Soll ich die mir vorgelegte EGV unterzeichnen? Ich bitte um Tips

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KatrinMayer

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Hallo,

soll ich meine EGV unterzeichnen? Ich befinde mich in einer zweijährigen Umschulung, die auch von mir gewählt wurde und die ich abschließen möchte.

Eigentlich möchte ich EGV -frei sein. Wird dies nur durch Klagen vor dem SG möglich, sodass man anschießend "vergessen" wird? Gibt es auch einen anderen Weg?

Vielen Dank!!
 

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swamp89

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AW: "Gute" EGV zu Erstantrag?

Sorry falls ich es überlesen haben sollte, aber dürfen Eingliederungsvereinbarung nicht länger gültig als sechs Monate sein? Dort steht ja solange die Hilfebedürftigkeit besteht.

Gültig: bis auf weiteres.

Ist das nicht viel zu schwammig?
 

Couchhartzer

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AW: "Gute" EGV zu Erstantrag?

soll ich meine EGV unterzeichnen?
Das kann und wird mit Sicherheit niemand anders als du selber entscheiden können, da dir so eine Entscheidung keiner abnehmen wird.

Ich befinde mich in einer zweijährigen Umschulung, die auch von mir gewählt wurde und die ich abschließen möchte.
Eventuell kannst du das als Grund mit verwenden, warum diese angebotene EGV Unfug ist.
Das schliesst aber nicht aus, dass dann eine andere auf die Umschulung abgestimmte EGV angeboten und abverlangt wird.

Eigentlich möchte ich EGV -frei sein.
Tja, das möchten wohl die Meisten, nur das Sozialrecht ist eben keine Jukebox, wo man Knöpfchen drückt und dann das kommt was man möchte.

Wird dies nur durch Klagen vor dem SG möglich, sodass man anschießend "vergessen" wird?
Noch nicht einmal damit wird man ewig EGV -frei bleiben, denn wenn eine unzulässige EGV oder ein unzulässiger VA vom Gericht einkassiert wurde, wird man seitens der JC oder BA eine neuen EGV -Versuch machen.


Gibt es auch einen anderen Weg?
Nein.



Deine hier angebotene EGV hier ist jedenfalls unzulässig (wegen nicht konkretisierter Gültigkeitsdauer) und sinnfrei (wegen fehlender hinreichend konkretisierer Regelungsinhalte).
 

Curt The Cat

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Moinsen KatrinMayer und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]"Gute" EGV zu Erstantrag?[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 
Z

ZarMod

Gast
Gibt es auch einen anderen Weg?
Es gibt einen Gestaltungsweg.
Der wird detailliert in diesem Beitrag aufgezeigt: ► Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)

Eine EGV sollte ungeachtet der Vertragsfreiheit grundsätzlich verhandelt werden,
denn nur so kann man den Inhalt eines EGV ersetzenden VA überhaupt beeinflussen.
Nach dem Angebot einer EGV durch die Behörde darf und sollte eine angemessene Prüfungsfrist
(üblich sind 14 Tage) zur rechtlichen Prüfung des Inhaltes eingefordert werden.
Die Verhandlung endet, wenn der inhaltliche Spielraum ausgeschöpft ist.
Wurde das Verhandlungsziel nicht erreicht, bleibt dem ELO bei Nichtabschluß der EGV
nach Auflage des gleichen Inhaltes durch einen ersetzenden VA zumindest der Rechtsmittelweg vereinfacht.

D.h. es ist einfacher gegen einen auferlegten VA vorzugehen,
als eine selbst getroffene Vereinbarung anzufechten. :icon_wink:
 
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