Soll plötzlich Praktikum während Maßnahme machen - Ist das so okey?

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ardakop

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Habe derzeit etwas bedenken ob alles korrekt abläuft und ich nicht in eine Falle tappe, voralleim weil SB dem MT alles zumindest "telefonisch" mitteilt und abspricht. Ich erhalte Info nur über MT!

Folgendes:

Nach Antrag auf Bildungsgutscheine kam der SB plötzlich auf die Idee den Maßnahmeträger zusätzlich einzuschalten um mir einen Praktikumsplatz zu suchen. Ohne kein Bildungsgutschein. Hab ja nichts dagegen aaaber!

Den Praktikumsplatz darf ich selbst nicht suchen, man habe Beziehungen man hätte schon einen, vorher angucken nicht erwünscht, extra Praktika Vertrag nur mit MT da alles darüber laufen soll auch wegen "Versicherung", alles während der Maßnahme(anderes Ziel) für ein zwei Wochen(min.40h-Woche), wie ich es abbrechen darf + freinehmen z.B. bei Einladung zu Bewerbungsgespräch auch keine Ahnung sowie wird das Praktikaunternehmen eine Empfehlung schriftlich ans JC senden. Sollte das nicht gut sein, kein Bildungsgutschein.

Ich fühle mich etwas unwohl vorallem wg . der letzten Monate.
Was soll ich nun tun, auf was achten?
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Kein Praktikum machen. Ohne schriftliche Infos die du selbst überprüfen kannst schon mal gar nicht.

Warum willst du sonMüll machen?
Alles was du nicht willst blockst du ab.
 

Thani

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Normalerweise hätte ich gesagt, du stellst einen Antrag auf Bildungsgutschein und wartest auf die OFFIZIELLE Antwort und irgonierst alles blabla, was mit dem Antrag nichts zu tun hat.
Wird der Antrag abgelehnt und die Begründung scheint dir fadenscheinig, wie etwa in deinem Fall "machen sie ein Praktikum dann bekommen sie einen", dann würde ich Rechtsmittel einlegen.

Das Problem ist der Bildungsgutschein ist eine KANN-Leistung. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber da du hier keinen geregelten Anspruch auf den Gutschein hast, wird wohl eine Vielzahl an Gründen für die Ablehnung zulässig sein oder zumindest nur sehr schwer angreifbar.

Ich würde mich schriftlich "interessiert" am Praktikum zeigen und vor lauter Interesse direkt mal Praktikumsunterlagen verlangen, natürlich inklusive der vermittelten Fähigkeiten/Kenntnisse, des zeitlichen Ablaufes UND GANZ WICHTIG, ob es bezahlt/nicht bezahlt ist, wer übernimmt evtl Fahrtkosten (im voraus) und last but not least wie das Praktikum für dich einen konkreten Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ist.

Wenn man dir dann darauf keinen Vertrag zuschickt, oder dir die Informationen nicht zukommen lässt, sind dir fürchte ich die Hände gebunden, denn wie willst du denn so ein Praktikum antreten...
 

ardakop

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Ich danke euch beiden für eure Antworten.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe . Ich hoffe in Zukunft so besser Sachen aus dem Weg gehen zu können die ich nicht will.
Ich selber komme nicht auf diese überraschenden Ideen.

Aber das mit dem schriftlich interessiert sein ist interessant. Ich meine es richtig verstanden zu haben ;)

Schwere Zeit gerade, aber ich werde weiter machen. Nochmals vielen lieben Dank. Ich hoffe ich habe in diesem Thema keine weiteren Probleme mehr :(
 

Gemcitabine

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Das hört sich doch einfach nach einer Erpressungsnummer an.

Welchen Mehrwert hat das Praktikum für dich, auch konkret im Kontext deines Bildungsgutscheines?

Soll das ein Beleg dafür werden, dass du in der Lage bist, pünklich zuverlässig zu erscheinen? So als Überprüfung deiner Einsatzbereitschaft, bevor es die Investition gibt?

Oder nimmst du bereits seit Monaten an einer Maßnahme teil? Dann wäre das ja ohnehin hinfällig, auch wenn es nebenbei gesagt genauso eine vorgeschobene Ausrede und ein rechter Kuhhandel ist.
Wer eine Reha oder sonstige Heilbehandlung genehmigt kriegt, die wohl noch viel kostenintensiver ausfallen dürften als dieser Maßnahmekokolores des JC , muss sich ja auch nicht vorab bewähren und beweisen.

Man sollte überlegen, ob man bei diesem Spiel -zu deren Bedingungen- mitmacht, mal so grundsätzlich.

Allein bei der Ansage, "anschauen gibts nicht, die Katze wird im Sack gekauft, eventuell möglicherweise kommen wir Ihnen ja dann als Gegenleistung auch ein Stückchen entgegen (hast du das schriftlich?) -- wäre bei mir schon der Ofen der Kooperationsbereitschaft aus.
Das ist keine Geschäftsbeziehung oder Dienstleistung auf Augenhöhe mit seriösen Partnern, sondern Ausnutzung von Notlage und Abhängigkeitsvertiefung.

Das müsste schon ein besonders wertvoller, aussichtsreicher, umwerfender Bildungsgutschein sein, um bereit zu sein, solche "Opfer" zu bringen. Kann im Einzelfall ja mal der Fall sein....

Trau deiner Wahrnehmung, wenn sich das ganz unrecht und falsch anfühlt, mach es nicht!
 
E

ExUser 44963

Gast
Was geht da ab?

Bildet sich dieser SB allen Ernstes ein, Verfügungsgewalt über die Ausbildungsleitung und -inhalte des Maßnahmeträgers zu haben??
 
Z

ZarMod

Gast
Ich hoffe in Zukunft so besser Sachen aus dem Weg gehen zu können die ich nicht will.
Ich selber komme nicht auf diese überraschenden Ideen.
Nutzt aber herzlich wenig, wenn diese Ideen ► nicht umgesetzt werden.
Angst ist wirklich ein schlechter Ratgeber. Ich will Dir keinen Vorwurf machen. Aber eine Gegenwehr erfordert Mut.
Ich fühle mich etwas unwohl vorallem wg . der letzten Monate.
Nachvollziehbar, weil Du in Deinem Sinne nichts erreicht hast. Mache Dir eine sorgfältige Strategie zur Aufgabe.
Klar, der Anfang ist schwer, doch auf lange Sicht wirkt es nachhaltig - nicht nur mit einem gestärkten Selbstbewußtsein.
Im Verlauf der immer wiederkehrenden, gleichen Sachverhalte sehe ich leider viel zu viele einknicken.
 

ardakop

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Nutzt aber herzlich wenig, wenn diese Ideen ? nicht umgesetzt werden.
Angst ist wirklich ein schlechter Ratgeber. Ich will Dir keinen Vorwurf machen. Aber eine Gegenwehr erfordert Mut.
Nachvollziehbar, weil Du in Deinem Sinne nichts erreicht hast. Mache Dir eine sorgfältige Strategie zur Aufgabe.
Klar, der Anfang ist schwer, doch auf lange Sicht wirkt es nachhaltig - nicht nur mit einem gestärkten Selbstbewußtsein.
Im Verlauf der immer wiederkehrenden, gleichen Sachverhalte sehe ich leider viel zu viele einknicken.

Ich habe zumindest eine Strategie in Sachen Zukunft und werde nicht aufgeben da voran zu kommen. Ich muss selbstbewusster und stärker werden, zugleich wieder die coolness zurückgewinnen um lockerer mit allem umzugehen. Was daraus wird und ob JC unterstützten tut ist eine andere Frage. Bin froh das ich eine Familie habe wo hinter mir steht und das ich hier im Forum Hilfe erhalte sowie bei Beratungsstellen HartzIV im Umkreis.
Ich bin mittlerweile aus der Maßnahme draussen. Wurde unerwartet abgemeldet. Hoffe ich bekomme keinen Ärger deswegen. Wenn ja werde ich mich wehren. Ich meine jemand hat einen Avatar wo steht wer sich nicht wehrt lebt verkehrt :)
 

Sprotte

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Aber eine Gegenwehr erfordert Mut.

....und "googeln" :

Bediene ich mich erstmal bei den Kollegen von gegen-hartz,die mir bestimmt nicht böse sind deshalb :

Grundlage ist ein dafür vorher zwischen Leistungsträger und Arbeitgeber über das Praktikum zu schließender Maßnahmevertrag, womit der Arbeitslose in dieser Zeit sowohl über den Leistungsträger gegen Arbeitsunfälle versichert ist, als auch sein ALG II weiter erhält.

Ah ja......da der LEISTUNGSträger wohl kaum der Massnahmeträger ist ,wäre eine meiner vielen Fragen,wieso ich plötzlich über den Massnahmeträger versichert sein soll.

Ein solches Praktikum ist dann nichts anderes als eine Eingliederungsmaßnahme zur Eignungsfeststellung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III.

§§ sind immer gut,man kann sie nachschlagen,z.B. in den Fachlichen Hinweisen --> KLICK und was seh ich dort im Fettdruck :
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
....natürlich les ich alles,steht sicher auch irgendwo im langen Text die Zuständigkeit.... (vermutlich wieder mal der Leistungsträger).

Das ist also eine MAG ? Nun,dann schaue ich doch mal beim Jobcenter vorbei :
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenter eine MAG zur Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden..........Die Förderung ist u.a. ausgeschlossen, wenn..... ---> KLICK

......aus dem Text schliesse ich,das mein "Verhandlungspartner" kein Massnahmeträger,sondern immer noch das JC ist und die Zuweisung (und Beantwortung sämtlicher Fragen,steht ja auch so im Gesetz) von dort zu kommen hat......"Fragen über Fragen".


Zurück zu den Kollegen von gegen-hartz :
Wenn es allein darum geht, für den Arbeitgeber – ohne Unterschied zum normalen Arbeitnehmer – eine Arbeitsleistung zu erbringen.......Scheinpraktikum .... und hier der Link --> KLICK

Scheinpraktikum.....okeyyyy.....erstmal gucken,was ist überhaupt ein Praktikum,dazu hat das BMAS eine nette PDF,lese ich doch mal ---> KLICK

...im Anhang finde ich einen Vertrag für ein freiwilliges Praktikum.Welche Überraschung,der eine Vertragspartner ist der AG und kein Massnahmeträger......

.....und zum (bei den Kollegen erklärten ) Scheinpraktikum gab es doch bereits ein Urteil ? ....aber sicher doch : LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15 ....Fundstelle --> KLICK

....also,was soll die Geschichte nun sein ? MAG oder Praktikum und mit welcher Befugniss delegiert das JC ureigene Aufgaben an einen Massnahmeträger,der selbstständig MAGs abschliessen und zuweisen kann ? Seltsam......und welche Befugniss hat ein Massnahmeträger Verträge abzuschliessen,die ausschliesslich zwischen AG und Praktikant existieren.......

......da ist es wieder : Fragen über Fragen.


.....aber vielleicht bin ich ja auch "blond" *wie Pixelschieberin immer so schön sagt..... :icon_hihi:
 
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