Nein - auf gar keinen Fall ! Wozu auch?
Darin wird rein gar nichts geregelt was die tatsächliche Eingliederung betrifft, sondern ausschliesslich völlig sinn - und intelligenzfrei nachgeplappert, was das Gesetz sowieso schon vollumfänglich geregelt hat.
Und das Gesetzbuch muss man ja auch nicht unterschrieben, nur weil es da ist.
Der
SB kann dich dann für einen versäumten Meldetermin mit unzulässigen 30%
(Seite 2 Punkt 5 Satz 1) statt mit den gesetzlich erlaubten 10% Abzug vom Regelsatz sanktionieren und somit über den Tisch ziehen.
Und ausserdem kann er dich mit 30% auch dafür sanktionieren
(Seite 2 Punkt 5 Satz 2), wenn du z.B. eine Änderungsmitteilung nicht / nicht rechtzeitig einreichst, was das Gesetz so aber gar nicht hergibt, da hier ganz andere Regeln anzuwenden sind.
Diese
EGV ist einzig und alleine daraus ausgerichtet dich zu besch**ßen und rechtswidrig mit Sanktionen zu drangsalieren, als auch irgendeine Statistik zu bedienen..
Das zu unterschreiben würde für dich bedeuten, du schiesst dir ganz bewußt selber ins Knie, weil du dem
SB Sanktionsmöglichkeiten zulässt die unerlaubt sind.
Und da
SB offensichtlich zu blöd ist echte Eingliederungsregelungen zu erarbeiten, mit dir zu verhandeln und dann nach einvernehmlicher Einigung in die
EGV einzufügen, gibt es auch rein gar nichts was man da verhandeln könnte.
Du kannst also den VA abwarten (der keinen anderen Inhalt haben darf als diese angebotene EGV ) und den dann dem SB per Widerspruch und ggf. auch SG -Verfahren um die Ohren hauen lassen.