Guten Abend,
bei mir ist es kompliziert und ich habe nirgends eine befriedigende Antwort lesen können.
Ich beziehe seit 2012 ALG1, das mir bis 31.03.13 bewilligt wurde.
Durch einen Formfehler seitens der Agentur für Arbeit wurde mir Ende Dezember 2012 das ganze ALG1 ab dem 01.11.2012 rückwirkend gestrichen, die Zahlungen eingestellt. Diesen Zustand habe ich durch Widerspruch aufklären wollen. Nichts jedoch tat sich seitens der Agentur für Arbeit.
Seit Februar 2013 waren alle Rücklagen aufgebraucht, die Konten überzogen, Miete kann nicht mehr bezahlt werden. Ich habe daher Ende Februar ALG2 beantragt, obwohl ich rechtlich noch den Status eines ALG1 Beziehers innehabe, dem nur das Geld versagt wird und das Widerspruchsverfahren noch in der Schwebe war.
Doch der damalige Formfehler hat sich korrigiert: Vor einigen Tagen hatte ich ein persönliches Gespräch mit hoher Stelle bei der Agentur für Arbeit, bei dem wir gemeinsam alle Unklarheiten und Kompliziertheiten bereinigen konnten. Man hatte mir zugesagt, mich rückwirkend und nahtlos als ALG1-Bezieher per 01.11.2012 wieder anzumelden.
Daher erwarte ich eine dicke Nachzahlung von drei Monaten ALG1 (ca 1.900 €)
Nun das Problem: Das Geld wird sicher noch im März 2013 auf meinem Konto eingehen. Das Jobcenter (ALG2) wird dieses Geld als Einkommen werten, oder?
Die Frage: Wird sie dieses Geld dann auf sechs Monate umlegen, und solange nichts zahlen, bis die 1.900€ ALG1 aufgebraucht sind? (die eigentlich die Zeit von November'12 bis Februar'13 abdecken)
Oder wäre es vorteilhafter, meinen ALG2-Antrag vom Februar'13 wieder zurückzuziehen, da über ihn noch nicht entschieden worden ist und ihn erst wieder zu stellen, wenn ich endgültig aus dem bewilligten ALG1 Bezug rausgefallen bin.
Oder mich für Februar 2013 zum ALG 1 Bezug anmelden, für März wieder abmelden, und ab April wieder anmelden. --->; Stichwort: Wiederbewilligungsantrag
Es geht einfach darum, das rückwirkend bezahlte ALG1 Geld nicht durch ALG auffressen zu lassen.
Über Antworten und Vorschläge würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
bei mir ist es kompliziert und ich habe nirgends eine befriedigende Antwort lesen können.
Ich beziehe seit 2012 ALG1, das mir bis 31.03.13 bewilligt wurde.
Durch einen Formfehler seitens der Agentur für Arbeit wurde mir Ende Dezember 2012 das ganze ALG1 ab dem 01.11.2012 rückwirkend gestrichen, die Zahlungen eingestellt. Diesen Zustand habe ich durch Widerspruch aufklären wollen. Nichts jedoch tat sich seitens der Agentur für Arbeit.
Seit Februar 2013 waren alle Rücklagen aufgebraucht, die Konten überzogen, Miete kann nicht mehr bezahlt werden. Ich habe daher Ende Februar ALG2 beantragt, obwohl ich rechtlich noch den Status eines ALG1 Beziehers innehabe, dem nur das Geld versagt wird und das Widerspruchsverfahren noch in der Schwebe war.
Doch der damalige Formfehler hat sich korrigiert: Vor einigen Tagen hatte ich ein persönliches Gespräch mit hoher Stelle bei der Agentur für Arbeit, bei dem wir gemeinsam alle Unklarheiten und Kompliziertheiten bereinigen konnten. Man hatte mir zugesagt, mich rückwirkend und nahtlos als ALG1-Bezieher per 01.11.2012 wieder anzumelden.
Daher erwarte ich eine dicke Nachzahlung von drei Monaten ALG1 (ca 1.900 €)
Nun das Problem: Das Geld wird sicher noch im März 2013 auf meinem Konto eingehen. Das Jobcenter (ALG2) wird dieses Geld als Einkommen werten, oder?
Die Frage: Wird sie dieses Geld dann auf sechs Monate umlegen, und solange nichts zahlen, bis die 1.900€ ALG1 aufgebraucht sind? (die eigentlich die Zeit von November'12 bis Februar'13 abdecken)
Oder wäre es vorteilhafter, meinen ALG2-Antrag vom Februar'13 wieder zurückzuziehen, da über ihn noch nicht entschieden worden ist und ihn erst wieder zu stellen, wenn ich endgültig aus dem bewilligten ALG1 Bezug rausgefallen bin.
Oder mich für Februar 2013 zum ALG 1 Bezug anmelden, für März wieder abmelden, und ab April wieder anmelden. --->; Stichwort: Wiederbewilligungsantrag
Es geht einfach darum, das rückwirkend bezahlte ALG1 Geld nicht durch ALG auffressen zu lassen.
Über Antworten und Vorschläge würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen