So wie sieht es den mit dem Extra Erholungsurlaub aus oder ist der Arbeitsplatz auch für mich Behindertengerecht und dann sehr beliebt wie ist das den mit der Behindertenvertretung geregelt bei ihnen weil ich mich ja sehr Stark Gewerkschaftlich und somit für die Gleichstellung von Behinderten Einsetze.

Und dann noch ja zZ geht es so aber muss halt damit rechnen öfters mal kurzfristig zum Dr gehen zu können das ist doch bestimmt schon mit dem Vierleihbetrieb geregelt oder .

Wenn die dann immer noch einen Wollen dann stellen die auch Tote ein .
 
Ich würde die Schwerbehinderung in jedem Fall angeben.

- Bei Zaf, damit die abgeschreckt sind

- Bei seriösen Firmen, damit man die Vorteile auch bekommt

- Im ÖD, damit die Chancen steigen eingestellt zu werden

- In allen Firmen, weil wer Dich dann immer noch einstellt, abseits des ÖD, will einen auch trotz Behinderung einstellen.
Da würde ich mich wohler fühlen.

Die Realität ist ausser beim ÖD aber eher negativ.
Die Arbeitswelt zieht keine Leute mehr mit, die irgendwelche Handicaps haben.
Traurig aber wahr.
 
Ok, dann werde ich es mal erwähnen. Ich wollte halt nur nicht, falls es diesen super/duper Bonus gibt, dass sie mich einstellen und ich da nicht mehr rauskomme. So von wegen; Ach, scheißegal wie oft der krankgeschrieben ist, scheißegal, dass wir ihn immer zur Arbeitsstelle fahren --> Der Bonus ist so gut, da sehen wir drüber hinweg.

Wird mein erste Gespräch seit langer Zeit, da werde ich mich eh nicht besonders gut anstellen. Aber seitdem ich einen "zusätzlichen" SB habe nehme ich alle Gespräche auf und analysiere sie zuhause. Was lief falsch/was geht besser. Ich weiß, nicht erlaubt und so. Aber ich publiziere es ja nicht in der öffentlichkeit. Es ist nur für mich.
 
Ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt.
Also, von einem Bonus habe ich nichts gefunden.
Wohl aber etwas über einen Eingliederungszuschuss wenn sie Schwerbehinderte einstellen.
Aber auch daran sind Bedingungen geknüpft.
50% Zuschuss gibt es, wenn ein Schwerbehindteter 24 Monate eingestellt wird, und 70 % für 36 Monate.

Und ich wage zu bezweifeln, dass sich eine ZAF so lange wegen dem Zuschuss an einen Arbeitnehmer bindet.

Ich für meinen Teil würde bei jeder Bewerbung meine Schwerbehinderung angeben.
Zumal ich dadurch ja auch etliche Einschränkungen habe, die ich bei einem Vorstellungsgespräch sowieso offenlegen müsste, wenn sie mich bei der ausgeschriebenen Stelle einschränken würden.
 
Also, sollte man die Schwerbehinderung erwähnen? SB meint "Nein"

Hat dein SB dies nur mit der möglichen Strafabgabe für die AG begründet oder geht es ihm eher darum, dass du schnell in Arbeit kommen sollst?

Es gibt Urteile, die belegen, dass du dich nicht besser machen musst, als du es tatsächlich bist. Wenn du also schwerbehindert bist, dann gibst du dies also einfach an. Dein SB kann nichts dagegen machen.
 
Es gibt halt solche Komiker.

Mir hat auch mal jemand gesagt, ich solle in der Bewerbung meine Behinderung verheimlichen. Nur, ich bin mit dem Rollstuhl unterwegs und selbst wenn ich laufe, sieht jeder, der nicht blind ist, dass da was nicht stimmt. Das hat dann also nur den negativen Effekt, dass ich den Leuten beim VG gegenüberstehe uns sie erstmal völlig schockiert sind.

Meinen GdB 100 gabe ich allerings nur bei großen Firmen und öD angegeben. Wenn das jemand liest, der keine Ahnung hat, dann schreckt das auch wieder ab.

Also da muss man einen individuellen Weg finden.
 
Hat dein SB dies nur mit der möglichen Strafabgabe für die AG begründet oder geht es ihm eher darum, dass du schnell in Arbeit kommen sollst?.

Wie es wohl bei jedem SB so ist, ging es ihm wohl um "schnell in Arbeit".

Zu deiner zweiten Antwort: Das habe ich hier auch gelesen. Wenn man seine Bewerbung mit falschen Tatsachen verschönert und dieses irgendwann herauskommt, dann kann/wird man wahrscheinlich fristlos gekündigt werden und bekommt vielleicht auch eine Schadensersatzklage an den Hals.

Was im Umkehrschluß aber auch bedeuten kann, dass ich meine Schwächen im Vorstellungsgespräch nennen sollte, oder? Also wenn man mich fragt ob ich teamfähig bin und ich mit "Nein, ich arbeite lieber alleine" antworte. Wäre das sanktionswürdig? Meine mittleren Depressionen und meine sozialen Schwierigkeiten im Umgang mit neuen, mir unbekannten, Personen sind dem Jobcenter seid Jahren bekannt. Obwohl ich diesbezüglich nichts weiter mehr unternehme.
 
Was im Umkehrschluß aber auch bedeuten kann, dass ich meine Schwächen im Vorstellungsgespräch nennen sollte, oder?

Damit sind eher solche Dinge gemeint, wie:

- körperliche Beeinträchtigungen, sofern diese die Arbeit beeinträchtigen,
- fehlende Kenntnisse oder Qualifikationen, sofern man diese nicht in der Einarbeitungszeit erlernen kann,
- fehlende Mobilität in Verbindung mit den Arbeitszeiten.


In diesem Zusammenhang kann ich dazu nichts sagen, da mir dafür die Kenntnisse fehlen. Teamarbeit kann man aber normalerweise lernen.
 
In diesem Zusammenhang kann ich dazu nichts sagen, da mir dafür die Kenntnisse fehlen. Teamarbeit kann man aber normalerweise lernen.

Lernen kann man das nicht, behandeln müsste man das. Aber lassen wir das. Wahrscheinlich hast du recht.

Eine Frage hätte ich aber noch: Wo liege das Problem, wenn man sich "versklaven" lässt, indem man nun ein AV unterschreibt. Dann am ersten Tag, beim Bau der Pyramide, besonders "langsam" arbeitet. So das der Pharao einen nicht mehr haben möchte und der Verleiher einem dann kündigt?

Das wäre doch sanktionsfrei durchzubekommen, oder? Ich mein, man hat halt sein bestes gegeben. Oder übersehe ich da etwas?
 

Es käme darauf an, wer die Gründe für die langsame Arbeit zu vertreten hat. Wenn du eine ordnungsgemäße Einweisung in die Ausführung der Arbeit erhalten hast und auch über die Kenntnisse dafür verfügst und du aus eigenem Antrieb langsam arbeitest, dann bist du selbst dafür verantwortlich. Ein AG kann zwar in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, jedoch wird sich das JC dafür interessieren, wieso du innerhalb so kurzer Zeit nach der Arbeitsaufnahme deinen Job verloren hast. Ob das JC dich in dem Fall sanktioniert, hängt auch davon ab, ob der AG in der Kündigung einen Grund angibt oder nicht.
 
Wenn du eine ordnungsgemäße Einweisung in die Ausführung der Arbeit erhalten hast und auch über die Kenntnisse dafür verfügst und du aus eigenem Antrieb langsam arbeitest,

Was für ein Blödsinn....für wen arbeitest du eigentlich?

Wenn zwischen dem ag und dem an Differenzen bestehen, dann darf der ag das anmahnen, schriftlich nachweislich, ansonsten darf er kündigen, aber die schuld nicht dem an zuweisen, solange er keinen Vorsatz nachweisen kann, was ohne arbeitsplatzbeschreibung schwer fallen dürfte. Wenn ein ag jemanden einstellt, ohne dessen Sorgfalt oder Geschwindigkeit zu kennen, dann ist das gerade mal sein Pech und alles weitere eine Lüge.

Du bist schon lange auffällig hier...5ter Account?
 

Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden? Wenn ja, dann wüsstest du, dass ich mit Einweisung genau dies meinte, dass der AN eine ausführliche Einweisung und Beschreibung der Arbeit erhalten hat. Wenn diese fehlt, dann sieht die Sache schon anders aus. Sollte die Arbeitsgeschwindigkeit für die Erledigung der Arbeit wichtig sein, wird der AG diese entsprechend überwachen und sich bei Abweichungen bei dem AN dazu informieren, aus welchen Gründen dieser langsamer arbeitet als die anderen.

Wenn ein ag jemanden einstellt, ohne dessen Sorgfalt oder Geschwindigkeit zu kennen, dann ist das gerade mal sein Pech und alles weitere eine Lüge.

In VGs wird also nur seitens der AG gelogen?

Du bist schon lange auffällig hier...5ter Account?

Ich weiß nicht, wen oder was du meinst. Du scheinst da etwas zu verwechseln. Ich gebe nur meine Ansicht und Einschätzung der Lage wieder.
 
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden?

Ja, ich habe ganz genau verstanden, das du mit merkwürdigen phantastereien zulasten der Arbeitnehmer arbeitest...

Was du dir vorstellst, ist leider nur noch selten der Fall...vor allem wenn festangestellte einen leihsklaven einarbeiten sollen...die festangestellten haben verstanden, wer ihnen die gutbezahlten festanstellungen streitig macht.
 
@Solo Morasso: Wie hoch ist der GdB?

Ach, der ist nicht hoch. Dazu muss ich aber erstmal sagen, daß ich den genauen Wert nicht kenne. Habs vergessen, hab mich jahrelang nicht drüm gekümmert, war mir halt peinlich mit so einen Ausweis rumzulaufen. Und jetzt wo es drauf ankommt finde ich den auch nicht mehr wieder. Gestern beim Landesamt für soziale Dienste angerufen wollten mir aber keine Auskunft am Telefon geben. Aber wenigstens habe ich den jetzt neu beantragt, muss nur noch ein Passfoto hinschicken. Anfang nächsten Jahres sollte ich dann wieder im Besitz so eines Ausweises sein. Der GdB müsste so bei etwas über 50 liegen. Früher als Jugendlicher hatte ich 100 und H, dieses wurde aber bei meinem 18. Geburstag geändert.
 

Unfassbar? Meinst du, weil es mir peinlich war? Naja, das war noch so eine Sache aus der Jugend. Ich sage nur: Kinder können grausam sein. Und das hat sich halt lange, lange Zeit in mir eingebrannt. Oder, dass die Behörde meinte; mir mit dem 18. Geburtstag meine 100% und das H zu nehmen?
 
Ein GdB 100 mit Merkzeichen H ist keine Kleinigkeit. Egal ob mit oder ohne Ausweis, die Behinderung ist da.

Mit dem Ausweis und insbesondere dem H sind auch einige Verguenstigungen verbunden.

Und wieso aendert sich die Beeintraechtigung genau zur Volljaehrigkeit?
 
Und wieso aendert sich die Beeintraechtigung genau zur Volljaehrigkeit?

Die Beeinträchtigung ändert sich nicht, höchstwahrscheinlich jedenfalls.

Es ist (so war es zumindest mal so), daß das H und die 100% (Hochstufung) bei manchen Krankheiten, z.B. Diabetes, Taubheit, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres quasi als „Goodie“ gewährt wird bzw. gewährt wurde.
 
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