Soll ich gegen die Ablehnung des Arbeitsmarktrentenantrags Widerspruch einlegen?

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PitWild

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Hallo Zusammen,
lese schon länger hier, habe mich aber erst heute angemeldet.
meine Problem, Frage.
habe 2011 eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente (wg . Depressionen, Burn out....) bekommen. Habe auf Anraten meines Hausarztes in 08/2015 für Ende März 2016 gekündigt. War dann ohne Sperre arbeitslos und bin nun seit 11/2017 bei AFA als Arbeitssuchend gemeldet. Nun sollte ich Anfang 01/2018 Arbeitsmarktrente beantragen, diese wurde von der DRV mit der Begründung, da ich ja einen leidensgerechten Arbeitsplatz selbst gekündigt habe, abgelehnt.
Soll ich hier nun Wiederspruch einlegen, da mir ja, vorallem, mein Hausarzt und in gewisser Weise auch mein Psychiater dazu geraten hatten?
Danke im Voraus für Euere Ratschläge
 

Doppeloma

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AW: Ablehnung Arbeitsmarktrente

Hallo PitWild, :welcome:

habe 2011 eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente (wg . Depressionen, Burn out....) bekommen.

Soweit ein Anfang aber du hast ja doch noch einige Jahre Teilzeit arbeiten können, an einem offenbar für dich geeigneten Arbeitsplatz.

Warst du in dieser Zeit auch schon häufiger mal (länger ?) AU geschrieben oder wie willst du der DRV begründen können, dass du diesen Arbeitsplatz nun plötzlich aufgeben mußtest, anstatt dich erst mal langfristig dafür AU schreiben zu lassen ???

Damit hättest du (vielleicht) eine Basis gehabt, dass auch die DRV anzweifeln müsste, dass dieser Teilzeit-Arbeitsplatz wirklich noch "leidensgerecht und zumutbar" ist.

Habe auf Anraten meines Hausarztes in 08/2015 für Ende März 2016 gekündigt. War dann ohne Sperre arbeitslos und bin nun seit 11/2017 bei AFA als Arbeitssuchend gemeldet.

Da hast du "Glück" gehabt, dass die AfA keine Sperre verhängt hat, denn denen ist ja auch bekannt, wie schwierig es sein wird dich mit einer Teil-EM-Rente in eine andere "passende" Arbeit zu vermitteln.

Du hast von April 2016 bis Oktober 2017 ALGI bezogen und bist jetzt als "Nichtleistungsbezieher" weiter Arbeitssuchend bei der AfA gemeldet, verstehe ich das richtig ?
Darf ich fragen wie alt du bist und ob du die Kündigungsfrist über auch noch weiter gearbeitet hast ???

Bist du beim ÄD der AfA gewesen, um ein "Gutachten" für die Arbeitsvermittlung zu bekommen, wurde da auch bestätigt, dass du diese Tätigkeit generell nicht mehr ausüben kannst /darfst ???

Dann solltest du dir dieses Gutachten mal beim ÄD der AfA aushändigen lassen.

Nun sollte ich Anfang 01/2018 Arbeitsmarktrente beantragen, diese wurde von der DRV mit der Begründung, da ich ja einen leidensgerechten Arbeitsplatz selbst gekündigt habe, abgelehnt.

Leider nachvollziehbar, die "Arbeitsmarktrente" kann man gar nicht selber beantragen, das sollte bei der AfA eigentlich bekannt sein ...
Du kannst nur versuchen die volle EM-Rente wegen rein gesundheitlicher Gründe zu bekommen.

Soll ich hier nun Widerspruch einlegen, da mir ja, vorallem, mein Hausarzt und in gewisser Weise auch mein Psychiater dazu geraten hatten?

Du kannst ja Widerspruch einlegen, ich denke aber der wird auch abgelehnt, denn es gibt keinen Anspruch auf die "Arbeitsmarktrente" wenn es leidensgerechte Tätigkeiten für dich am Arbeitsmarkt geben könnte.

Der Arbeitsplatz den du nun aufgegeben hast, war ja sicher auch keine absolut einmalige Tätigkeit, die du nicht bei einem anderen AG wieder aufnehmen könntest ... der Teilzeit-Arbeitsmarkt gilt für dich offenbar nicht "als verschlossen" und dann bekommt man auch keine Arbeitsmarktrente.

Dass deine Ärzte dir dazu geraten haben den Arbeitsplatz selber aufzugeben, interessiert die DRV dabei nicht sonderlich, wenn du das gesundheitlich (auch) nicht mehr machen konntest, hätten sie dich besser langfristig AU schreiben sollen und nicht zur Kündigung raten.

Haben sie dich denn bei deinem Antrag an die DRV mit entsprechenden Berichten unterstützt, wo sie klar gestellt haben, dass du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musstest ???

Eine Eigenkündigung macht (für die DRV ) keinen Grund aus, dir eine EM-Vollrente zu zahlen wegen "verschlossenem Teilzeit - Arbeitsmarkt".

Wärst du länger AU gewesen hätte dich dein AG irgendwann deswegen entlassen, dann würde das anders aussehen, aber es hängt auch von der konkreten Tätigkeit ab, ob dir nun der Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist.

Wer eine (andere) zumutbare Stelle in Teilzeit zur Rente dazu finden könnte, am "allgemeinen Arbeitsmarkt" der bekommt keine Arbeitsmarktrente und die Eigenkündigung war (aus Sicht der DRV ) völlig unnötig, das nimmt dir die DRV jetzt sehr übel.

MfG Doppeloma
 
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PitWild

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AW: Ablehnung Arbeitsmarktrente

Hallo Doppeloma,
erstmal Danke für Deine ausführliche Antwort.
Zur Erklärung, ich war bis zu meinem Zusammenbruch Gruppenleiter bei einem großen deutschen Elektrokonzern.
Nach Reha und Wiedereingliederung bin ich auf Teilzeit und als Sachbearbeiter umgestiegen. Ging auch eine ganze Zeit gut. Die Sozialberatung meinte aber schon damals im kaufm. Bereich gibt es keine leidensgerechten Jobs, naja da hab ich mich dann halt so durchgewurschtelt. Mit AU habe ich in den 35 Jahren vorher eigentlichnie beschäftigt, und ich wollte ja auch arbeiten und nicht immer krank sein. Das wird mir jetzt halt zum Verhängnis.
Naja und mein letzte Aufgabe war eine Tochter im Ausland auflösen und ein paar hundert KM weiter wieder aufmachen, da dort die Löhne um ein paar % noch günstiger sind. Die Menschen in der fabrik durften aber bis kurz vor dem Umzug nichts mitbekommen. An Weihnachten wurde ihnen gesagt das ab 01.01.. Schluss ist.Das konnte ich mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren und hat mich wieder in die Depression gezogen, gleichzeitig sollte ich nach dieser Tätigkeit ein neues Softwareprogramm weltweit einführen, was aber in meiner Lage nicht möglich gewesen wäre, da habe ich halt einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Dies war auf Anraten meiner Ärzte, und ich war mir eigentlich sicher, dass ich wieder einen Job finden werde, da ich eine sehr gute Ausbildung genossen hatte und in unserer Region Vollbeschäftigung herrscht. Aber mit 53 und Gleichstellung ist es trotzdem schwer, gerade im kaufmännischen Bereich. Auch wenn ich durch eine LTA Massnahme von der DRV 50% Lohnzuschuss für 1 Jahr bekommen würde.
Servus
PitWild
 

PitWild

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AW: Ablehnung Arbeitsmarktrente

Hallo Doppeloma,
nochwas zu Deinen Fragen.
Ich habe die Kündigungszeit eingehalten. Beim Arzt von der AFA wurde mir mitgeteilt dass ich noch 3 -6 Stunden arbeiten kann, aber bei keiner Zeitarbeitsfirma.
Ich war letztes Jahr auf Arbeitserprobung, dort wurden mir wieder die 3 - 6 Stunden bestätigt, aber mit einigen Einschränkungen, so z.B. nicht wieder Logistik, wo ich die letzten 15 Jahren beschäftigt war.

Servus

PitWild
 

Curt The Cat

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Moinsen PitWild und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
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Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


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