Hallo,
Folgendes Problem: Das Jobcenter will mir einen Ein-Euro-Job aufdrücken. Ich finde das ganze lächerlich, weil ich grade mal ein gutes halbes Jahr arbeitslos bin. Ich sehe nicht, inwiefern mich so eine AGH MAE weiterbringen soll.
Wahrscheinlich werdet ihr mich jetzt erschlagen, dass ich die EGV unterschrieben hab. Aber der Kerl hat mich im Termin damit regelrecht überfallen. Naja, in Zukunft werde ich keine EGV mehr vor Ort unterschreiben.
Ich vermute, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und bevor ich noch mehr Unsinn anstelle, frage ich lieber hier mal nach, wie ich mich nun weiter verhalten soll. Besonders epicht bin nich nicht auf die Sache.
Hab auch schon ein wenig im Forum gelesen, da ist immer von "Zuweisung" die Rede. Alles, was ich bisher bekommen hab, hab ich mal fotografiert und stell ich hier ein. Eine Zuseisung ist das nicht, oder?
Ach ja, es geht wohl um eine Tätigkeit im kfm. Bereich. Beim Träger der Maßnahme soll ich mich die Tage vorstellen (Vorladung hab ich jetzt nicht gescannt, steht nur Datum, Zeit, Adresse und Rechtsfolgebelehrung drauf).
Meine Vermutung ist, dass die Tätigkeit nicht zusätzlich ist - kann eine kfm. Tätigk. überhaupt zusätzlich sein?
Irgendwo hab ich den Tipp gelesen, man solle sich in so einem Fall an den Bundesrechnungshof wenden. Hat das schon mal jemand versucht? Sinnvoll?
Danke schon mal für alle Tipps.
Gruesse
Folgendes Problem: Das Jobcenter will mir einen Ein-Euro-Job aufdrücken. Ich finde das ganze lächerlich, weil ich grade mal ein gutes halbes Jahr arbeitslos bin. Ich sehe nicht, inwiefern mich so eine AGH MAE weiterbringen soll.
Wahrscheinlich werdet ihr mich jetzt erschlagen, dass ich die EGV unterschrieben hab. Aber der Kerl hat mich im Termin damit regelrecht überfallen. Naja, in Zukunft werde ich keine EGV mehr vor Ort unterschreiben.
Ich vermute, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und bevor ich noch mehr Unsinn anstelle, frage ich lieber hier mal nach, wie ich mich nun weiter verhalten soll. Besonders epicht bin nich nicht auf die Sache.
Hab auch schon ein wenig im Forum gelesen, da ist immer von "Zuweisung" die Rede. Alles, was ich bisher bekommen hab, hab ich mal fotografiert und stell ich hier ein. Eine Zuseisung ist das nicht, oder?
Ach ja, es geht wohl um eine Tätigkeit im kfm. Bereich. Beim Träger der Maßnahme soll ich mich die Tage vorstellen (Vorladung hab ich jetzt nicht gescannt, steht nur Datum, Zeit, Adresse und Rechtsfolgebelehrung drauf).
Meine Vermutung ist, dass die Tätigkeit nicht zusätzlich ist - kann eine kfm. Tätigk. überhaupt zusätzlich sein?
Irgendwo hab ich den Tipp gelesen, man solle sich in so einem Fall an den Bundesrechnungshof wenden. Hat das schon mal jemand versucht? Sinnvoll?
Danke schon mal für alle Tipps.
Gruesse