AW: Ablehnung Arbeitsmarktrente Hallo PitWild,
habe 2011 eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente (wg . Depressionen, Burn out....) bekommen.
Soweit ein Anfang aber du hast ja doch noch einige Jahre Teilzeit arbeiten können, an einem offenbar für dich geeigneten Arbeitsplatz.
Warst du in dieser Zeit auch schon häufiger mal (länger ?)
AU geschrieben oder wie willst du der
DRV begründen können, dass du diesen Arbeitsplatz nun plötzlich aufgeben mußtest, anstatt dich erst mal langfristig dafür
AU schreiben zu lassen ???
Damit hättest du (vielleicht) eine Basis gehabt, dass auch die
DRV anzweifeln müsste, dass dieser Teilzeit-Arbeitsplatz wirklich noch "leidensgerecht und zumutbar" ist.
Habe auf Anraten meines Hausarztes in 08/2015 für Ende März 2016 gekündigt. War dann ohne Sperre arbeitslos und bin nun seit 11/2017 bei AFA als Arbeitssuchend gemeldet.
Da hast du "Glück" gehabt, dass die
AfA keine Sperre verhängt hat, denn denen ist ja auch bekannt, wie schwierig es sein wird dich mit einer Teil-EM-Rente in eine andere "passende" Arbeit zu vermitteln.
Du hast von April 2016 bis Oktober 2017
ALGI bezogen und bist jetzt als "Nichtleistungsbezieher" weiter Arbeitssuchend bei der
AfA gemeldet, verstehe ich das richtig ?
Darf ich fragen wie alt du bist und ob du die Kündigungsfrist über auch noch weiter gearbeitet hast ???
Bist du beim
ÄD der
AfA gewesen, um ein "Gutachten" für die Arbeitsvermittlung zu bekommen, wurde da auch bestätigt, dass du diese Tätigkeit generell nicht mehr ausüben kannst /darfst ???
Dann solltest du dir dieses Gutachten mal beim
ÄD der
AfA aushändigen lassen.
Nun sollte ich Anfang 01/2018 Arbeitsmarktrente beantragen, diese wurde von der DRV mit der Begründung, da ich ja einen leidensgerechten Arbeitsplatz selbst gekündigt habe, abgelehnt.
Leider nachvollziehbar, die "Arbeitsmarktrente" kann man gar nicht selber beantragen, das sollte bei der
AfA eigentlich bekannt sein ...
Du kannst nur versuchen die volle EM-Rente wegen rein gesundheitlicher Gründe zu bekommen.
Soll ich hier nun
Widerspruch einlegen, da mir ja, vorallem, mein Hausarzt und in gewisser Weise auch mein Psychiater dazu geraten hatten?
Du kannst ja
Widerspruch einlegen, ich denke aber der wird auch abgelehnt, denn es gibt keinen Anspruch auf die "Arbeitsmarktrente" wenn es leidensgerechte Tätigkeiten für dich am Arbeitsmarkt geben könnte.
Der Arbeitsplatz den du nun aufgegeben hast, war ja sicher auch keine absolut einmalige Tätigkeit, die du nicht bei einem anderen
AG wieder aufnehmen könntest ... der Teilzeit-Arbeitsmarkt gilt für dich offenbar nicht "als verschlossen" und dann bekommt man auch keine Arbeitsmarktrente.
Dass deine Ärzte dir dazu geraten haben den Arbeitsplatz selber aufzugeben, interessiert die
DRV dabei nicht sonderlich, wenn du das gesundheitlich (auch) nicht mehr machen konntest, hätten sie dich besser langfristig
AU schreiben sollen und nicht zur Kündigung raten.
Haben sie dich denn bei deinem Antrag an die
DRV mit entsprechenden Berichten unterstützt, wo sie klar gestellt haben, dass du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musstest ???
Eine Eigenkündigung macht (für die
DRV ) keinen Grund aus, dir eine EM-Vollrente zu zahlen wegen "verschlossenem Teilzeit - Arbeitsmarkt".
Wärst du länger
AU gewesen hätte dich dein
AG irgendwann deswegen entlassen, dann würde das anders aussehen, aber es hängt auch von der konkreten Tätigkeit ab, ob dir nun der Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Wer eine (andere) zumutbare Stelle in Teilzeit zur Rente dazu finden könnte, am "allgemeinen Arbeitsmarkt" der bekommt keine Arbeitsmarktrente und die Eigenkündigung war (aus Sicht der
DRV ) völlig unnötig, das nimmt dir die
DRV jetzt sehr übel.
MfG Doppeloma