Sohn will Autokauf übernehmen,ich soll Eigentümer sein

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Kikaka

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-bin seit einem Jahr Grusi -Empfänger
-mein Sohn ,VW-Arbeiter, will für ca. 10000 € einen neuen up kaufen, die Finanzierung soll auf seinen Namen laufen, ich soll aber als Eigentümer eingetragen werden.
-mein Sohn meint,die monatlichen Raten von ca. 150 € sollen von seinem Konto abgebucht werden, ich soll Ihm die Ratenbeträge monatlich aushändigen....

-welche Komplikationen könnten da mit dem Sozialamt entstehen,denn die wollen ja wissen,was fürein Auto man fährt.......
 

ZynHH (R.i.P.)

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Als Eigentümer ( Käufer des pkw) oder nur als Halter?
Auf wen soll die Versicherung laufen?

Der Käufer ( eigentümer) muss nicht der im Brief eingetragene Halter sein auch der versicherungsnehmer kann jemand anderes sein.

Bitte begrifflichkeiten klären,
 

Kikaka

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-o.k., als Eigentümer eingetragen zu werden,das geht ja gar nicht, weil der Kaufvertrag vom Sohn gemacht wird,also ist Er Eigentümer
-ich werde einen Nutzungsvertrag über das KfZ mit Ihm machen,
incl. der Versicherung sowie allen anfallenden Kosten,die durch die Nutzung entstehen
-die Eintragung im Kfz-Brief wird trotzdem Sinn machen wegen "Knöllchen" etc.
-wichtig ist mir,das mir das Sozialamt nicht in die Parade fahren kann, aber nach meinen gegoogelten Erkenntnissen scheint das wasserdicht zu sen
 

karuso

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Hallo Kikaka,
du bist bestimmt Alg 2 Emfänger.Dann ist es am besten ihr geht so vor:
Dein Sohn kauft das Auto unterschreibt auch den Kaufvertrag ist ganz wichtig.Damit ist er Eigentümer dieser Sache.Du machst dann mit ihm einen Nutzungsvertrag wo du dich verpflichtest alle anfallenden Kosten(Steuern,Versicherungen,Reparatur und Knöllchen:icon_mrgreen:) zu tragen.Gehst zur Zulassungsstelle und lässt dich als Halter der Sache eintragen schon wegen der Versicherung auch wegen der Schadensfreiheitsklasse.Sollte die Arge stress machen kann man ja belegen das du nur der Halter der Sache bist nicht der Eigentümer.Da können die nichts machen ist bei mir genauso.
Das mit Halter und Eigentümer ist genauso wenn du ein Auto kaufst auf Kredit da bist du auch erst einmal nur Halter so lange bist du die letzte Rate gezahlt hast erst dann bist du Eigentümer.:wink::wink::wink:
 

Hartzeola

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AW: Sohn will Autokauf übernehmen,ich soll Eigentümer sein

Dein Sohn kauft das Auto unterschreibt auch den Kaufvertrag ist ganz wichtig.Damit ist er Eigentümer dieser Sache.

Wer Eigentümer des Fahrzeuges geworden ist, bestimmt sich weder nach dem Eintrag im Fahrzeugbrief, dem Fahrzeugschein, dem Kaufvertrag oder einer eventuell ausgestellten Rechnung.

Der Eigentumsübergang hat grundsätzlich auch nichts mit dem Kaufvertrag oder der Ausstellung von Rechnungsbelegen zu tun.
Aus dem Kaufvertrag selbst ergibt sich lediglich die Verpflichtung der Verkäufers, die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum hieran zu übertragen. Der Käufer erhält hieraus das Recht an der Eigentumsverschaffung, nicht jedoch bereits das Eigentum selbst.

Wer ist KFZ Eigentumer? Person im Kaufvertrag oder Person auf der Rechnung?
 

Kikaka

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@ liesa

Unvorhersehbar! Ein übereifriger SB und schon gibt es Stress...
Ich würde mir das überlegen...

--Wie ich mittlerweile aus Foren heraus entnehmen kann,sind es doch so einige die soche Schiene fahren
-was will ein übereifriger SB denn anstellen, wenn ein Nutzungsvertrag vorhanden ist, der eindeutig belegt das Ich nicht der Eigentümer des KfZ bin sondern nur Nutzer ?
-

Hartz IV Forum - Nutzungsvertrag und Kostenbeteiligungsvereinbarung fur ein KFZ
siehe
Grundannahme für das nachfolgende Vertragsbeispiel:
Person a ist PKW-Eigentümer, Person b ist Halter und Nutzer/Besitzer
 
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ExitUser

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Also ich bin von deinem Threadtitel ausgegangen...(Eigentümer)

Bei der von dir nachträglich geschilderten Vorgehensweise sieht es natürlich anders aus...:wink:

liesa
 
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Rübennase

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Wieso willst du überhaupt deinen Namen in den Papieren stehen haben? Den Versicherungsfreibetrag kann man auch auf seinen Sohn übertragen. Solange du nicht in den Papieren stehst brauchst du auch keinen Nutzungsvertrag.

Man kann auch ein Auto versichern ohne es jemals zu Gesicht zu bekommen. Dann ist man weder Halter, Besitzer noch Eigentümer.
 

Kikaka

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Wieso willst du überhaupt deinen Namen in den Papieren stehen haben? Den Versicherungsfreibetrag kann man auch auf seinen Sohn übertragen. Solange du nicht in den Papieren stehst brauchst du auch keinen Nutzungsvertrag

-und wie weiter wenn ich geblitzt werde oder ein Knöllchen bekomme,
meinst Du ernsthaft das soll der Sohn auslöffeln ?
 

Hartzeola

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AW: Sohn will Autokauf übernehmen,ich soll Eigentümer sein

-und wie weiter wenn ich geblitzt werde oder ein Knöllchen bekomme,
meinst Du ernsthaft das soll der Sohn auslöffeln ?

Droht ein Bußgeldbescheid – der Halter ist aber nicht der Fahrer – kann er auf dem Anhörungsbogen angeben, dass er den Verstoß nicht begangen hat.
Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

Bussgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?
 
R

Rübennase

Gast
Du wirfst Halter, Eigentümer, Besitzer und Fahrer durcheinander.

Wieso sollte dein Sohn irgendwas auslöffeln? Der Fahrer begeht den Verkehrsverstoß.

Schonmal ein Auto gemietet? Da bist du weder Halter, noch Eigentümer, noch Besitzer. Aber wenn du als Fahrer damit beblitzt wirst bist du dafür haftbar. Die Autovermietung wird das bestimmt nicht für dich "auslöffeln".
 

Kikaka

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-wenn ich weder Halter noch Eigentümer bin,und werde beblitzt,an wen wendet sich dann die Ordnungsbehörde ?
-an meinen Sohn,denn der ist als Halter und Eigentümer bekannt,
und der muß es doch erst mal "auslöffeln",indem Er die Behörde anschreiben muß, mich als Fahrer benennen muß,damit die Ahndung auf mich umgeleitet wird
-Für eine Autovermietung alltägliches Geschäft, für meinen Sohn hingegen äußerst unangenehm......
 

Seepferdchen 2010

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Nun@Kikaka möchte ich noch folgendes zu bedenken geben:

welche Komplikationen könnten da mit dem Sozialamt entstehen,denn die wollen ja wissen,was fürein Auto man fährt.......

und

-mein Sohn ,VW-Arbeiter, will für ca. 10000 € einen neuen up kaufen

Ich gebe dir mal folgendes zu bedenken, du bekommst kein ALG II sondern nach dem Rechtskreis SGB XII, hier hat sich zwar etwas geändert in Bezug auf Vermögen, das kannst du bitte mal in diesen Thread nachlesen Post 49 von @Atze Knorke

https://www.elo-forum.org/grundsich...erungen-kraft-01-07-2017-a-182737/index2.html

Damit werden dann auch KFZ’s innerhalb der Schonvermögens-grenzen in Geldeswert möglich.

Quelle:
Thome Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017

Fazit du mußt aufpassen...................
 

Kikaka

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@seepferdchen
ja,ist mir bekannt
-da ich aber kein Eigentümer werde,sondern Halter,
werde ich keine Komplikationen haben
 
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ExUser 2606

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-wenn ich weder Halter noch Eigentümer bin,und werde beblitzt,an wen wendet sich dann die Ordnungsbehörde ?
-an meinen Sohn,denn der ist als Halter und Eigentümer bekannt,
und der muß es doch erst mal "auslöffeln",indem Er die Behörde anschreiben muß, mich als Fahrer benennen muß,damit die Ahndung auf mich umgeleitet wird
-Für eine Autovermietung alltägliches Geschäft, für meinen Sohn hingegen äußerst unangenehm......

Du tust ja so, als wenn Dir das jede Woche passiert. Dann fahr halt anstaendig.
 
E

ExitUser

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Mal unabhängig von Jobcenter oder wo Du sonst Dein Geld her bekommst.
Die VW Arbeiter, wie dein Sohn, bekommen die Autos billiger als normale Menschen.Die Differenz möchte das Finanzamt gerne als Geldwerten Vorteil versteuert haben.
Damit man das nicht versteuern muss sind gewisse Auflagen einzuhalten dazu gehört u.a. das man das Fahrzeug nicht sofort weiter veräußert, oder mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vergünstigt erwirbt. Deshalb bekommt man ja immer nur Jahreswagen von Werksangehörigen und keine Neuwagen.
Macht man das trotzdem dann werden die Steuern sofort fällig und VW wird dann auch ziemlich zickig, denn man unterschreibt dafür.
Woran das Finanzamt jetzt die weiterveräußerung festmacht weis ich leider nicht mehr. Wie ich das Finanzamt kenne reicht als Auslöser aber alles mögliche.

Grüße
Murphy
 
E

ExitUser

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VW Mitarbeiter sind nicht normal, sie sind etwas besonderes.
Oder kennst Du sonst noch eine Firma die ihrem Betriebsrat den Puffbesuch bezaht?

Grüße
Murphy
 
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