Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

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nordmoorfalke

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Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Hallo,

ich hatte heute Morgen einen Termin bei der für mich zuständigen Sachbearbeiterin. Sie möchte, dass ich eine vierwöchige Maßnahme namens "Auf Kurs"mitmache. Nach dieser Maßnahme soll es dann in einem der "Erkundungsfelder" für mich weitergehen.

Ich habe ihr gesagt, dass ich diese Maßnahme nicht machen möchte, da ich einige Erkundungsfelder schonmal gemacht habe, die anderen mir nicht zusagen und ich einiges auch gesundheitlich nicht machen kann.

Sie meinte, dass sie von oben die Anweisung hat, jeden Arbeitslosen bis auf 0 runter zu sanktionieren, der sich weigert Maßnahmen zu machen.

Das würde dann so laufen, dass ich dann den Maßnahmen einfach direkt zugewiesen werde. Bei Weigerung gibt es dann erst 30 %, Sanktion, dann 60 % usw.

Schwer einzuschätzen, ob sie das Ernst meint oder mich so dazu bewegen möchte diese in ihren Augen ja noch harmlose Maßnahme mitzumachen. Unterschrieben habe ich die Eingliederungsvereinbarung nicht, habe übrigens noch eine, die bis zum Ende des Jahres läuft.

In der Eingliederungsvereinbarung steht auch drin, dass Hausordnung und Teilnahmevertrag Teil der Eingliederungsvereinbarung sind. Beides habe ich ja noch gar nicht gesehen.

Nun ist halt meine Frage, wie ich möglichst ohne Sanktionen diese Maßnahme abwenden kann.

Naja, am 7. Mai habe ich wieder einen Termin bei ihr, dann soll ich ihr sagen, wie ich mich entschieden habe. Ich habe den Flyer und die Eingliederungsvereinbarung hier mal hochgeladen und danke auch bereits vorab für eure Hilfe .
 

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Regensburg

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

EGV nicht unterschreiben :)
 

Regensburg

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Ja, das kann sein, aber gegen EGV -VA kannst Du rechtlich vorgehen.

Bei unterschriebenen EGV ist es sehr viel schwieriger, denn Du mit deinem Unterschrift mit dem EGV einverstanden bist.
 

faalk

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

habe übrigens noch eine, die bis zum Ende des Jahres läuft.

Also brauchst du die neue sowieso nicht unterschreiben.
Würde also beim nächsten Termin sagen, EGV vom xx.xx.xxxx ist noch gültig bis zum xx.xx.2018 und fertig.

SB wird dann wohl versuchen dich über eine Zuweisung in die Maßnahme zu zwingen.

Dagegen gibt es Mittel und Wege.
 

Couchhartzer

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Unterschrieben habe ich die Eingliederungsvereinbarung nicht, habe übrigens noch eine, die bis zum Ende des Jahres läuft.


Und bei diesen Nichtunterschreiben lässt du es auch weiterhin, denn:
  1. Du hast noch eine bis Jahresende laufzeitgültige und ungekündigte EGV und dann darf kein Abschluss einer neuen EGV einfach gefordert werde (oder ein VA erlassen werden), wenn die gültige EGV nicht mit einer vollständig ermessensfehlerfreien Begründung vorher aufgehoben wurde.
  2. Zudem ist die Laufzeit der neuen angebotenen EGV mit einer Dauer von mehr als den gesetzlich maximal zulässigen 6 Monaten ebenfalls unzulässig und rechtswidrig, wenn dafür eine ermessensfehlerfreien genaue Begründungen gleichzeitig in der EGV benannt werden.
  3. Und auch das allgemeingehaltene Angebot der darin benannten Maßnahme ist so unzulässig und rechtswidrig, weil die Ausführungen dazu nicht einmal ansatzweise hinreichend bestimmt sind und das Aushändigen von irgend welchen Flyern (die lediglich nicht mehr als Werbezettel sind) diese gesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit nicht erfüllen können.

Naja, am 7. Mai habe ich wieder einen Termin bei ihr, dann soll ich ihr sagen, wie ich mich entschieden habe.
Solange du zu diesem Datum keinerlei schriftliche Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III vorliegen hast, gibt es auch keinen rechtsverbindlichen oder sanktionierbaren Pflichttermin, denn die Einladung für solche Termine ist gesetzlich als zwingend vorgeschrieben.

Dann kriege ich das per Verwaltungsakt, meinte sie.
Um einen VA brauchst du dir aktuell keine Gedanken machen, denn der kann bei diesem jetzigen Sachstand sehr gezielt mit den oben benannten Gründen per Widerspruch und ggf. auch SG -Verfahren angegriffen und vernichtet werden.
Und auch kannst du derzeit nicht aus diesem EGV -Angebot sanktioniert werden, da du noch eine laufzeitgültigte ungekündigte EGV hast.

Und auch um diese selbstüberschätzend großkotzige Drohhaltung dieser SB brauchst du dir aktuell keine Gedanken machen, denn so wie die gerade versucht vorzugehen ist es ein Leichtes die SB mittels Rechtsweg gegen ihre rechtswidrige EGV (oder auch gegen einen rechtswidrigen VA ) usw. und eventuell auch noch einer passenden Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagment sehr schnell in die Schranken zu weisen, denn dann wird ihr ihre große Klappe gehörig um die Ohren fliegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Ich würd sagen:
Dann erlassen sie Verwaltungsakte und Sanktionsbescheide.
Die gehen dann alle vor die Gerichte und dort wird dann entschieden.
 

SB Feind

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Ich bezweifel das man in der EGV verpflichtet werden kann den Teilnehmervertrag und die Hausordnung des Maßnahmeträgers zu unterschreiben bzw. bei nicht Unterschrift sanktioniert werden kann. Das ist ja mal ein SB . Ich hätte darauf geantwortet ob man mich rechtskonform sanktionieren kann lasse ich das Gericht entscheiden.

Vermittlungsvorschläge darf meines Wissens nur das Amt dir machen und nicht der Maßnahmeträger.
 
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nordmoorfalke

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Danke für eure hilfreichen Beiträge.

@faalk

Werde Montag dann mal ansprechen, dass ich ja noch eine gültige Eingliederungsvereinbarung habe und nicht vor habe eine neue zu unterschreiben.

@Couchhartzer

Unterschreiben werde ich auf keinen Fall etwas und dann mal schauen, wie es weitergeht. Eine schriftliche Einladung zu dem Termin, habe ich vorliegen, die hat sie mir mit allem drum und dran mitgegeben.

@SB Feind

Ja, finde ich auch seltsam, dass ich mich in der Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichten soll, mich an den Teilnahmevertrag und an die Hausordnung des Maßnahmeträgers zu halten, obwohl mir beides unbekannt ist.
 

nordmoorfalke

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Ich komme gerade vom Jobcenter und habe von meiner Sachbearbeiterin einen Verwaltungsakt mitbekommen.

Der Verwaltungsakt gleicht wie zu erwarten der nicht unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung. Ich habe ihn diesem Beirag mal mit hinzugefügt.

Auf meinen Einwand, dass es ja noch eine bestehende Eingliederungsvereinbarung gibt, meinte sie, dass der durch den Verwaltungsakt automatisch ersetzt wird.

Ist halt die Frage, wie ich nun genau vorgehen soll. Widerspruch einlegen ist klar, nur was mache ich, wenn noch nichts entschieden oder der Widerspruch abgelehnt wurde? Dann muss ich ja wohl oder übel die Maßnahme machen.

Werde wohl das in den Widerspruch schreiben, was Couchhartzer mir empfohlen hat, dafür nochmal danke. Kann ich da vielleicht noch mehr reinschreiben, hat jemand weitere Ideen?
 

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Couchhartzer

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Auf meinen Einwand, dass es ja noch eine bestehende Eingliederungsvereinbarung gibt, meinte sie, dass der durch den Verwaltungsakt automatisch ersetzt wird.

Ist halt die Frage, wie ich nun genau vorgehen soll.
Mit einem Widerspruch und dann zusätzlich auch mit einem Antrag an das SG auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Dass die SB dich wissentlich belogen hat, mit der Behauptung, dass die laufzeitgültige EGV dadurch ersetzt werden würde, ist offensichtlich.

Somit sein deine zwei Hauptgründe für den Widerspruch und den Antrag am SG wie folgt:

  1. Die Unzulässigkeit des neuen VA aufgrund des Bestehens einer nachweislich noch laufzeitgültigen EGV , die nicht aufgehoben oder gekündigt wurde.
  2. Die Unzulässigkeit der Gültigkeitsdauer des jetzt neuen VA v. 07.05.2018 die mit der Angabe bis zum 31.12.2018 über die gesetzlich zulässige Maximaldauer von 6 Monaten hinausgeht, ohne dass es vollständig ermessensfehlerfrei begründet wurde.

Zuerst reichst du nachweisbar (!) den Widerspruch beim JC ein, danach reichst du den Antrag beim SG (den SG -Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung = in zweifacher Ausfertigung) ein (geht am selben Tag wie das Einreichen des Widerspruch beim JC ) und fügst für das SG die Unterlagen (hier reicht jeweils nur eine Kopie pro Beweisdokument, da das JC alles bereits hat) ~> noch alte laufzeitgültige EGV , ~> neuer VA von heute, ~> Widerspruchschreiben an das JC als Beweise anbei.
 
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Pixelschieberin

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

[...] Auf meinen Einwand, dass es ja noch eine bestehende Eingliederungsvereinbarung gibt, meinte sie, dass der durch den Verwaltungsakt automatisch ersetzt wird. [...]
Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" für inkompetente Sachbearbeiter.
Wenn eine EGV besteht, stimmt schon mal der erste Satz des VA so gar NICHT.

Lies dir deine bestehende EGV genau durch und forsche besonders nach den im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarten Kündigungsmodalitäten.
Die ebendieser EGV .
Meist steht da was wie:
Sobald sich die Lebensumstände des HE dergestalt ändern, daß es einem der Vertragspartner nicht zuzumuten sei, weiter am Vertrag fest zu halten.
Wenn sich bei dir nichts maßgeblich geändert hat, würde ich - an deiner Stelle - den Kündigungsgrund gerne wissen wollen.
Auch DASS die bestehende EGV gekündigt wurde.

Einfach mal so - weil dem SB grad so war, von denen ein Kontingent zu verteilen ist - ist kein vom GG abgesegneter Kündigungsgrund.
SB könnte trotzdem eine Extra-Zuweisung schreiben.
Die - bei rechtskonformer Ausgestaltung - auch ohne VA oder EGV zu befolgen ist.
DAS würde ich SBs jedoch nicht erklären.
Siehe Signatur von Texter50 :wink:

[...] Ist halt die Frage, wie ich nun genau vorgehen soll. Widerspruch einlegen ist klar, [...]
Vom Gesetzgeber ist nicht vorgesehen, daß zwei dieser "Vereinbarungen" gleichzeitig existieren.
Deshalb ist ein VA ohne - vorherige und rechtskonforme - Kündigung der EGV rechtswidrig.
(Das Wort verwende ich nur sehr selten.)
[...] nur was mache ich, wenn noch nichts entschieden oder der Widerspruch abgelehnt wurde? Dann muss ich ja wohl oder übel die Maßnahme machen. [...]
Temperamentssache.
Wenn du dir völlig sicher sein kannst, keine Extra Zuweisung zur Maßnahme erhalten zu haben - sondern nur den rechtswidrigen VA - dann müßte selbst eine Sanktion aus dem Nicht-Befolgen des VA gekippt werden können.

Ich bin eher der vorsichtige Schisser.
Wie heißt es immer:
Auf hoher See und vor Gericht...
und versuche via Fahrtkostentango und bloß-nichts-beim Träger-unterschreiben Sand ins Amigo-Getriebe zu streuen.
 

FrankM

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Vielleicht noch interessant:

Auf Seite 4 bei Unterschrift steht:

i.A.
Frau

Laut Urteil des BGH bedeutet "i.A." oder "Im Auftrag", dass der SB von einem Anderen beauftragt wurde, die EGV zu erstellen, aber für den Inhalt selbst nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Tatsächlich aber ist es so, das der SB eigenständig (ohne Hilfe ) den Inhalt des EGV bzw. später des EGV -VA erstellt hat und für den Inhalt auch verantwortlich ist.

P.S. Würde der SB jedoch auf "Anordnung von Oben" die EGV bzw. den EGV -VA erstellt haben, sollte man nachfragen (schriftlich), welcher Herr / Frau für den Inhalt der EGV (EGV -VA ) verantwortlich ist und den Namen dieser verantwortlichen Person verlangen (schriftlich).
 

Sonne11

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Da lehnt sich SB mit gestärktem Rücken ganz schön weit aus dem Fenster. Ich ahne Fortführung von Fantasie-Einträgen in Verwaltungsakte, beliebige Aussagen nach Lust und Laune und bewusste Missachtung von Rechten des Betroffenen!

Ich persönlich würde mich jetzt nicht nur in meine aufgezungene Gegenwehr bei Gerichten vertiefen, die mit einfachsten Klicks in wenigen Minuten zur Wirklichkeit wurde, sondern es dem Verursacher jetzt ganz klar zeigen, dass ich nicht einfach alles hinnehme!

Beschwerde bei Amtsleiter (scheint ja Optionskommune zu sein), beim Landrat und beim Ministerium. Es werden die einfachsten und klarten Vorgaben vorsätzlich missachtet! (der Vorgesetzte hat es wohl so angeordnet) In den Beschwerden eine unbedingt eine Datenschutzfreigabe erteilen, damit die das JC kontaktieren dürfen. Schriftliche Antwort fordern. Die Aussage von SB ist hier der Knackpunkt!

Teilnehmervertrag, Hausordnung? Träger stellen Maßnahmen vor? Du merkst, mit diesen vier Wochen wird es nicht bleiben! Irgend ein Träger wird sagen, er bietet Dir etwas an und dann folgt eine richtige, lange Maßnahme.

Man kann sich das echt nicht mehr mit angucken! :doh:

Wenn Du Dich nicht beschwerst und keinen Wind machst, darfst Du weiter mit solchen Personen zu tun haben, die sich denken, Du hast die Arbeit, der passiert eh nichts! Doch!! Erzeuge Akten!! (wie ein Anwalt so schön sagt!)

Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" für inkompetente Sachbearbeiter.
Das ist vorsätzlich und so angeordnet! Die wissen, was die machen!
 

nordmoorfalke

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Danke für eure Hilfe .

Ist es besser den Widerspuch die nächsten Tage per Fax (nutze die Faxfunktion von E-Post) zu versenden oder soll ich erstmal die Maßnahme antreten, dort nichts unterschreiben und abwarten, was dann passiert?

Meine Befürchtung ist nämlich, dass mein Widerspruch abgelehnt wird oder ich bis zum Maßnahmebeginn eine neue Zuweisung zu der Maßnahme erhalte, die rechtlich wasserdicht ist.

Einen Widerspruch könnte ich dann ja während der ersten Tage der Maßnahme abschicken, nach meinem Versuch dort rauszukommen, in dem ich die Verträge dort mitnehme und nichts unterschreibe.

Ich breche die Maßnahme übrigens ab, falls das mit dem Nichtunterschreiben der Verträge nichts bringt und nehme, wenn der Widerspruch auch nichts hilft, dann halt die Sanktion in Kauf. Denn so wie Sonne11 richtig erkannt hat, wird es bei diesen 4 Wochen nicht bleiben, hat mir meine SB auch bestätigt.

So, dass ist erstmal eine Idee zu einer etwas anderen Vorgehensweise, aber da ich ja ein Laie in solchen Sachen bin, werde ich es wohl so machen, wie von Couchhartzer empfohlen.

Ich habe mal meine eigentlich noch bestehende Eingliederungsvereinbarung diesem Beitrag mit hinzugefügt. Die Kündigungsmodalitäten der EGV stehen in der EGV3 über der Rechtsfolgebelehrung. Vielleicht ist das ja noch wichtig.

Fahrkosten spielen übrigens keine Rolle, da die Maßnahme in meiner Nähe ist.

Nun nochmal zum Widerspruch gegen den Verwaltungsakt. Also ich nehme auf jeden Fall die 3 Punkte mit rein, die Couchhartzer mir genannt hat (habe noch EGV , Laufzeitdauer des VA ungültig, unzulässiges Maßnahmeangebot).

Kann noch mehr in den Widerspruch ?

Nach der vierwöchigen Maßnahme, soll es ja noch weitergehen "mit nachfolgender Teilnahme an einem der vorgestellten Angebote".

Das ist ja auch alles total unbestimmt, kann ich das mit in den Widerspruch reinnehmen?

Ist es wirklich rechtens, dass der Maßnahmeträger entscheiden kann, wo ich mich zu bewerben habe und ich bei Weigerung sanktioniert werden kann. Oder kann das auch in den Widerspruch mit rein.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass der Teilnehmervertrag nichts in dem Verwaltungsakt zu suchen hat und trotzdem werde ich gezwungen mich an den Teilnehmervertrag zu halten, obwohl er mir unbekannt ist und ich ja auch nicht gezwungen bin ihn zu unterschreiben. Soll ich das auch mit in den Widerspruch hineinschreiben?

So, nun höre ich erstmal auf zu schreiben, sonst nimmt das kein Ende, danke schonmal im voraus für eure weitere Hilfe .
 

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2wie Pech u Schwefel

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Der Teilnahmevertrag hat nichts mit der EGV zu tun. Es können doch in beiden Verträgen ganz unterschiedliche Dinge niedergeschrieben sein die dir nicht passen. Nimm dein Recht auf Vertragsfreiheit in Anpruch. Hast du aus den aufgezählten Bereichen etwas gelernt (Gesellenprüfung) oder einen ähnlichen Abschluß. Wie kommt man darauf das gerade das was für dich ist.
 

Pixelschieberin

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SB wird sich bei der EGV auf die Abänderungsklausel berufen wollen.
Beide Parteien sind sich darüber einig, daß... [...] DIESE EGV abgeändert werden kann.
Die unterschreibe ich NIE.
Aus ebendem Grund, daß hinterher wem auch immer im JC einfallen kann, daß dieser oder jener Massenbums ähem Maßnahme dem Erfolg zuträglich sein könnte und die EGV demzufolge "abzuändern" sei.

Nichtdestotrotz muß eine bestehende EGV zuerst gekündigt werden, wenn ein neuer VA greifen soll.
Mit einleuchtender Begründung.

Beim Träger würde ich vermelden, daß ich nur der Verpflichtung nachkomme, solange die aufschiebende wirkung meines Widerspruchs noch nicht beschieden ist.
Sicher sei es verständlich, daß ich NICHTS unterschriebe, was meinen Widerspruch konterkarieren würde. :biggrin:
Ende der Debatte.
Wo darf ich mir einen Sitzplatz aussuchen?
 

Merse

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Beide Parteien sind sich darüber einig, daß... [...] DIESE EGV abgeändert werden kann.

Dann müsste doch aber auch eben genau diese eine EGV geändert werden, statt einer neuen mit komplett neuer Laufzeit abzuschließen, oder sehe ich das falsch?
 

nordmoorfalke

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Hallo,

ich hatte vorhin Post vom Sozialgericht im Briefkasten. Die Widerspruchsstelle vom Jobcenter hat dem Sozialgericht mitgeteilt, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wurde.:bigsmile:

Ich habe dieses aus meiner Sicht schöne Schriftstück mal diesem Beitrag mit hinzugefügt.

Zur Sicherheit frage ich nochmal nach. Nun, da der Verwaltungsakt aufgehoben wurde, brauche ich am Montag auch nicht an dieser Maßnahme teilnehmen, richtig? Eine sonstige Zuweisung zur Maßnahme gibt es ja nicht.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe . :peace:
 

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Pixelschieberin

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Glückwunsch!
Wenn du das vielleicht noch unter Erfolgreiche Gegenwehr mitteilen würdest - und - in deinem Post (dort) einen Link zu DIESEM Faden setzt - bewegt dein Erfolg die Unentschlossenen und Verzagten vielleicht eher, sich ebenfalls auf die Hinterbeine zu stellen.
 

Couchhartzer

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ich hatte vorhin Post vom Sozialgericht im Briefkasten. Die Widerspruchsstelle vom Jobcenter hat dem Sozialgericht mitgeteilt, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wurde.:bigsmile:
Glückwunsch :cheer2:


Zur Sicherheit frage ich nochmal nach. Nun, da der Verwaltungsakt aufgehoben wurde, brauche ich am Montag auch nicht an dieser Maßnahme teilnehmen, richtig?
Das ist korrekt, wenn es keine extra Zuweisung dazu gab.
 

Sonne11

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Aus Sicht des Antragsgegners ist das Verfahren erledigt, aus Sicht des Antragstellers hoffentlich nicht! Das JC verschweigt, dass es jetzt Deine Ausgaben erstatten muss! Merkt vielleicht ja niemand! :wink:
 

Frank71

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AW: Soll eine Maßnahme namens "Auf Kurs" mitmachen und eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Was soll ich tun?

Glückwunsch zum Erfolg.:peace:
 
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