Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehen?

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Magie57

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Hallo liebe Foristen,

Ich bräuchte dringend mal Euren Rat.

Ich klage gerade am SG gegen das JC wegen der KdU . Nachdem mir die PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts verweigert wurde, habe ich selbst den Klageantrag und die Klagebegründung verfasst und beim SG eingereicht.

Zur Vorgeschichte:

Ich bin mit Einverständnis des Rechtsvorgängers des JC , damals das Landratsamt in meine jetzige Wohnung gezogen. Ich habe damals ein Attest meines Hausarztes vorgelegt das ich aus gesundheitl. Gründen in die Nähe meiner Tochter ziehen soll, da ich auf ihre Hilfe angewiesen bin. Aktuell habe ich einen GdB von 30, eine Erhöhung habe ich bereits beantragt und warte noch auf eine Entscheidung.
Ich habe einen Staffelmietvertrag, bei dem die Miete jährlich um 10 € monatlich dann steigt. Nachdem das Landratsamt mir den Einzug genehmigt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass der Staffelmietvertrag für die gesamte Laufzeit genehmigt wurde. Die Laufzeit geht bis ende 2019.
Bisher hat das JC die Mieterhöhung immer problemlos anerkannt. Momentan liegt die Miete bei 345,-€ KM + 105.-€ Nebenkosten = 450.- Warmmiete.

Mit dem neuen WBA will das JC die Mieterhöhung nicht mehr anerkennen und ab dem nächsten WBA also ab 01.03.2016 sogar die bisher anerkannte Mieterhöhung absenken.
Dabei beruft sich das JC plötzlich auf das WoGG §12, mit einer Mietpreisstufe 4.
Das wären 358,-€ incl. Kaltnebenkosten + 10% Sicherheitszuschlag 38,50€ + tatsächlicher Heizkosten = 420,30 € was das JC dann nur noch zahlen würde.

Das würde bedeuten das ich dann 40.-€ aus dem Regelsatz zur Miete dazuzahlen muss, was ich mir aber absolut nicht leisten kann, da ich noch Medikamente kaufen muss.
Wohnungen mit einer Kaltmiete mit der Mietstufe 4 sind hier nicht zu bekommen. Außerdem bin ich auf eine Wohnung im EG angewiesen oder auf eine Wohnung mit Fahrstuhl.
Die nächste Mieterhöhung ist ab dem 01.09.2015 fällig.

Nun hat das JC ein Anerkenntnis abgegeben mit dem ich in dieser Form nicht einverstanden bin.

Hier der Wortlaut:

Im Hinblick auf die zu erwartende Änderung im Wohngeldgesetz ab dem 01.01.2016 wird das Anerkenntnis abgegeben, dass die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung 01.09.2015 – 29.02.2016 anerkannt werden.
Mit Vorlage des nächsten WBA wird über die anzuerkennenden Unterkunftskosten neu entschieden.

Was mir nicht passt ist, das das JC sich auf ein Gesetz beruft das momentan nur als Gesetzesentwurf dem Bundestag vorliegt. Es ist fraglich ob dieser Gesetzesentwurf auch tatsächlich so als Gesetz verabschiedet wird. Außerdem muss dieses Gesetz ja auch noch durch den Bundesrat. Dies alles kann unter Umständen auch länger dauern, so dass das neue Wohngeldgesetz nicht wie geplant am 01.01.2016 in Kraft tritt. Soweit ich mich erinnere sollte das Wohngeldgesetz eigentlich schon 2015 verabschiedet werden, wurde aber dann verschoben.


Nach § 34 SGB X,Abs. 3, heißt es:

Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

Wenn ich es richtig verstehe wäre demnach das JC , falls das neue WoGG nicht verabschiedet wird an sein Anerkenntnis nicht mehr gebunden.

Ich möchte das Anerkenntnis nicht in dieser Form nicht annehmen, weil ich zudem auch der Meinung bin, dass das JC den gesamten Staffelmietvertrag anerkennen müsste. Außerdem bezweifle ich, dass das JC plötzlich so einfach auf das WoGG §12 zurückgreifen kann, da das JC ja meine Mieterhöhungen über die Mietpreisstufe hinaus immer anerkannt haben.
Deshalb möchte ich auf ein Urteil des Gerichts bestehen.

Was würdet Ihr mir Raten?

Liege ich richtig mit meiner Meinung das Anerkenntnis NICHT anzunehmen und auf ein Urteil des Gerichts zu bestehen oder
soll ich das Anerkenntnis annehmen und ggf. nach dem neuen WBA neu Klagen?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Hallo liebe Foristen,

Was würdet Ihr mir Raten?

Hallo,
ich würde das Verfahren am SG zu Ende bringen, zumal du schreibst das du 40€ selber zahlen musst nach der zu erwarteten neuen WoGG . Denke du solltest das Schreiben nutzen und auf Grund des zu erwarteten 40€ Eigenanteils, ab den 01.01.2016 deine Klage erweitern und auf die 10% Sicherheitsleistung dazu Klagen.

Ich denke die JC werden versuchen das diese die 10% Sicherheitszuschlag ab den 01.01.2016 nicht mehr zahlen müssen.

Bis dahin hast du vielleicht auch einen höheren GdB .

Einfach erstmal alles laufen lasse.
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Warum hast du keine PKH bekommen?

Hast du denn jetzt einen RA?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Warum hast du keine PKH bekommen?

Hast du denn jetzt einen RA?

Hallo gizmo,

PKH wurde abgelehnt wegen mangelnder Erfolgsaussicht, ohne das ich meinen ausführlichen Klageantrag und die Klagebegründung eingereicht hatte.
Ich hatte Klage zur Niederschrift beim SG eingereicht.
Aufgrund der Klageerwiederung seitens des JC hat der Richter die PKH und die Beiordnung meines ReA abgelehnt.

Ja ich habe einen ReA, der ist aber z.Zt. in Urlaub.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Ich hab da noch eine weitere Frage.

Angenommen ich nehme das Anerkenntnis an.

Was ist dann mit meinen Kosten?

Kann ich dann beimSG einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?

Oder bleibe ich auf meinen Kosten sitzen?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

PKH wurde abgelehnt wegen mangelnder Erfolgsaussicht, ohne das ich meinen ausführlichen Klageantrag und die Klagebegründung eingereicht hatte.
Ich hatte Klage zur Niederschrift beim SG eingereicht.
Aufgrund der Klageerwiederung seitens des JC hat der Richter die PKH und die Beiordnung meines ReA abgelehnt.

Hier mal Info und lege das bitte mal deinen RA vor.
 

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  • Auch wenn eine Klage im Sozialgerichtsverfahren.pdf
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AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Danke gizmo,

ich weis, der Richter hat die Beschwerde nach § 172 Abs.3,Nr.2 SGG ausgeschlossen.

Mein ReA meinte dann ich soll die Klage selbst schreiben, was ich dann auch getan habe.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Vielen lieben Dank gizmo für Deine Mühe.

Meine Klageschrift habe ich ja nun eingereicht.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Ich hab da noch eine weitere Frage.

Angenommen ich nehme das Anerkenntnis an.

Was ist dann mit meinen Kosten?

Kann ich dann beimSG einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?

Oder bleibe ich auf meinen Kosten sitzen?

Wenn du das Anerkenntnis annimmst, schreibst du dem SG das du die Klage zurücknimmst und Kostenentscheidung nach § 193 SGG beantragst.
Der Richter wird dann beschliessen das das JC die Kosten trägt und du kannst deine Kosten beim JC geltend machen. Seid ihr euch dann uneins kann Kostenfestsetzung beim SG beantragt werden. Bist du dann mit der Entscheidung des Rechtspflegers nicht einverstanden kannst du noch Erinnerung einlegen und der Richter entscheidet dann.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Wenn du das Anerkenntnis annimmst, schreibst du dem SG das du die Klage zurücknimmst und Kostenentscheidung nach § 193 SGG beantragst.
Der Richter wird dann beschliessen das das JC die Kosten trägt und du kannst deine Kosten beim JC geltend machen. Seid ihr euch dann uneins kann Kostenfestsetzung beim SG beantragt werden. Bist du dann mit der Entscheidung des Rechtspflegers nicht einverstanden kannst du noch Erinnerung einlegen und der Richter entscheidet dann.

Danke swavolt,

ich habe einen Vordruck vom Gericht bekommen mit dem Wortlaut:

Ich nehme hiermit das Anerkenntnis vom XX.XX.XXXX an und erkläre den Rechtsstreit hiermit für erledigt.

kann ich dieses Schreiben abändern, in dem ich folgenden Satz hinzufüge:

Gleichzeitig beantrage ich die Kostenentscheidung nach § 193 SGG?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Musst es ja nicht benutzen.
Setzt einfach was eigenes auf.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Wenn das JC dir etwas FREIWILLIG anbietet, dann ist davon auszugehen, dass die eigentlich mehr zahlen müssen.:icon_evil:
Das heißt, dass du für dumm verkauft und abgezockt werden sollst.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

NICHT ANNEHMEN !!!!!

Damit verbaust Du Dir alles !

Das JC hat die Wohnung bzw den Mietvertrag INKLUSIVE StaffelmieterhöhungGENHMIGT !!!!!Und DARAN hat es sich auch zu halten und die volle Miete bis mindestens 2019 zu übernehmen.

Mit dem Trick wird versucht diese auszuhebeln. Lass Dich nicht für blöd verkaufen. PKH Bewilligung hin oder her. Man kann sich selbst auch sehr gut vertreten.

Warum wird auf das Wohngeld angestellt? Gibt es keine Mietobergrenze bzw. Mietspiegel für Deinen Ort? Wohngeld ist niedriger als alles andere und am Mietmarkt vollkommen vorbei. Und wann und welches neues Wohngeldgesetz Kommt kann doch keiner planen.

Der GdB spielt dann keine Rolle mehr. Auch ist ja nicht klar, wie das Verfahren ausgeht.

Bestehe auf eine Entscheidung. Nur DANN kannst Du in die nächste Instanz gehen bzw Dich Übernahme in den nächsten Jahre sichern.

Rechne doch mal aus, was Du in 2019 dazu zählen müsstest?! Das würde mit Sicherheit einen Umzug bedeuten, weil Du es Dir nicht mehr leisten kannst.

Wann wurde die Wohnung genehmigt?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Wenn das JC dir etwas FREIWILLIG anbietet, dann ist davon auszugehen, dass die eigentlich mehr zahlen müssen.:icon_evil:
Das heißt, dass du für dumm verkauft und abgezockt werden sollst.

Das denke ich mir auch.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

NICHT ANNEHMEN !!!!!

Damit verbaust Du Dir alles !

Das JC hat die Wohnung bzw den Mietvertrag INKLUSIVE StaffelmieterhöhungGENHMIGT !!!!!Und DARAN hat es sich auch zu halten und die volle Miete bis mindestens 2019 zu übernehmen.

Mit dem Trick wird versucht diese auszuhebeln. Lass Dich nicht für blöd verkaufen. PKH Bewilligung hin oder her. Man kann sich selbst auch sehr gut vertreten.

Warum wird auf das Wohngeld angestellt? Gibt es keine Mietobergrenze bzw. Mietspiegel für Deinen Ort? Wohngeld ist niedriger als alles andere und am Mietmarkt vollkommen vorbei. Und wann und welches neues Wohngeldgesetz Kommt kann doch keiner planen.

Der GdB spielt dann keine Rolle mehr. Auch ist ja nicht klar, wie das Verfahren ausgeht.

Bestehe auf eine Entscheidung. Nur DANN kannst Du in die nächste Instanz gehen bzw Dich Übernahme in den nächsten Jahre sichern.

Rechne doch mal aus, was Du in 2019 dazu zählen müsstest?! Das würde mit Sicherheit einen Umzug bedeuten, weil Du es Dir nicht mehr leisten kannst.

Wann wurde die Wohnung genehmigt?


Hallo KristinaMN,

Genau das was DU schreibst sind meine Bedenken auch, ich hatte gleich so ein komisches gefühl im Bauch als ich das Anerkenntnis gelesen hab.
Das das JC sich auf ein Gesetz beruft, das noch garnicht verabschiedet ist.

Ich habe damals den Staffelmietvertrag dem Landratsamt vorgelegt. Die Bescheinigung die ich bekam besagt, dass die damalige Miete angemessen war und ich in die Wohnung einziehen kann mehr steht da nicht.

Ich bin allerdings der Meinung, dass das Landratsamt damit den Staffelmietvertrag voll anerkannt hat.
Die SB vom Landratsamt hat mir nicht gesagt, dass die Miete ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr angemessen sei, weder schriftlich noch mündlich.

Das JC ist der Rechtsnachfolger vom Landratsamt. Die haben mir auch jahrelang die Miete über dem WoGG bezahlt.

Wie das JC das berechnet hat, dazu hat das JC sich nicht geäussert. Jetzt plötzlich kommen sie plötzlich und berufen sich
auf das §12 WoGG

Es gibt keinen Mietspiegel für meinen Ort. Mietobergrenzen auch nicht.
Bei Thomè gibts etwas ganz altes ich glaub von 2009 oder von 2011, ist aber total veraltet und sagt nichts über den Mietpreis aus.

Und es stimmt was DU schreibst, die Mietpreisstufen nach dem WoGG beinhalten ja auch die kalten Nebenkosten. Wieviel kalte Nebenkosten diese Bruttokaltmieten beinhalten ist nicht ersichtlich.

Ich finde die Kalten Nebenkosten auch genauso variabel wie die Heizkosten. Von daher ist eine Bruttokaltmiete für Mieter mit SGBII oder SGBXII für mich voll daneben.

Das Wohngeld ist für Bürger gedacht die z.B. Rentner sind und zuwenig Rente bekommen und damit ihre Miete aufstocken können.
Das ist jetzt nur ein Beispiel.

Der Einzug in meine Wohnung wurde mir vor ca, 7 Jahre genehmigt.

Übrigens, es gab keine Kostensenkungsaufforderung, nur eine Mitteilung im vorletzten WBA das sie eine "eventuelle" Mieterhöhung nicht mehr anerkennen "könnten". Also recht schwammig formuliert.
Ohne Hinweis auf das WoGG und ohne andere Berechnungsgrundlagen.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

In DEINEM PERSÖNLICHEN Fall würde Wohnung und Mietvertrag vor 7 Jahren genehmigt. Inkl Staffelmieterhöhunh. Ansonsten hätten sie Dich DAMALS schon hinweisen müssen. Punkt.

Da interessiert kein Wohngeld, Mietspiegel, Mietobergrenze.

Warum glaubst Du, dass die Gemeinden etc sich lieber auf das Wohngeld berufen? Weil es immer günstiger für sie ist! Ich bin deshalb auch immer so verwundert, wenn sich viele freuen, wenn eine Mietobergrenze kippt. Der Schuss geht meist nach hinten los, z.b. Freiburg. Dann kann muss jeder einzeln das keine andere Wohnung anmietbar war bzw kein ausreichendes Wohnungsangebot besteht. Damit wird man zum Freiwild von JC und Gerichten .....

Deshalb würde ich das Angebot ablehnen und die volle Übernahme beantragen. Lege alles bei was für Dich spricht: alte Unterlagen von damals, erste und letzter Bescheid mit voller Mietübernah,e etc. das wird gerne unter dem Tisch gekehrt bzw vergessen. Deshalb musst DU!es wieder in Erinnerung rufen.

Sämtliche Dinge sind auf den neuen Träger übergegangen, inkl der alten AktenDa kann sich keiner rausreden.

Aufpassen: gegen jedes Schreiben oder mündliche Aussage wenn zu weniger Miete widersprechen.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Dein JC ist ganz schön link:

Bieten Dir das niedrigste an und Hebeln alte Zusagen aus und dann sollst Du auch noch Danke sagen?!

Wo wohnst Du?

Irgendeine Regelung muss es doch für Deinen Ort geben. Versuche es doch mal bei Caritas etc. lasse Dich aber nicht einlullen oder Vollmachten ausstellen!

Alternativ Suche unter WWW.sozialgerichtsbarkeit.de nach urteilen für Deinen Ort. Da findet man meist die Zahlen.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

In DEINEM PERSÖNLICHEN Fall würde Wohnung und Mietvertrag vor 7 Jahren genehmigt. Inkl Staffelmieterhöhunh. Ansonsten hätten sie Dich DAMALS schon hinweisen müssen. Punkt.

Da interessiert kein Wohngeld, Mietspiegel, Mietobergrenze.

Warum glaubst Du, dass die Gemeinden etc sich lieber auf das Wohngeld berufen? Weil es immer günstiger für sie ist! Ich bin deshalb auch immer so verwundert, wenn sich viele freuen, wenn eine Mietobergrenze kippt. Der Schuss geht meist nach hinten los, z.b. Freiburg. Dann kann muss jeder einzeln das keine andere Wohnung anmietbar war bzw kein ausreichendes Wohnungsangebot besteht. Damit wird man zum Freiwild von JC und Gerichten .....

Deshalb würde ich das Angebot ablehnen und die volle Übernahme beantragen. Lege alles bei was für Dich spricht: alte Unterlagen von damals, erste und letzter Bescheid mit voller Mietübernah,e etc. das wird gerne unter dem Tisch gekehrt bzw vergessen. Deshalb musst DU!es wieder in Erinnerung rufen.

Sämtliche Dinge sind auf den neuen Träger übergegangen, inkl der alten AktenDa kann sich keiner rausreden.

Aufpassen: gegen jedes Schreiben oder mündliche Aussage wenn zu weniger Miete widersprechen.


Ich habe schon ein paar mal Widerspruch beim JC eingereicht, da sie die Mieterhöhungen nicht in dem jeweils neuen WBA berücksichtigt hatten.

Hatte jedesmal Erfolg mit meinem Widerspruch , bis auf das letzte mal.

Klaro wollen die Kosten einsparen, aber ich bin auch wie Du der Ansicht, einmal Staffelmietvertrag genehmigt gilt bis zum Ende der Laufzeit. Punkt!

Deshalb klage ich ja und habe halt die Klage selbst geschrieben.

Ich bin der Ansicht, dass das Gericht darüber entscheiden muss. Denn das Anerkenntnis des JC will ich in dieser Form nicht annehmen. Das ist mir zu schwammig formuliert.

Und wie ich schon weiter oben schrieb der § 34 SGB X Abs.3 besagt Zitat:

Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

Und weiter besagt § 101 SGG zum Anerkenntnis im Kommentar Ziat:

Ein Anerkenntnis liegt vor, wenn der/die Beklagte einseitig und ohne Einschränkung erklärt, die vom Kläger begehrte Rechtsfolge werde "ohne Drehen und Wenden" zugegeben (vgl BSG vom 21.11.1961 - 9 RV 374/60 - SozR Nr 3 zu § 101 SGG; BSG vom 29.4.1969 - 10 RV 12/68 - Juris RdNr 20 f; BSG vom 27.1.1982 - 9a/9 RV 30/81 - Juris RdNr 13; BSG vom 21.9.1983 - 4 RJ 63/82 - Juris RdNr 30; BSG vom 22.6.1989 - BSGE 65, 160, 164 = SozR 1200 § 44 Nr 24 S 64; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 101 RdNr 20; Masuch/Blüggel, SGb 2005, 613 f

Und dies ist m.M. nach bei diesem Anerkenntnis des JC nicht der Fall, denn das JC schreibt ja, das es wegen dem neuen WoGG das Anerkenntnis abgibt und nicht wegen meinem Klageantrag nebst Klagebegründung.

Auf meine Klage ist das JC garnicht eingegangen. Es steht das nur, dass das JC die Klageschrift zur Kenntnis genommen hat.

Komisch ist auch, dass das Gericht mich fragt ob ich das Anerkenntnis annehme, aber gleichzeitig bei meinem HA eine Stellungnahme zu meiner Gesundheit abfragt.
(Ich hatte dem Gericht eine Schweigepflichtsentbindung für den HA gegeben).

Deshalb denke ich, dass auch der Richter davon ausgeht das ich das Anerkenntnis nicht annehme.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Hier mal der Gesetzentwurf zum neuen Wohngeld.

Wenn man weiter nach unten scrollt, sieht man auch die neue Wohngeldtabelle.
 

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  • Gesetzentwurf zum neuen Wohngeld.pdf
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AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Richtig.

Durchklagen.Was hast Du zu verlieren? Sozialgerichte sind kostenlos.

Bisher ist das neue Wohngeld nur ein Entwurf und ein evtl Endergebnis nicht klar.

Entscheidend was HEUTE gilt. JC mißachten ja gerne selbst das.

Das Gericht ist froh, wenn es kein Urteil schreiben muss. Wie adu Deine Miete bezahlst interessiert beide nicht.

Wurde eigentlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht, Einzelfallentscheidung, .....

Auch wenn keine Mietabsenkung vorliegt: dokumentiere freiwillig, dass keine Mietreduzierung durch Umzug möglich war - Wohnungssuchbemühungen. Wenn gar nix mehr geht, kommt man mit dieser Nummer. Leider können die meisten dann nix vorlegen. Sei besser und schneller wie die.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Meine Klageschrift habe ich ja nun eingereicht.

Wenn ich das jetzt hier richtig Verstanden habe warst du beim Rechtspfleger der dir die Klage aufgesetzt hat und gleichzeitig wurde PKH beantragt, dann hat der Richter die Klage Überprüft und ist zum Entschluss gekommen das du keine PKH bekommst, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat?

Danach hast du die Klage Selbstständig eingereicht?

Hast du mal Explizit für deine Klage jetzt PKH beantragt?
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe

Wurde eigentlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht, Einzelfallentscheidung,

Nicht das ich wüsste, aber das habe ich in meine Klageschrift mit einfließen lassen.

Auch wenn keine Mietabsenkung vorliegt: dokumentiere freiwillig, dass keine Mietreduzierung durch Umzug möglich war - Wohnungssuchbemühungen.

Habe ich schon gemacht und dem Gericht die Dokumentationen mit der Klage eingereicht.

Wenn gar nix mehr geht, kommt man mit dieser Nummer. Leider können die meisten dann nix vorlegen. Sei besser und schneller wie die.

Ich habe bei Gericht mit der Klageschrift Atteste von Ärzten, dokumetationen
von Wohnungssuche incl Internetausdrucke etc. abgegeben.

Ich habe auch nächtelang recherchiert alle mögliche und "unmögliche" Urteile gelesen.

In meinem Wohnort gibt es weder einen Mietspiegel, noch ein schlüssiges Konzept.

Ich hab nichts finden können. Wie ich weiter oben schon schrieb, wie das JC seine bisherigen Berechnungen zu den KDU gemacht hat, lässt das JC vollkommen offen.

Und nun kommen sie mit der Begründung das sie laut BSG auf §12 WoGG zurückgreifen können.

Ich habe das auch in meiner Klage mit einfließen lassen.



.
 
AW: Soll ich das Anerkenntnis vom JC annehmen oder doch besser auf ein Urteil bestehe


Das sollte reichen:
-------------------

In dem Rechtsstreit(Aktenzeichen)

........ ./. LK ...........


beantrage ich, mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen und mir

eine/n vom Gericht auszuwählenden Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin

meiner Wahl beizuordnen.


mit dem Antrag auf PKH abschicken
 
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