Hallo zusammen.
Ich plane schon länger meine Selbständigkeit (positive Beurteilung eines Steuerberaters und der IHK) und hatte dbzgl. auch schon Gespräche mit der hiesigen Sachbearbeiterin, die sich um Selbständige kümmert. Dazu hatte ich ihr bereits meinen Businessplan vorgelegt (ich weiss, mittlerweile habe ich hier gelesen, dass man das niemals tun sollte). Anfangs sagte sie mir auch ihre Unterstützung zu und bot mir sogar an, einen Gründungsberater „zu übernehmen“. Ich habe also meine weiteren „Hausaufgaben“ gemacht, einen Gründungsberater gesucht (der auch mit Arbeitslosen arbeiten will, was hier leider eher selten ist), als plötzlich eine Zuweisung zu einer Maßnahme bei einem MT kam (Profiling). Auf Anraten des Forums hier habe ich bei der Maßnahme keinen Vertrag unterschrieben, was mir nun wohl übel ausgelegt wurde, denn es ist ein guter Partner des JC und eine vorab eingekaufte Maßnahme.
Ich erhielt dann von dieser SB etwas später eine Einladung, wo sie mit mir über den ersten Arbeitsmarkt sprechen wollte. Die Selbständigkeit war für sie wohl kein Thema mehr, es ging ihr nur noch um eine Anstellung, die ich mir suchen sollte. Ich habe dann aber dennoch einen Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (für den Gründungsberater) gestellt. Seitdem meldet sich meine Sachbearbeiterin aber nicht mehr. Trotz Einschreiben, trotz Mails, trotz Erinnerungsschreiben. Den Businessplan hat sie seit sieben Monaten vorliegen (und noch gar nicht reingeguckt), der Antrag wurde vor vier Wochen gestellt.
Jetzt meine Befürchtung: Da ich seit mehr als sieben Jahren im SGB II hänge, vermute ich, dass ich in dieses neue „Teilhabechancengesetz“ gesteckt werden soll. Mir fällt sonst nicht ein, warum überhaupt kein Reaktion kommt. Außer, dass auf Zeit bis zum 1.1.2019 gespielt wird.
Und nun meine Frage: Würde es mir helfen, wenn ich noch in diesem Jahr eine Selbständigkeit anmelde? (Die nichts mit der anderen, geplanten Selbständigkeit zu tun hat) Diese wäre ebenfalls Vollzeit, allerdings braucht es natürlich etwas, bis ich diese so aufgebaut habe, dass ich damit auch Geld einnehme, bzw. Gewinn erwirtschafte. Schützt diese (Vollzeit-) Selbständigkeit davor, dass ich einfach einem Arbeitgeber (oder Maßnahme) zugewiesen werden kann?
Es existiert übrigens bisher keine EGV, aber die Einladung dazu kann ja jederzeit kommen. Ich bin da momentan etwas ängstlich und möchte keinesfalls, dass ich vor Jahresfrist etwas verpasse/unterlasse.
Ich hoffe, ich habt da ein paar Ratschläge.
Ich plane schon länger meine Selbständigkeit (positive Beurteilung eines Steuerberaters und der IHK) und hatte dbzgl. auch schon Gespräche mit der hiesigen Sachbearbeiterin, die sich um Selbständige kümmert. Dazu hatte ich ihr bereits meinen Businessplan vorgelegt (ich weiss, mittlerweile habe ich hier gelesen, dass man das niemals tun sollte). Anfangs sagte sie mir auch ihre Unterstützung zu und bot mir sogar an, einen Gründungsberater „zu übernehmen“. Ich habe also meine weiteren „Hausaufgaben“ gemacht, einen Gründungsberater gesucht (der auch mit Arbeitslosen arbeiten will, was hier leider eher selten ist), als plötzlich eine Zuweisung zu einer Maßnahme bei einem MT kam (Profiling). Auf Anraten des Forums hier habe ich bei der Maßnahme keinen Vertrag unterschrieben, was mir nun wohl übel ausgelegt wurde, denn es ist ein guter Partner des JC und eine vorab eingekaufte Maßnahme.
Ich erhielt dann von dieser SB etwas später eine Einladung, wo sie mit mir über den ersten Arbeitsmarkt sprechen wollte. Die Selbständigkeit war für sie wohl kein Thema mehr, es ging ihr nur noch um eine Anstellung, die ich mir suchen sollte. Ich habe dann aber dennoch einen Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (für den Gründungsberater) gestellt. Seitdem meldet sich meine Sachbearbeiterin aber nicht mehr. Trotz Einschreiben, trotz Mails, trotz Erinnerungsschreiben. Den Businessplan hat sie seit sieben Monaten vorliegen (und noch gar nicht reingeguckt), der Antrag wurde vor vier Wochen gestellt.
Jetzt meine Befürchtung: Da ich seit mehr als sieben Jahren im SGB II hänge, vermute ich, dass ich in dieses neue „Teilhabechancengesetz“ gesteckt werden soll. Mir fällt sonst nicht ein, warum überhaupt kein Reaktion kommt. Außer, dass auf Zeit bis zum 1.1.2019 gespielt wird.
Und nun meine Frage: Würde es mir helfen, wenn ich noch in diesem Jahr eine Selbständigkeit anmelde? (Die nichts mit der anderen, geplanten Selbständigkeit zu tun hat) Diese wäre ebenfalls Vollzeit, allerdings braucht es natürlich etwas, bis ich diese so aufgebaut habe, dass ich damit auch Geld einnehme, bzw. Gewinn erwirtschafte. Schützt diese (Vollzeit-) Selbständigkeit davor, dass ich einfach einem Arbeitgeber (oder Maßnahme) zugewiesen werden kann?
Es existiert übrigens bisher keine EGV, aber die Einladung dazu kann ja jederzeit kommen. Ich bin da momentan etwas ängstlich und möchte keinesfalls, dass ich vor Jahresfrist etwas verpasse/unterlasse.
Ich hoffe, ich habt da ein paar Ratschläge.