Soll laut EGV zu INGA gehen. Was ist das und wie kommt man da raus?

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eloelo1

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Hallo Freunde,

Empfange ALG1 , jetzt 5 Monate lang.

Hatte schon ein Bewerbungs Einzelcoaching absolviert, heute der 3. Termin beim SB . Kritisiert trotz Coaching meine Bewerbungen (Kleinigkeiten, Zeilenabstand) obwohl sich etliche Antworten und 2 Vorstellungsgespräche ergeben haben seit dem Coaching.

Jetzt hat er mir einen Flyer von INGA (Interne ganzheitliche Intergrationsberatung) auf den Tisch gelegt. "Die sind da richtig toll und helfen wo sie können. Das ist auch keine Maßnahme". Ich fragte ob das nötig sei nach dem Coaching und anscheinend scheint es jetzt zu klappen mit den Bewerbungen? (habe mich selber viel beworben, ohne irgendwelche VVs zu erhalten)

Direkt EGV ausgedruckt zum Unterschreiben, habe um eine Bedenkzeit gebeten. Habe eine Woche Zeit.

Habe es so verstanden das sich die INGA dann um mich kümmert und nicht mehr der SB .

Sollte ich die so unterzeichnen? Ist INGA zwingend? Die RFB soll genau was bedeuten?

EGV im Anhang, freue mich über eure Meinung und vielen Dank im Voraus.
 

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Katzenstube

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

ähem....
Inga steht für Integration Langzeitarbeitsloser....

Ich mit meinen stolzen 55 wurde da gleich reinjustiert. Ja, sehr hilfreich war die Dame: Jobs von rund 100 km Entfernung, VV 's die absolut nicht meinem Wissen oder können entsprechen und natürlich der Versuch einem eine ZAF aufs Auge zu drücken.

Nun ja, die Hilfe war etwas absonderlich.... Meine Bewerbung habe ich so oder so zu schreiben, mein Foto habe so oder so auszusehen und überhaupt..... Zu dem Zeitpunkt war ich zwei Monate Arbeitslos, hatte rund 15 Vorstellungsgespräche und 3 Probearbeiten hinter mich gebracht.... Der hilfreichen Dame hat das aber nicht genügt.....

Aber klar, ja sie widmen Dir viel Zeit ... Ich durfte alle drei Wochen antanzen und mir erklären lassen, was sie für angebrachter hielt.....


Die Mrs. Inga's die ich kenne (2) sind wahre Kotzbrocken!!!!

Ich würde hoffen, dass Du es besser triffst!!!!

Gruß von Katzenstube

Freiwillig würde ich mir das nicht mehr antun, soweit ich aber weiß, ist das nicht mehr freiwillig....
 

armwieinekirchenmaus

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Hallo eloelo1,

Nach exakt 6 Monaten ALG 1 war ich auch bei Inga. Bei mir war soweit alles ok, also der SB . Allerdings: Angeboten wurde nur das was ich nicht brauchte, die Förderungen die ich brauchte wurden abgelehnt. Naja.

Gemäß internen Unterlagen (die nicht veröffentlicht werden, aber angefordert werden können) der AfA ist INGA Pflicht, wenn man dazu verdonnert wird. Dein SB verkauft es dir als freiwillig. Ist denke das ist also unproblematisch.

Die INGA SB haben deutlich weniger "Kunden", somit mehr Zeit für die Intensivbetreuung.

Vorteil INGA: mehr Möglichkeiten der Förderung zum Abbau von Vermittlungshemmnissen.

Kontra INGA: alle 4 Wochen Termin, ca 1-1,5 Stunden.

Es stellt sich die Frage: Welche sind deine Vermittlungshemmnisse?

Lese dich im Forum mittels der Suche ein. Suche unter INGA. Gibt etliche Threads.

In der Regel kann man die EGV im ALG 1 unterzeichnen, bei deiner wäre ich allerdings vorsichtig! Alleine der Passus dass du dich mit INGA einverstanden bist und Angebote annimmt, kann nach Hinten losgehen. Das ist ja wie ein Freifahrtschein. Auch dass du dich auf Alternativberufe (Achtung noch größere ZAF -Gefahr) bewerben sollst..... naja, mich stört das, wie auch andere Punkte.

Was gänzlich fehlt: Übernahme der Bewerbungskosten?

Bei dieser EGV muss dringend nachgebessert werden, auch der Satz dass du die EGV prüfen wirst und zum Datum unterschrieben einreichen wirst lol

Meine Vorgehensweise wäre:
SB schriftlich mitteilen, dass die Frist von einer Woche zur Prüfung der vom SB vorgelegten EGV nicht ausreichend ist. Du beantragt eine angemessene Und ausreichende Frist zur Prüfung. Angemessen laut Rechtsprechung sind 2 Wochen.

Zum Ablauf der 2 Wochen würde ich Fragen bzw. Änderungsvorschläge zu der vorgelegten EGV unterbreiten.

Ich hatte keine Probleme durch INGA, im Gegenteil sogar, andere hatten laut deren Schilderung Kotzbrocken. Das kann dir aber mit oder ohne INGA passieren.

Anmerkung: dein aktueller SB scheint aufgrund dieser EGV auch nicht gerade der Hit zu sein.

Hast du Vermittlungshemmnisse und Förderbedarf, geh freiwillig zu INGA, aber ohne diese vorgelegte EGV . Notfalls werden die dich zwingen.

Grüße Kirchenmaus
PS kannst dir meine alte EGV hier im Forum unter INGA anschauen, zum Vergleich für eine "angenehme" Version, selbst unter INGA.


Katzenstube meinte:
Inga steht für Integration Langzeitarbeitsloser....
:sorry:Nein, im Gegenteil. Einfach ausgedrückt: Personen mit Vermittlungshemmnissen und hoher Wahrscheinlichkeit zur kurzfristigen(bis 6 Monate) Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
 

Couchhartzer

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

EGV im Anhang, freue mich über eure Meinung und vielen Dank im Voraus.


Die Angabe unter Ziel "die nächsten Gesprächstermine werden zugesandt" klingt zwar ganz lustig, ist aber völliger hirnrissiger Schwachsinn, da sowas niemals Ziel einer EGV sein kann.
Die EGV enthält die Bestimmung innerhalb einer Frist die EGV geprüft und unterschrieben zurückgegeben zu haben und das ist überhaupt nicht erlaubt, da es nicht das Geringsten mit einer Eingliederung zu tun hat.
Auch die Aussage darin, dass die BA erstmal den Sinn und Zweck der Betreuung in der Maßnahme INGA prüfen will, offenbart ganz, dass sie selber noch nicht einmal wissen ob es überhaupt angebracht ist und ob überhaupt Plätze frei sind, was ebenfalls komplett unzulässig ist.


Diese EGV ist insgesamt auch in allen anderen schwammig ausgeführten Phrasen formal sowie inhaltlich kompletter Unsinn denn alles daran ist zu unbestimmt und damit unzulässig.

Es gibt also nicht ansatzweise irgend einen Grund solchen geistigen Sondermüll auch noch mit der eigenen Unterschrift anzuerkennen und sich damit als ebenso unqualifiziert wie dieser SB darzustellen.
Soll SB doch einen VA machen, wenn er sich das bei soviel eigener Intelligenzfreiheit traut, denn den kann man ihm dann wenigstens mit den obig benannten Gründen auf dem Rechtsweg (z.B. Widerspruchverfahren) um die Ohren hauen.
 

eloelo1

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Danke an alle für die informativen Antworten!

Couchhartzer hat mich ordentlich zum Lachen gebracht:bigsmile:

Vermittlungshemnisse sind bei mir überhaupt nicht vorhanden, bin weder "zu alt" noch habe ich irgendwelche Versäumnisse oder Schwierigkeiten bei Bewerbungen etc. Bin das erste mal arbeitslos in meinem Leben.

Ich werde mich weiter bewerben und schauen so schnell wie möglich was zu finden, habe noch ein Vorstellungsgespräch diese Woche.

SB wollte nicht einmal meine Eigenbemühungen sehen die ich brav alle notiert habe.

Denkt ihr ich sollte nicht unterschreiben und auf den VA warten?

Ich habe ein intensives Bewerbungstraining hinter mir und jetzt soll ich das selbe nochmal bei INGA alle paar Wochen durchlaufen (was auch ziemlich weit entfernt von meinem Wohnort ist) ?

Vielen Dank nochmal, ohne euch wäre man doch verloren hier.
 

armwieinekirchenmaus

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eloelo1 meinte:
Denkt ihr ich sollte nicht unterschreiben und auf den VA warten?
meine Vorgehensweise habe ich Dir bereits geschrieben.

Couchhartzer meinte:
Es gibt also nicht ansatzweise irgend einen Grund solchen geistigen Sondermüll auch noch mit der eigenen Unterschrift anzuerkennen

Es geht darum 1. bis zum Erlass des VA Zeit zu schinden. Daher die pseudo Verhandlung mit Fragen und/oder Gegenvorschlägen. 2. Mit Hilfe der Gegenvorschläge zur EGV Deine Position gegen einen EGV -VA vor dem SG zu stärken.

eloelo1 meinte:
Ich habe ein intensives Bewerbungstraining hinter mir und jetzt soll ich das selbe nochmal bei INGA alle paar Wochen durchlaufen (was auch ziemlich weit entfernt von meinem Wohnort ist) ?


//edit
Jede Spaßnahme muss sachlich begründet sein. Daran scheitert es fast immer.

Wie sollte also die Begründung sein für eine selbige Sinnlosmaßnahme? Warum soll genau diese Maßnahme dich in Arbeit bringen, wenn es die selbe beim letzten Mal nicht geschafft hat?

Sollte es soweit kommen, lege ich dir die einschlägigen Thread im Unterforum sehr nahe. Auch als Vorbereitung zum nächsten Termin.

Bei mir wurde in INGA nur die Möglichkeit der Simulierung eines Vorstellungsgespräches bei dem INGA-Fachteam vorgeschlagen. Dieses habe ich aufgrund mangelndem Vertrauen zur AfA , aufgrund der vorherigen Geschehnisse, abgelehnt. Wurde so anstandslos akzeptiert.
 
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Couchhartzer

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2. Mit Hilfe der Gegenvorschläge zur EGV Deine Position gegen einen EGV -VA vor dem SG zu stärken.
:confused:
Meine Position? (was für`n völliger Blödsinn)
Ich selber habe mit irgendwelchen EGV oder JC schon lange rein gar nichts mehr am Hut, da es mich nicht ansatzweise betrifft, denn ich unterstütze allenfalls andere mit Hinweisen, wenn diese betroffen sind.
 

armwieinekirchenmaus

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Hallo Couchhartzer,
Zitat von eloelo1
Denkt ihr ich sollte nicht unterschreiben und auf den VA warten?
meine Vorgehensweise habe ich Dir bereits geschrieben.
meine Antwort
Zitat von Couchhartzer
Es gibt also nicht ansatzweise irgend einen Grund solchen geistigen Sondermüll auch noch mit der eigenen Unterschrift anzuerkennen
deine Antwort
Meine Begründung für unsere beiden Antworten, mindestens für meine
kirchenmaus meinte:
Es geht darum 1. bis zum Erlass des VA Zeit zu schinden. Daher die pseudo Verhandlung mit Fragen und/oder Gegenvorschlägen. 2. Mit Hilfe der Gegenvorschläge zur EGV Deine Position gegen einen EGV -VA vor dem SG zu stärken

Für mich war das offensichtlich, da unsere beiden Meinungen ja in die gleiche Richtung gehen. Kenne ja Deine Position nicht ;) macht doch auch keinen Sinn!

//edit
Frieden, Liebe und Glückseligkeit ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

eloelo1

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Danke für die hilfreichen Antworten!

armwieeinekirchenmaus, habe deinen Thread zu INGA komplett gelesen, vieles wissenswert!

Ich werde jetzt zum Ablauf der Frist dem SB zu vermitteln das ich INGA nicht benötige und nicht interessiert bin. Habt ihr Vorschläge? Eigenbemühungen mitschicken z.B. usw?

"Wie sollte also die Begründung sein für eine selbige Sinnlosmaßnahme? Warum soll genau diese Maßnahme dich in Arbeit bringen, wenn es die selbe beim letzten Mal nicht geschafft hat?"

Ich sehe es genauso. Ich schreibe dem SB meine Begründung zur Ablehung der INGA Veranstaltung und warte anschließend auf den VA , der sicherlich kommen wird oder wie sehr ihr das?

Habt ihr Ideen wie ich das zusammenfassen könnte, Gegenvorschläge zum EGV zu machen?

Ansonsten wäre ich mit der EGV zufrieden (ohne INGA), Bewerbungen schreiben tue ich sowieso mehrere im Monat.

Vielen Dank im Voraus!
 

armwieinekirchenmaus

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Ich werde jetzt zum Ablauf der Frist dem SB zu vermitteln das ich INGA nicht benötige und nicht interessiert bin.
Deine Entscheidung. Wenn Du nicht dort hin möchtest solltest Du allerdings wie ich meine an der ablehnenden Formulierung arbeiten. Ich wollte das damals so ähnlich schreiben;) Siehe dazu mein eigener Thread
Doppeloma meinte:
Was du da hinschicken willst solltest du dir besser verkneifen, ...

Eigenbemühungen mitschicken z.B. usw?
Unaufgefordert und freiwillig? Ich würden das nicht machen.

Ich schreibe dem SB meine Begründung zur Ablehung der INGA Veranstaltung
Siehe oben, deine Entscheidung. Sofern es tatsächlich nur eine Info-Veranstaltung ist könntest Du doch diese auch wahrnehmen. Oder den Besuch davon abhängig machen ob die Einladung hierfür eine RFB enthält und/oder einen Meldetermin darstellt.

und warte anschließend auf den VA , der sicherlich kommen wird
solange Du im Leistungsbezug bist wird der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, trotz Ermessensspielraum des SB , kommen.

Habt ihr Ideen wie ich das zusammenfassen könnte, Gegenvorschläge zum EGV zu machen?

Wenn Du etwas in der EGV nicht verstehst, stelle dazu eine Frage. Niemand kann verlangen dass Du etwas unterschreibst was Du nicht verstehst. Der Richter am SG wird das auch so sehen ;)

Falls Du willst, kannst auch hinweisen, dass dir das Angebot zu INGA unklar ist. Dass der Flyer nicht genügt und Du mehr Informationen möchtest. Dass Du sehr gerne an der Info-Veranstaltung teilnehmen möchtest, bis dahin aber die Teilnahme an INGA freiwillig sein soll, oder zu einem späteren Punkt separat außerhalb der EGV vereinbart werden soll. Vielleicht könntest Du somit Zeit schinden oder ähnliches. Ob das wirkt oder Sinn macht steht auf einem anderen Blatt.

Anmerkung: für INGA bedarf es keine EGV , lediglich ein SB Wechsel.

Sei dir aber nochmals dessen bewusst: wenn Die wollen das Du teilnimmst, werden Die dich zwingen bzw. ungefragt dem INGA Fachteam überstellen, da Deine Zustimmung nicht nötig ist.

Gegenvorschläge: Kannst ja mal schauen was andere so schreiben. Such dir die für dich passenden Punkte raus.

Stelle Forderungen, beispielsweise Bildungsgutschein, sofern Du einen brauchst für eine Fortbildung oder Weiterbildung.

Fordere die Übernahme der Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget. Am Besten als Pauschale. Als Nachweis soll die Bewerbungsliste dienen.

Ansonsten wäre ich mit der EGV zufrieden (ohne INGA),
Ich wäre damit nicht zufrieden. Ich lese nur "Fordern", aber kein "Fördern". Siehe meine Anmerkung zu den fehlenden Bewerbungskosten. Oder willst Du das alles selbst zahlen?

Und warum sollst Du als Kurzzeitarbeitsloser dich auf artverwandte oder ähnliche Tätigkeiten bewerben müssen? Nein Danke.
 

eloelo1

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Maus, du hilfst mir hier richtig weiter, vielen Dank!

Habe deinen ganzen Thread gelesen und es ist echt nicht leicht da durchzuschauen bei der ganzen INGA Angelegenheit.

So wie ich es verstanden habe ist es keine Infoveranstaltung sondern ein SB Wechsel, "dort würde man sich besser um mich kümmern können". Mir wurde der Flyer auf den Tisch gelegt und mehr nicht.

Habe bisher keine Einladungen von Inga erhalten.

Ich habe bisher nichts geschrieben zum SB und überlege ob ich überhaupt sollte, wie du sagst.

"Falls Du willst, kannst auch hinweisen, dass dir das Angebot zu INGA unklar ist. Dass der Flyer nicht genügt und Du mehr Informationen möchtest. Dass Du sehr gerne an der Info-Veranstaltung teilnehmen möchtest, bis dahin aber die Teilnahme an INGA freiwillig sein soll, oder zu einem späteren Punkt separat außerhalb der EGV vereinbart werden soll"

Diese Punkte finde ich interessant. Vielleicht wäre es doch wert auf diese Art sich das mal anzuschauen.

Bezüglich Bewerbungskosten, sagte SB das ich mich nur online bewerben soll und daher nichts erstattet wird. Mir wurde ausdrücklich gesagt "nur online bewerben". Mache ich auch seither. Ist das überhaupt so in Ordnung?

Stehe jetzt etwas auf dem Schlauch in dieser Geschichte. Inga interessiert mich nicht, möchte keine Hilfe oder Förderung bei der Arbeitssuche da ich allein genug am suchen und bewerben bin. Was sonst wird mir da geboten? Wie sollte ich mich verhalten an deiner Stelle?

Mir werden seit Monaten keine VV geschickt. Meine Eigenbemühungen wurden nicht mal überprüft. Nur ein Bewerbungscoaching habe ich bekommen bisher.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als auf den VA zu warten und zu widersprechen?

Mit Gegenvorschlägen könnte ich argumentieren doch ob mir das Inga vom Leib hält?

Würdest du mir raten einen Brief an die SB zu schreiben und etwas zu "verhandeln"?
 

armwieinekirchenmaus

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

So wie ich es verstanden habe ist es keine Infoveranstaltung sondern ein SB Wechsel,
erkennst du am Absender/Briefkopf oder der email, dort steht nämlich irgendwo Inga oder Team Inga

Bezüglich Bewerbungskosten, sagte SB das ich mich nur online bewerben soll
und ich hätte gerne einen neuen Mercedes SL 500 AMG.
Die Aussage ist schon....., davon abgesehen fallen auch hier Kosten an. Nee nee. Das kann und darf nicht akzeptiert werden.

Davon kann man sich nicht immer online bewerben, da einige AG noch immer den Postweg wünschen.

und daher nichts erstattet wird. Mir wurde ausdrücklich gesagt "nur online bewerben". Mache ich auch seither. Ist das überhaupt so in Ordnung?
Nein!
Dein SB ist wohl von "besonderer" Sorte.
Nächster Termin mit Beistand!! Ob er dann immer noch diesen Standpunkt vertritt...

Tatsächlich werden fast nie Kosten explizit für Online/Internetbewerbungen Bewerbungskosten erstattet. Sehen die BA -Vorgaben so vor.

Die Übernahme der Bewerbungskosten kann von Regionaldirektion zu Regionaldirektion unterschiedlich sein.

Grundlage ist meiner Erfahrung nach in der Regel die interne Anweisung, die sich innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bewegt. Mein SB (AfA ) hat mir diese Anweisung damals gezeigt, laut der ich 50 Euro pro Quartal pauschal an Erstattung erhalte. An diese Anweisung sei der SB gebunden, da Vorgabe der Regionaldirektion.

Die einen JC /AfA handhaben es so, die Anderen so. Durch Querlesen im Forum gibt's zwischen 1-5 Euro pro Bewerbung und verschiedene Pauschalen.

Was den Nachweis angeht, sollte die "Bewerbungsliste" genügen. Liste mit Spalten zum ausfüllen, DIN A4 quer. (AG , wann beworben, auf welche Stelle, Ansprechpartner, wie beworben, Status)

Habe auch schon im Forum von einem "Bewerbung-Tagebuch" gelesen. Quasi wie die Liste, aber nich detaillierter.

In der Theorie sollte aus datenschutzrechtlichen Gründen die Bewerbungsliste als Bewerbungsnachweis ausreichen. Als Indiz bei Postversand könnte noch die Quittung des Briefmarke dienen.

Eine pauschale Erstattung ist dem Nachweis der tatsächlichen Kosten vorzuziehen.

Lass dir das Formblatt der Bewerbungsliste vom SB ausdrucken. Das fühlst Du handschriftlich aus. Ich empfehle eine Liste für VV , eine separate für eigene Bewerbungen. Die wichtigen eigenen Bewerbungen tauchen nicht auf ;)

Förderung aus dem Vermittlungsbudget : meinte:
§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Du kannst einen Antrag stellen aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III.

Bewerbungskosten pauschal
Bewerbungskosten Nachweis
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Fahrkosten für Pendelfahrten
Kosten für getrennte Haushaltsführung
Kosten für den Umzug
Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
Kosten für Arbeitsmittel
Kosten für Nachweise
Unterstützung der Persönlichkeit ( z.B. Kleidung)
Sonstige Kosten
Anforderung Unterlagen

Quelle: arbeitsagentur/Vermittlungsbudget Seite 14
ist eine Kann-Leistung.
Kannst auch mal hier schauen für Beispiele: Nur damit du ein Beispiel hast: JC Dortmund


möchte keine Hilfe oder Förderung bei der Arbeitssuche da ich allein genug am suchen und bewerben bin.
Nur ALG 1 Leistung und dann seine Ruhe haben ist nicht ;)
Was Du willst und was nicht, ist leider nicht relevant.

Was sonst wird mir da geboten?
Siehe vorherige Posts. Ist natürlich immer von der persönlichen Situation abhängig. Natürlich auch von deinem Verhalten.

Mir werden seit Monaten keine VV geschickt.
Sei froh, das meiste ist Schrott und unzumutbar.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als auf den VA zu warten und zu widersprechen?
soweit sind wir noch nicht. Langsam langsam.

Mit Gegenvorschlägen könnte ich argumentieren doch
Würdest du mir raten einen Brief an die SB zu schreiben und etwas zu "verhandeln"?
Ich würde Gegenvorschläge unterbreiten, also die EGV verhandeln. Das ist dein Recht, schließlich möchtest Du ja eine vernünftige ausgeglichene EGV ! Gewinnst Zeit und stärkt deine Position bei Sozialgericht, sofern du klagst.

ob mir das Inga vom Leib hält?
Siehe meine bisherigen Antworten ;)
:sorry: meine Glaskugel hat nen Sprung.
Kaffeesatzlesen kann ich nicht.

Kann dir keiner im Forum sagen, auch nicht der Nachbar vom SB hehe

Wie sollte ich mich verhalten an deiner Stelle?
Den abschließenden und richtigen Rat kann weder ich noch jemand anders hier im Forum geben. Entscheiden musst Du selbst. Ansatzweise habe ich dir in dem Thread versucht
 

eloelo1

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Hallo Leute,

nachdem die Frist für die unterschriebene EGV schon 1 Woche abgelaufen ist und ich nichts unterschrieben zurückgeschickt habe, bekam ich heute eine email vom SB .

*************
Inhalt:

Das der SB bislang keine Rückmeldung von mir bekommen hat über die Betreuung durch die INGA. Den Flyer dazu hatte ich erhalten und fragt ob ich mit dem Einzelcoaching durch die INGA einverstanden sei.

Auch die unterschriebene EGV hat SB noch nicht erhalten und ob ich diese schon abgeschickt hätte.

*************

Da mich INGA nicht im nähersten interessiert frage ich mich ob ich einfach antworte könnte das ich mit INGA nicht einverstanden sei? Das man die EGV in dem Punkt abändert und ich würde diese unterschreiben?

Hört sich wohl ganz nach freiwllig an? Wie seht ihr das?
 

armwieinekirchenmaus

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AW: EGV + Inga (ALG 1)

Hallo eloelo1,
wir drehen uns etwas im Kreis. Alle deine Fragen habe ich dir bereits - meiner Meinung und eigenen Erfahrung nach - beantwortet.

bekam ich heute eine email vom SB .
Email löschen lassen. Telefonnummer ebenso. Kommunikation mit AfA nur per Post. Vorlage zum Antrag auf Löschung der freiwillig erhobenen und nicht benötigen Daten hier im Forum.
Das der SB bislang keine Rückmeldung von mir bekommen hat über die Betreuung durch die INGA.
Meine Vorgehensweise hierzu habe ich Dir bereits erläutert. Siehe meine bisherigen Posts.

Ich selbst meinte:
Zum Ablauf der 2 Wochen würde ich Fragen bzw. Änderungsvorschläge zu der vorgelegten EGV unterbreiten.
Den Flyer dazu hatte ich erhalten und fragt ob ich mit dem Einzelcoaching durch die INGA einverstanden sei.
INGA ist doch nicht Einzelcoaching. Es ist wie eine intensive Spezialbetreuung für Kunden mit Integrationshemmnissen. Für mein Verständnis ist das Coaching wahrscheinlich wie das mir damals angebotene Simulierte Vorstellungsgespräch, also ein Termin mit Personen des INGA Fachteams, innerhalb der INGA Betreuung. Für mich wirft das eine Frage auf, die ich mir erklären lassen würde. Idealerweise mit Fragen und Gegenvorschläge zur EGV .
Da mich INGA nicht im nähersten interessiert frage ich mich ob ich einfach antworte könnte das ich mit INGA nicht einverstanden sei?
siehe mein Beitrag inklusive Verlinkung in meinen eigenen damaligen Thread.

Aber nochmal: ich würde das nicht ablehnen. Warum nicht? Weil wenn SB das will, übergibt er Dich einfach ungefragt an INGA (sofern das INGA Fachteam der Übernahme zugestimmt hat). Laut der internen Arbeitshilfe zu INGA beruht die Betreuung der Kundinnen und Kunden in Inga nicht auf Freiwilligkeit. Stand März 2016.
Das man die EGV in dem Punkt abändert und ich würde diese unterschreiben?
eher auch noch in anderen Punkten ;)

Ich selbst meinte:
Alleine der Passus dass du dich mit INGA einverstanden bist und Angebote annimmt, kann nach Hinten losgehen. Das ist ja wie ein Freifahrtschein. Auch dass du dich auf Alternativberufe (Achtung noch größere ZAF -Gefahr) bewerben sollst..... naja, mich stört das, wie auch andere Punkte.

Was gänzlich fehlt: Übernahme der Bewerbungskosten?
Hört sich wohl ganz nach freiwllig an?
Leider nein.
__
was steht eigentlich unter "Ziele": Arbeitsaufnahme als xy im Tagespendelbereich(ok) oder bundesweit(nicht ok, da unter anderem Umzugskosten nicht geregelt)?
 

FrauStahl

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Kann sein, dass ich das zu eng sehe, aber wenn du die EGV zum jetzigen Zeitpunkt noch unterschreibst und einschickst, hast du ja bereits eine Pflicht aus der EGV verletzt und kannst sanktioniert werden. Schließlich hat dein SB in der EGV die Unterschrift der EGV bis zu einem festen Datum mit aufgenommen, was an sich schon völlig bescheuert ist...
 
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