Hallo liebe Foristen,
Ich bräuchte dringend mal Euren Rat.
Ich klage gerade am SG gegen das JC wegen der KdU . Nachdem mir die PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts verweigert wurde, habe ich selbst den Klageantrag und die Klagebegründung verfasst und beim SG eingereicht.
Zur Vorgeschichte:
Ich bin mit Einverständnis des Rechtsvorgängers des JC , damals das Landratsamt in meine jetzige Wohnung gezogen. Ich habe damals ein Attest meines Hausarztes vorgelegt das ich aus gesundheitl. Gründen in die Nähe meiner Tochter ziehen soll, da ich auf ihre Hilfe angewiesen bin. Aktuell habe ich einen GdB von 30, eine Erhöhung habe ich bereits beantragt und warte noch auf eine Entscheidung.
Ich habe einen Staffelmietvertrag, bei dem die Miete jährlich um 10 € monatlich dann steigt. Nachdem das Landratsamt mir den Einzug genehmigt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass der Staffelmietvertrag für die gesamte Laufzeit genehmigt wurde. Die Laufzeit geht bis ende 2019.
Bisher hat das JC die Mieterhöhung immer problemlos anerkannt. Momentan liegt die Miete bei 345,-€ KM + 105.-€ Nebenkosten = 450.- Warmmiete.
Mit dem neuen WBA will das JC die Mieterhöhung nicht mehr anerkennen und ab dem nächsten WBA also ab 01.03.2016 sogar die bisher anerkannte Mieterhöhung absenken.
Dabei beruft sich das JC plötzlich auf das WoGG §12, mit einer Mietpreisstufe 4.
Das wären 358,-€ incl. Kaltnebenkosten + 10% Sicherheitszuschlag 38,50€ + tatsächlicher Heizkosten = 420,30 € was das JC dann nur noch zahlen würde.
Das würde bedeuten das ich dann 40.-€ aus dem Regelsatz zur Miete dazuzahlen muss, was ich mir aber absolut nicht leisten kann, da ich noch Medikamente kaufen muss.
Wohnungen mit einer Kaltmiete mit der Mietstufe 4 sind hier nicht zu bekommen. Außerdem bin ich auf eine Wohnung im EG angewiesen oder auf eine Wohnung mit Fahrstuhl.
Die nächste Mieterhöhung ist ab dem 01.09.2015 fällig.
Nun hat das JC ein Anerkenntnis abgegeben mit dem ich in dieser Form nicht einverstanden bin.
Hier der Wortlaut:
Im Hinblick auf die zu erwartende Änderung im Wohngeldgesetz ab dem 01.01.2016 wird das Anerkenntnis abgegeben, dass die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung 01.09.2015 – 29.02.2016 anerkannt werden.
Mit Vorlage des nächsten WBA wird über die anzuerkennenden Unterkunftskosten neu entschieden.
Was mir nicht passt ist, das das JC sich auf ein Gesetz beruft das momentan nur als Gesetzesentwurf dem Bundestag vorliegt. Es ist fraglich ob dieser Gesetzesentwurf auch tatsächlich so als Gesetz verabschiedet wird. Außerdem muss dieses Gesetz ja auch noch durch den Bundesrat. Dies alles kann unter Umständen auch länger dauern, so dass das neue Wohngeldgesetz nicht wie geplant am 01.01.2016 in Kraft tritt. Soweit ich mich erinnere sollte das Wohngeldgesetz eigentlich schon 2015 verabschiedet werden, wurde aber dann verschoben.
Nach § 34 SGB X,Abs. 3, heißt es:
Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
Wenn ich es richtig verstehe wäre demnach das JC , falls das neue WoGG nicht verabschiedet wird an sein Anerkenntnis nicht mehr gebunden.
Ich möchte das Anerkenntnis nicht in dieser Form nicht annehmen, weil ich zudem auch der Meinung bin, dass das JC den gesamten Staffelmietvertrag anerkennen müsste. Außerdem bezweifle ich, dass das JC plötzlich so einfach auf das WoGG §12 zurückgreifen kann, da das JC ja meine Mieterhöhungen über die Mietpreisstufe hinaus immer anerkannt haben.
Deshalb möchte ich auf ein Urteil des Gerichts bestehen.
Was würdet Ihr mir Raten?
Liege ich richtig mit meiner Meinung das Anerkenntnis NICHT anzunehmen und auf ein Urteil des Gerichts zu bestehen oder
soll ich das Anerkenntnis annehmen und ggf. nach dem neuen WBA neu Klagen?
Ich bräuchte dringend mal Euren Rat.
Ich klage gerade am SG gegen das JC wegen der KdU . Nachdem mir die PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts verweigert wurde, habe ich selbst den Klageantrag und die Klagebegründung verfasst und beim SG eingereicht.
Zur Vorgeschichte:
Ich bin mit Einverständnis des Rechtsvorgängers des JC , damals das Landratsamt in meine jetzige Wohnung gezogen. Ich habe damals ein Attest meines Hausarztes vorgelegt das ich aus gesundheitl. Gründen in die Nähe meiner Tochter ziehen soll, da ich auf ihre Hilfe angewiesen bin. Aktuell habe ich einen GdB von 30, eine Erhöhung habe ich bereits beantragt und warte noch auf eine Entscheidung.
Ich habe einen Staffelmietvertrag, bei dem die Miete jährlich um 10 € monatlich dann steigt. Nachdem das Landratsamt mir den Einzug genehmigt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass der Staffelmietvertrag für die gesamte Laufzeit genehmigt wurde. Die Laufzeit geht bis ende 2019.
Bisher hat das JC die Mieterhöhung immer problemlos anerkannt. Momentan liegt die Miete bei 345,-€ KM + 105.-€ Nebenkosten = 450.- Warmmiete.
Mit dem neuen WBA will das JC die Mieterhöhung nicht mehr anerkennen und ab dem nächsten WBA also ab 01.03.2016 sogar die bisher anerkannte Mieterhöhung absenken.
Dabei beruft sich das JC plötzlich auf das WoGG §12, mit einer Mietpreisstufe 4.
Das wären 358,-€ incl. Kaltnebenkosten + 10% Sicherheitszuschlag 38,50€ + tatsächlicher Heizkosten = 420,30 € was das JC dann nur noch zahlen würde.
Das würde bedeuten das ich dann 40.-€ aus dem Regelsatz zur Miete dazuzahlen muss, was ich mir aber absolut nicht leisten kann, da ich noch Medikamente kaufen muss.
Wohnungen mit einer Kaltmiete mit der Mietstufe 4 sind hier nicht zu bekommen. Außerdem bin ich auf eine Wohnung im EG angewiesen oder auf eine Wohnung mit Fahrstuhl.
Die nächste Mieterhöhung ist ab dem 01.09.2015 fällig.
Nun hat das JC ein Anerkenntnis abgegeben mit dem ich in dieser Form nicht einverstanden bin.
Hier der Wortlaut:
Im Hinblick auf die zu erwartende Änderung im Wohngeldgesetz ab dem 01.01.2016 wird das Anerkenntnis abgegeben, dass die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung 01.09.2015 – 29.02.2016 anerkannt werden.
Mit Vorlage des nächsten WBA wird über die anzuerkennenden Unterkunftskosten neu entschieden.
Was mir nicht passt ist, das das JC sich auf ein Gesetz beruft das momentan nur als Gesetzesentwurf dem Bundestag vorliegt. Es ist fraglich ob dieser Gesetzesentwurf auch tatsächlich so als Gesetz verabschiedet wird. Außerdem muss dieses Gesetz ja auch noch durch den Bundesrat. Dies alles kann unter Umständen auch länger dauern, so dass das neue Wohngeldgesetz nicht wie geplant am 01.01.2016 in Kraft tritt. Soweit ich mich erinnere sollte das Wohngeldgesetz eigentlich schon 2015 verabschiedet werden, wurde aber dann verschoben.
Nach § 34 SGB X,Abs. 3, heißt es:
Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
Wenn ich es richtig verstehe wäre demnach das JC , falls das neue WoGG nicht verabschiedet wird an sein Anerkenntnis nicht mehr gebunden.
Ich möchte das Anerkenntnis nicht in dieser Form nicht annehmen, weil ich zudem auch der Meinung bin, dass das JC den gesamten Staffelmietvertrag anerkennen müsste. Außerdem bezweifle ich, dass das JC plötzlich so einfach auf das WoGG §12 zurückgreifen kann, da das JC ja meine Mieterhöhungen über die Mietpreisstufe hinaus immer anerkannt haben.
Deshalb möchte ich auf ein Urteil des Gerichts bestehen.
Was würdet Ihr mir Raten?
Liege ich richtig mit meiner Meinung das Anerkenntnis NICHT anzunehmen und auf ein Urteil des Gerichts zu bestehen oder
soll ich das Anerkenntnis annehmen und ggf. nach dem neuen WBA neu Klagen?