Sunshine44
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Eine Versicherungspflicht besteht ab dem 1.1.2009. Wenn dein Sohn 2008 nicht versichert war und keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen hat, wird die Krankenkasse nichts zurück verlangen, wofür auch ?
Bei Arge oder Agentur für Arbeit ist er ja nun automatisch versichert.
Was ich nicht verstehe, er war doch schon 2008 arbeitslos, da müsste er doch bereits da schon durch die Arge versichert gewesen sein.
Eine Versicherungspflicht besteht ab dem 1.1.2009. Wenn dein Sohn 2008 nicht versichert war und keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen hat, wird die Krankenkasse nichts zurück verlangen, wofür auch ?
Bei Arge oder Agentur für Arbeit ist er ja nun automatisch versichert.
Was ich nicht verstehe, er war doch schon 2008 arbeitslos, da müsste er doch bereits da schon durch die Arge versichert gewesen sein.
Wenn er keinen Antrag bei der ARGE gestellt hatte, war er auch nicht versichert, der Antrag wurde doch erst jetzt gestellt
Er muss dann tausende Euros nachzahlen obwohl er nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen hat? Verstehe ich nicht so ganz.