Sollte ich meine Prämienzahlung noch nachträglich zur ALG1-Berechnung angeben?

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Hallo,

zu den Fakten:

Arbeitsende Arbeitgeber: 09/2018
Zahlung von ALG1 : ca. 11 Monate
Prämie von AG aus 2018 erhalten: 05/2019

In der Arbeitsbescheinigung vom AG wurde die Prämie noch nich angegeben.
Da diese erst im Mai und somit nicht bis zum 31.03. gezahlt wurde, also beitragsfrei*, stellt sich mir die Frage, ob diese für Punkt 8.1 der Arbeitsbescheinigung "Beitragspflichtige Einmalzahlungen" überhaupt relevant ist?

*Quelle: SV-Beiträge auch nach Beschäftigungsende
Lese ich aus der Quelle korrekt heraus, dass die Einmalzahlung nicht beitragspflichtig ist bzw. dementsprechend beitragsfrei ist?

Daraus abgeleitet die Eingangsfrage:
Sollte ich meine Prämienzahlung noch nachträglich zur ALG1 -Berechnung angeben bzw. vom Arbeitgeber noch verlangen diese in eine neue Arbeitsbescheinigung aufnehmen zu lassen?
Um dann zu erreichen, dass das ALG1 rückwirkend erhöht wird.

Oder könnte mir dies sogar zum Nachteil ergeben, dass ich während ALG1 -Bezug eine Prämie/Einmalzahlungen meines alten AG erhalten habe?

Vielen Dank euch!
315
 
Nachteile emtstehen dir nicht. Aber da die Prämie nicht mehr vor ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde, wirkt sich die Zahlung auch nict erhöhend auf das ALG I aus. Ichhatte eien ähnliche situation in 2017.
 
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