Sollte man die Miete vom JC direkt an den Vermieter überweisen lassen oder besser nicht?

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Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Hallo,

mein Freund von mir stellt zum ersten Mal den Hauptantrag ALG 2 und muss dafür auch die KDU ausfüllen. Er möchte gerne die Miete dann selbst an den Vermieter überweisen, da er auf Grund einer Garage eh monatlich Geld an den Vermieter überweisen muss.

Allerdings ist er nicht ganz sicher ob das nun eine gute oder schlechte Idee ist oder ob die Miete doch vom JC an den Vermieter überweisen lassen soll. Und wie läuft das eigentlich wenn er mal eine Sanktion bekommen sollte, wird dann auch immer die Miete mit sanktioniert.

Was ist Eure Meinung dazu, wie macht Ihr das mit der Miete? Danke für Eure Meinungen!

cadmolino
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Miete vom JC direkt an Vermieter überweisen lassen oder besser nicht

Ich würde die Miete selber überweisen. Das JC hat keinen Vertrag mit dem Vermieter und ein erwachsener Mensch regelt seinen Kram selber.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Miete vom JC direkt an Vermieter überweisen lassen oder besser nicht

@cadmolino

da er auf Grund einer Garage eh monatlich Geld an den Vermieter überweisen muss.

Also steht die Garage nicht im Mietvertrag, richtig?

Er möchte gerne die Miete dann selbst an den Vermieter überweisen,

Ja das kann er per Lastenschrift doch machen.

Allerdings ist er nicht ganz sicher ob das nun eine gute oder schlechte Idee ist oder ob die Miete doch vom JC an den Vermieter überweisen lassen soll.

Warum will er denn das, hatte er mal Mietrückstand?

Und wie läuft das eigentlich wenn er mal eine Sanktion bekommen sollte, wird dann auch immer die Miete mit sanktioniert.

In diesem Faden Post 8 findest du auch noch Hinweise bzw. §§

"Die Antwort": Sanktion der Miete?

und hier noch ein Hinweis zur Sanktion § 31a SGB II

3Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.

Text hervorgehoben.
 

ladydi12

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Hallo zusammen,

ich habe den Thread mal ins passendere Unterforum "Kosten der Unterkunft" verschoben.:icon_cool:

meint ladydi12
 

Solanus

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Das rechtliche Problem dabei ist, wenn die Miete verspätet vom JC kommt, haftet generell trotzdem der Mieter.

Wenn dies zweimal passiert, fliegt der Mieter und nicht das JC .

Dazu kommt, dass der Mieter von Zahlungsrückständen erst erfährt, wenn dies schon passiert ist. Manche Vermieter warten direkt darauf, dass zwei Kaltmieten aufgelaufen sind, um Ihre Mieter auszutauschen, weil jede Neuvermietung eine um 10 % höhere Miete ermöglicht.

Miete generell selbst überweisen. Dies gilt für alle Zahlungspflichten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 48050

Gast
Danke für Eure Antworten.

@Seepferdchen: doch die Garage steht mit im Mietvertrag und laut Auskunft vom JC müssen sie die Kosten für eine Garage nicht übernehmen oder ist das Falsch?
 

22ohhappy

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Vom JC Miete direkt überweisen lassen,
ist nur hilfreich, wenn man Mietrückstände hatte, als Beruhigung für den Vermieter.
Die Garage wird wohl nur übernommen, wenn es eine Mussanmietung ist z. B. wenn es eigene Tiefgarage des Hauses ist.
 

Seepferdchen 2010

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@cadmolino

doch die Garage steht mit im Mietvertrag und laut Auskunft vom JC müssen sie die Kosten für eine Garage nicht übernehmen oder ist das Falsch?

Hier muß genau darauf geachtet werden was im Vertrag steht:

Da muß stehen das deine Wohnung nur zusammen mit der Garage angemietet werden kann und das eine Weitervermietung dem Mieter untersagt ist.

Bitte schau mal in deinen Vertrag.
 

romeo1222

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Vom JC Miete direkt überweisen lassen,
ist nur hilfreich, wenn man Mietrückstände hatte, als Beruhigung für den Vermieter.

Manche Vermieter möchten bei Neuanmietung auch direkt die Miete von der Behörde erhalten, hatte ich schon mehrmals, sonst bekommt man die Wohnungen nicht. Aber sowas kann man ja im nachhinein ändern, sodass die Miete von einem dann wieder selbst gezahlt wird.

Ansonsten stimme ich Solanus zu, sehr passend geschrieben.
 

iSlave

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Manche Vermieter möchten bei Neuanmietung auch direkt die Miete von der Behörde erhalten, hatte ich schon mehrmals, sonst bekommt man die Wohnungen nicht. Aber sowas kann man ja im nachhinein ändern, sodass die Miete von einem dann wieder selbst gezahlt wird.

Stimmt. Nach etwa ein bis drei gezahlten Mieten zählt es nicht mehr als Einmietbetrug.
 
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