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Hallo
Mein Sohn wird am 26.9. - 25 Jahre alt und somit wird er in meiner Berechnung nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Er hatte bis zum 18.7.2018 ein Beschäftigung, diese wurde durch den "Arbeitgeber in der Probezeit" gekündigt.
Der neuen ALG 2 Bescheid kam heute per Post an.
Da werden Berechnungen "nur" bis 25.9.2018 aufgeführt.
Dort wurde auch erwähnt, das mein Sohn am 26.9. das 25 Lebensjahr vollendet und soll deshalb einen eigenen "Weiterbewilligungsantrag" stellen und er werde nunmehr als "Haushaltsmitglied" bei mir berücksichtigt.
Jetzt die frage: Warum nur ein Weiterbewilligungsantrag ? Müsste er nicht einen kompletten Neuantrag stellen ?
Was muss er den da allen ankreuzen bzw. ausfüllen ?
Weitere Person/en in meinem Haushalt :
neben mir 0 oder 1 weitere Personen
Hiervon gehört/gehören 0 Person/en zu meiner Bedarfsgemeinschaft.
Hiervon gehört/gehören 0 Person/en zu meiner Haushaltsgemeinschaft.
Wir sind nach unseren Regeln bereits seit er 18 ist weder eine Bedarf- noch Haushaltsgemeinschaft. Jeder lebt für sich, geht Einkaufen, Wäscht alleine und Kocht alleine. Da ich alleine den Mitvertrag Unterschrieben habe und für die Miete verantwortlich bin, zahle ich seine Miete über sein Konto an den Vermieter, sofern NICHT das Jobcenter die gesamte Miete an den Vermieter überweist. Dies ist dann der Fall, wenn er Arbeitslos ist. Sofern er mal wieder einen Job gefunden hat, muss
er sein Anteil selber leisten und überweisen. Dabei helfe ich ihm.
Jetzt komme ich bei dem Antrag auf Punkt
4. Es entstehen Kosten der Unterkunft und Heizung:
Dort würde ich jeweils die Hälfte von der Miete eintragen ?
Nur ein Nachweis z.B. Untermietvertrag haben wir nicht.
In der aktuellen Mietbescheinigung was auch das Jobcenter vorliegen hat, steht die Volle Miethöhe.
Oder wäre es sinnvoll, mit dem Vermieter ab dem 26.9. einen Untermietvertrag für mein Sohn zu beantragen?
Unter 5. Es sind weitere Änderungen eingetreten würde ich unter Änderungen "Vollendung des 25 Lebensjahr" eintragen. Beginn ab 26.9.2018. Richtig ?
Unter Punkt 1 "Nummer der Bedarfsgemeinschaft":
Es gibt derzeit eine BG Nummer und jeder hat seine eigene Kundennummer.
Was wird den da jetzt eingetragen ?
Und ab wann soll er den den Antrag Persönlich abgeben?
Würde mich freuen wenn jemand Hilfestellung geben würde. Danke.
MFG
Mein Sohn wird am 26.9. - 25 Jahre alt und somit wird er in meiner Berechnung nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Er hatte bis zum 18.7.2018 ein Beschäftigung, diese wurde durch den "Arbeitgeber in der Probezeit" gekündigt.
Der neuen ALG 2 Bescheid kam heute per Post an.
Da werden Berechnungen "nur" bis 25.9.2018 aufgeführt.
Dort wurde auch erwähnt, das mein Sohn am 26.9. das 25 Lebensjahr vollendet und soll deshalb einen eigenen "Weiterbewilligungsantrag" stellen und er werde nunmehr als "Haushaltsmitglied" bei mir berücksichtigt.
Jetzt die frage: Warum nur ein Weiterbewilligungsantrag ? Müsste er nicht einen kompletten Neuantrag stellen ?
Was muss er den da allen ankreuzen bzw. ausfüllen ?
Weitere Person/en in meinem Haushalt :
neben mir 0 oder 1 weitere Personen
Hiervon gehört/gehören 0 Person/en zu meiner Bedarfsgemeinschaft.
Hiervon gehört/gehören 0 Person/en zu meiner Haushaltsgemeinschaft.
Wir sind nach unseren Regeln bereits seit er 18 ist weder eine Bedarf- noch Haushaltsgemeinschaft. Jeder lebt für sich, geht Einkaufen, Wäscht alleine und Kocht alleine. Da ich alleine den Mitvertrag Unterschrieben habe und für die Miete verantwortlich bin, zahle ich seine Miete über sein Konto an den Vermieter, sofern NICHT das Jobcenter die gesamte Miete an den Vermieter überweist. Dies ist dann der Fall, wenn er Arbeitslos ist. Sofern er mal wieder einen Job gefunden hat, muss
er sein Anteil selber leisten und überweisen. Dabei helfe ich ihm.
Jetzt komme ich bei dem Antrag auf Punkt
4. Es entstehen Kosten der Unterkunft und Heizung:
Dort würde ich jeweils die Hälfte von der Miete eintragen ?
Nur ein Nachweis z.B. Untermietvertrag haben wir nicht.
In der aktuellen Mietbescheinigung was auch das Jobcenter vorliegen hat, steht die Volle Miethöhe.
Oder wäre es sinnvoll, mit dem Vermieter ab dem 26.9. einen Untermietvertrag für mein Sohn zu beantragen?
Unter 5. Es sind weitere Änderungen eingetreten würde ich unter Änderungen "Vollendung des 25 Lebensjahr" eintragen. Beginn ab 26.9.2018. Richtig ?
Unter Punkt 1 "Nummer der Bedarfsgemeinschaft":
Es gibt derzeit eine BG Nummer und jeder hat seine eigene Kundennummer.
Was wird den da jetzt eingetragen ?
Und ab wann soll er den den Antrag Persönlich abgeben?
Würde mich freuen wenn jemand Hilfestellung geben würde. Danke.
MFG